Vorlage - RAT/2434/2012  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
22.11.2012 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2012 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation Kanal 2013  
Anlage 2 - 4.Änderungssatzung Kanal 2013  
Anlage 3 - Anlagennachweis 2013  
Anlage 4 - Teilergebnisrechnung 2012  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühr              3,25              (bisher 3,08 €)

Durchleitungsgebühr              2,06               (bisher 1,89)

Regenwassergebühr              1,40              (bisher 1,39 €)

 

 

Der Rat beschließt im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 160.522 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

1. Gebührenkalkulation

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 134.980 (4,11 %) auf 3.419.480 € (2012: 3.284.500 ). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.325.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 160.522ergibt sich eine Gebührenänderung um 1 ct auf 1,40 € je qm.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 138.580(+ 2,81 %) auf 5.070.850 € (2012: 4.932.270). Im Gegensatz zum Vorjahr, als noch eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 135.533in Abzug gebracht werden konnte, wurde hierfür in 2013 kein entsprechender Betrag eingestellt. Die Gebühr steigt damit auf 3,25  pro m³ (+ 0,17 € bzw. + 5,5 %).

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung – aufgrund der Rechtsprechung – separat zu ermitteln. Früher wurde den Betroffenen die Verbandsumlage erstattet. Dies ist jedoch nicht mehr möglich.

Aufgrund der Durchleitungsgebühr erfolgt die Ermittlung der Schmutzwassergebühr in zwei Schritten. Zunächst wird die Gesamtkostenmasse Schmutzwasser abzüglich der Verbandsumlage auf die Gesamtfrischwassermenge verteilt. Dies ergibt den Gebührensatz für die Durchleitung. Die Kosten für die Verbandsumlage werden dann in einem zweiten Schritt auf die restliche Wassermenge abzüglich der Wassermenge für Durchleitung verteilt. Dies ergibt dann die anteilige Verbandsumlage. Der Schmutzwassergebührensatz ergibt sich dann aus der Addition der Durchleitungsgebühr und der anteiligen Verbandsumlage.

Die kalkulierte Frischwassermenge 2013 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.585.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre und wurde daher gegenüber dem Vorjahr (1.590.000 m³) leicht angepasst. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 76.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge von 1.585.000 m³ enthalten ist.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2012

Gebühren ab 01.01.2013

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,08

3,25

+ 0,17 €

(+ 5,5 %)

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,39

1,40

+ 0,01 €

(+ 0,7 %)

Durchleitungsgebühr

1,89

2,06

+ 0,17 €

(+ 9,0 %)

 

Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2009

Ausgleich spätestens in 2012

189.674 €

152.563 €

37.111 €

Verrechnung mit Ergebnissen

- 17.030 €

- 17.030 €

0 €

verbleiben aus 2009

172.644 €

135.533 €

37.111 €

 

 

 

 

Ergebnis 2010

Ausgleich spätestens in 2013

53.371 €

- 110.040 €

163.411 €

Verrechnung mit Ergebnissen

110.040 €

110.040 €

0 €

verbleiben aus 2010

163.411 €

0 €

163.411 €

 

 

 

 

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

139.559

46.541

93.018

Verrechnung mit Ergebnissen

0

0 €

0 €

verbleiben aus 2011

139.559

46.541

93.018

 

 

 

 

Zwischensumme

475.615

182.074

293.540

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2012

175.533

135.533

40.000

Vortrag in Kalkulation 2013

160.522

0

160.522

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

139.559

46.541

93.018  €

 

Der Überschuss des Jahres 2009 diente beim Schmutzwasser zum Teil zur Deckung der Unterdeckung 2010 (Restbetrag 2010 aus Überdeckung 2007). Der verbliebene Überschuss des Jahres 2009 ist in der Kalkulation 2012 berücksichtigt worden.

Beim Regenwasser wurde die Überdeckung des Jahres 2009 und ein Teil der Überdeckung des Jahres 2010 (insgesamt 40.000 €) ebenfalls in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Die restliche Überdeckung des Jahres 2010 ist in der vorliegenden Kalkulation 2013 eingestellt worden.

Die Überdeckungen des Jahres 2011 müssen spätestens in der Kalkulation 2014 berücksichtigt werden.

 

3. Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.216.770 und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 273.560 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Kanalsanierungen muss insbesondere aufgrund der festgestellten Schäden im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen Süd (Fremdwassersanierung) deutlich erhöht werden (2013: 387.000 €; + 312.000  gegenüber 2012). Die vorzunehmenden Sanierungen werden dabei über mehrere Jahre verteilt, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Kosten zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich um punktuelle Sanierungsmaßnahmen im Rahmen offener oder geschlossener Bauweise (siehe hierzu auch den Vortrag der technischen Betriebsleitung in der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011).
  • Bei der Sanierung der Sonderbauwerke erhöhen sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 70.000 €. Grund hierfür ist insbesondere die Sanierung der Becken Eckringhausen und Wirtsmühle.
  • Die Positionen Energie, Wasser, Abwasser sowie die Kosten für die Fahrzeughaltung müssen der aktuellen Entwicklung angepasst werden (+ 15.000 €/+ 5.500 €).
  • Um eine dauerhafte Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation und -erhebung sicher zu stellen, wurde für die Überprüfung der getrennten Niederschlagswassergebühr in der Kalkulation 2013 ein Betrag von 50.000 € berücksichtigt. Nach den Erfahrungen im Rahmen der erstmaligen Einführung der getrennten Gebühr wird in 2014 voraussichtlich nochmals der gleiche Betrag fällig. Aufgrund der Weiterentwicklung der Technik ist nicht auszuschließen, dass anschließend weitere Flächen gebührenwirksam veranlagt werden können. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Kostenverteilungsmaßstäbe für die Gebührenkalkulation und -abrechnung nach fast vollständigem Erstanschluss an die Kanalisation überprüft und ggf. angepasst werden.
  • Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen wurde an die aktuellen Entwicklungen angepasst und reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 77.000 €.
  • Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 135.533 (2013: 0 €), für das Regenwasser in Höhe von 40.000 € (2013: 160.522 €) zur Verfügung.
Anlage/n:

Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 1)
  • 4. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS) (Anlage 2)
  • Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 3)
  • Teilergebnisrechnung 2011 (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation Kanal 2013 (15 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - 4.Änderungssatzung Kanal 2013 (8 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Anlagennachweis 2013 (15 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Teilergebnisrechnung 2012 (6 KB)