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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 12,35 € (unverändert) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 62,99 € (bisher 54,64 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2013 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Der Überschuss des Jahres 2011 resultiert aus Erstattungen der Verbandsumlage (zum Teil für die jeweiligen Vorjahre) seitens des Wupperverbandes.
Kleinkläranlagen
Die Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 5.868 € wurde zu einem Teil (2.500 €) in der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt.
Feste Gruben
Der Überschuss des Jahres 2011 (14.242 €) wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet. In der Kalkulation 2011 waren hierfür 15.000 € vorgesehen. Ein Teil der verbliebenen Unterdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 2.929 € wurde in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Der in 2011 nicht realisierte Restbetrag in Höhe von 758 € kann nur noch durch eine höhere Überdeckung in 2012 gedeckt werden.
Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2013 sinken gegenüber der Kalkulation 2012 um 16.839 € (- 12,8 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2012 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:
Die Kostenverteilung auf die Kostenstellen “Feste Gruben” und “Kleinkläranlagen” erfolgt teilweise direkt und teilweise nach Schlüsseln. Der Schlüssel für die Verteilung der Verwaltungs- und Sachkostenerstattung wird nach der Anzahl der Gruben gebildet. Die Verteilung der Personalkosten wurde im Rahmen der Kalkulation 2013 überprüft und angepasst.
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2013 ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Danach bleiben die Gebühren für die Festen Gruben unverändert. Bei den Kleinkläranlagen muss die Gebühr trotz der Berücksichtigung eines Teils der Überdeckung 2011 angepasst werden. Allerdings wird die Gebühr hier nur für die tatsächlich abgefahrene Menge und i.d.R. ein Mal innerhalb von 24 Monaten fällig. Die Gebühr für Kleinkläranlagen war bereits 2004 (67,44 €) und von 2007 bis 2009 (72,11 €) noch höher als für 2013 kalkuliert. Anlage/n:
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