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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die in der Sitzung vorgestellten Plandarstellungen zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung entsprechend des Beratungsergebnisses, die Planung fortzuführen und die 2. Änderung des B-Planes Nr. 23 „Innenstadt“ vorzubereiten. Sachverhalt:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen wurde am 22.10.12 über den Verkauf und die weitere Nutzung von städtischen Grundstücken und des Gebäudes Berliner Str. 17 a im Bereich der Taubengasse/Berliner Str. beraten. Anlass war ein Antrag der WNK-UWG Fraktion, für die o.g. Grundstücke einen Grundsatzbeschluss zur Schaffung von mindestens 10 öffentlichen Parkplätzen an dieser Stelle zu fassen. Die Begründung dafür ist dem in der Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen. Im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass der Antrag der WNK UWG zunächst zurückgestellt wird und eine Bewertung der städtebaulichen Möglichkeiten für diesen Bereich an der Taubengasse erfolgen soll. Dies auch vor dem Hintergrund des neu realisierten Wohn- und Geschäftshauses an der Oberen Remscheider Straße. In diesem Zusammenhang sollten die Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes überprüft und möglichen neuen Zielsetzungen angepasst werden. Dies bezieht sich auch auf den bereits erwähnten Neubau sowie den „Durchstich Taubengasse“, der bereits vor einigen Jahren - abweichend von den Darstellungen des B-Planes - ausgeführt wurde. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, inwieweit die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen für die Grundstücke an der Taubengasse noch eine Entwicklungsperspektive für diesen Stadtraum und die angrenzenden Grundstücke bieten. Für die ursprünglich an dieser Stelle geplante Parkpalette, und so auch im B-Plan durch entsprechende Festsetzungen planungsrechtlich gesichert, besteht aus heutiger Sicht keine Chance mehr, sie in vollem Umfang zu realisieren. Die freien Restflächen bieten nur noch wenig Raum, entsprechende Parkplatzlösungen anzubieten. Insofern stellen sich heute mindestens folgende Fragen: Wie lässt sich der Bereich an der Taubengasse sinnvoll nutzen und welches „städtebauliche Gesicht“ soll der Eingangsbereich zur Stadt an dieser Stelle erhalten? - Sollen künftig ausschließlich Stellplätze erstellt werden, und die heutigen Gebäude erhalten bleiben? - Soll eine bauliche Nutzung erfolgen, die die vorhandene Bausubstanz einbezieht? - Soll eine bauliche Nutzung erfolgen, die neu zu erstellen ist?
Zu ersten Ansätzen hat die Verwaltung einige skizzenhafte Übersichtspläne und Darstellungen vorbereitet, die in der Sitzung vorgestellt werden. Die Vorentwürfe beinhalten jedoch keine Kostenaussagen. Die können erst nach einer vertieften Planung ermittelt werden.
Die Skizzen sollen als Diskussionsgrundlage zur weiteren Planung und Änderung des Bebauungsplanes dienen.
Die Übersichtspläne stellen im Einzelnen skizzenhaft dar:
1. Den Ist-Zustand der baulichen Struktur 2. Die Planungsrechtliche Situation 3. Die Minimallösung für zusätzliche Stellplätze 4. Planungsansätze für weitergehende Stellplatzlösungen 5. Die Optionen für eine bauliche Entwicklung
Die Planungsansätze sollen deutlich machen, welche Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung für den „Eingangsbereich Taubengasse“ bei weitgehendem Erhalt der vorh. Bausubstanz denkbar sind. Zu den vorliegenden Plänen lassen sich natürlich auch noch Varianten entwickeln die noch tiefer in die bestehende Bausubstanz eingreifen würden.
Der Ausschuss sollte darüber beraten, welche Schwerpunkte hier bei der weiteren Planung gesetzt werden sollen.
Anlage/n:
Auszug aus dem B-Plan Nr. 23 „Innenstadt“
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