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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:
Schmutzwassergebühr 3,25 € (bisher 3,08 €) Durchleitungsgebühr 2,06 € (bisher 1,89 €) Regenwassergebühr 1,40 € (bisher 1,39 €)
Der Rat beschließt im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 160.522 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, · Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
1. Gebührenkalkulation Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 134.980 € (4,11 %) auf 3.419.480 € (2012: 3.284.500 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.325.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 160.522 € ergibt sich eine Gebührenänderung um 1 ct auf 1,40 € je qm. Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 138.580 € (+ 2,81 %) auf 5.070.850 € (2012: 4.932.270 €). Im Gegensatz zum Vorjahr, als noch eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 135.533 € in Abzug gebracht werden konnte, wurde hierfür in 2013 kein entsprechender Betrag eingestellt. Die Gebühr steigt damit auf 3,25 € pro m³ (+ 0,17 € bzw. + 5,5 %). Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung – aufgrund der Rechtsprechung – separat zu ermitteln. Früher wurde den Betroffenen die Verbandsumlage erstattet. Dies ist jedoch nicht mehr möglich. Aufgrund der Durchleitungsgebühr erfolgt die Ermittlung der Schmutzwassergebühr in zwei Schritten. Zunächst wird die Gesamtkostenmasse Schmutzwasser abzüglich der Verbandsumlage auf die Gesamtfrischwassermenge verteilt. Dies ergibt den Gebührensatz für die Durchleitung. Die Kosten für die Verbandsumlage werden dann in einem zweiten Schritt auf die restliche Wassermenge abzüglich der Wassermenge für Durchleitung verteilt. Dies ergibt dann die anteilige Verbandsumlage. Der Schmutzwassergebührensatz ergibt sich dann aus der Addition der Durchleitungsgebühr und der anteiligen Verbandsumlage. Die kalkulierte Frischwassermenge 2013 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.585.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre und wurde daher gegenüber dem Vorjahr (1.590.000 m³) leicht angepasst. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 76.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge von 1.585.000 m³ enthalten ist.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Der Überschuss des Jahres 2009 diente beim Schmutzwasser zum Teil zur Deckung der Unterdeckung 2010 (Restbetrag 2010 aus Überdeckung 2007). Der verbliebene Überschuss des Jahres 2009 ist in der Kalkulation 2012 berücksichtigt worden. Beim Regenwasser wurde die Überdeckung des Jahres 2009 und ein Teil der Überdeckung des Jahres 2010 (insgesamt 40.000 €) ebenfalls in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Die restliche Überdeckung des Jahres 2010 ist in der vorliegenden Kalkulation 2013 eingestellt worden. Die Überdeckungen des Jahres 2011 müssen spätestens in der Kalkulation 2014 berücksichtigt werden.
3. Entwicklung der Ansätze Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.216.770 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 273.560 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Anlage/n:
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