Vorlage - RAT/2435/2012  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
22.11.2012 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2012 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation 2013 "Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr"  
Anlage 2 - 14. Änderungssatzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen  
Anlage 3 - Teilergebnisrechnung Fäkalienabfuhr 2011  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2013 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              12,35              (unverändert)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              62,99              (bisher 54,64 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2013 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen,
  • Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  • Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  • Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Kleinklär-anlagen

Feste Gruben

 

 

 

 

Ergebnis 2009

Ausgleich spätestens in 2012

- 40.402 €

- 3.812 €

-36.590 €

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

36.715

3.812 €

32.903

verbleiben aus 2009

- 3.687

0 €

- 3.687

 

 

 

 

Ergebnis 2010

Ausgleich spätestens in 2013

- 14.123

- 6.119

- 8.004

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

14.123

6.119

8.004

verbleiben aus 2010

0

0 €

0

 

 

 

 

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

20.110

5.868

14.242

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

- 14.242

0

- 14.242

verbleiben aus 2011

5.868

5.868

0

 

 

 

 

Zwischensumme

2.181

5.868

- 3.387

 

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2012

2.929

0

2.929

Vortrag in der Kalkulation 2013

- 2.500

- 2.500

0

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

2.610

3.368

- 758

 

Der Überschuss des Jahres 2011 resultiert aus Erstattungen der Verbandsumlage (zum Teil für die jeweiligen Vorjahre) seitens des Wupperverbandes.

 

 

 

Kleinkläranlagen

 

Die Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 5.868wurde zu einem Teil (2.500 €) in der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt.

 

 

Feste Gruben

 

Der Überschuss des Jahres 2011 (14.242 €) wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet. In der Kalkulation 2011 waren hierfür 15.000 € vorgesehen. Ein Teil der verbliebenen Unterdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 2.929 € wurde in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Der in 2011 nicht realisierte Restbetrag in Höhe von 758 € kann nur noch durch eine höhere Überdeckung in 2012 gedeckt werden.

 

Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2013 sinken gegenüber der Kalkulation 2012 um 16.839 € (- 12,8 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2012 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkosten für die Fäkalienabfuhr sinken gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 8.000, da sich die Anzahl der abzufahrenden Gruben verringert hat. Dieser Umstand wirkt sich ebenfalls bei der an der Wupperverband zu zahlenden Verbandsumlage aus (- 2.500 €).
  • Der Vortrag anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt einen Teil der Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 2.500 € (Kleinkläranlagen).

 

Die Kostenverteilung auf die Kostenstellen “Feste Gruben” und “Kleinkläranlagen” erfolgt teilweise direkt und teilweise nach Schlüsseln. Der Schlüssel für die Verteilung der Verwaltungs- und Sachkostenerstattung wird nach der Anzahl der Gruben gebildet. Die Verteilung der Personalkosten wurde im Rahmen der Kalkulation 2013 überprüft und angepasst.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2013 ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

 

2013

2012

Abweichung

Feste Gruben

12,35

12,35

unverändert

Kleinkläranlagen

62,99

54,64

+ 8,35 € (+ 15,3 %)

Kleineinleiter Abgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

 

 

Danach bleiben die Gebühren für die Festen Gruben unverändert. Bei den Kleinkläranlagen muss die Gebühr trotz der Berücksichtigung eines Teils der Überdeckung 2011 angepasst werden. Allerdings wird die Gebühr hier nur für die tatsächlich abgefahrene Menge und i.d.R. ein Mal innerhalb von 24 Monaten fällig. Die Gebühr für Kleinkläranlagen war bereits 2004 (67,44 €) und von 2007 bis 2009 (72,11 €) noch höher als für 2013 kalkuliert.

Anlage/n:

Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 „Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1)
  • Entwurf der 14. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 (Anlage 2)
  • Teilergebnisrechnung Produkt „053.002.001 Fäkalienabfuhr“ zum 31.12.2011 (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gebührenkalkulation 2013 "Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr" (13 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - 14. Änderungssatzung Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (6 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Teilergebnisrechnung Fäkalienabfuhr 2011 (6 KB)