Vorlage - RAT/0269/2003  

 
 
Betreff: 1. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2003
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
26.11.2003 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2003 (Wirtschaftsjahr 2003) zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr 2003:

 

1.         Vorbemerkungen

 

2.         Entwicklung im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

3.         Entwicklung im Vermögensplan

 

4.         Kreditwirtschaft

 

5.         Mehrausgaben

 

6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

7.         Schlussbemerkung    

 

 

 

1.         Vorbemerkungen     

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2002 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2003 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage  Drucksachen-Nr. II/036/02 ver­wiesen.

 

In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor.

 

 


2.         Entwicklung im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte

 

Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt für das Jahr 2003 als Anlage beigefügt (s. Seiten 181 - 190 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2003). Grundsätzlich ist für das Wirtschaftsjahr 2003 festzustellen, dass sich beim Erfolgsplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2003 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden,  ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust für 2003 in Höhe von 157.100 € ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkosten­erstattung an Stadt) und Erträge (Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, Straßenent­wässerungsanteil Stadt Wermelskirchen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Einzelne Positionen des Erfolgsplans, bei denen sich Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend dargestellt:

 

a)         Erträge

 

Derzeit sind keine größeren Abweichungen gegenüber der Planung erkennbar. Da die Gebühreneinnahmen, die die Bergische Energie- und Wasser-GmbH Wipperfürth (BEW) und der Wasserversorgungsverband Dabring­hausen für den SAW erheben, erst zum Jahresende auf der Basis der Jahresverbräuche auf die Kostenträger “Kanalbenutzer” und “Feste Gruben” aufgeteilt werden können, sind unterjährig keine konkreten Aussagen zu den Kanalbenutzungsgebühren und den Fäkaliengebühren für feste Gruben möglich.

 

b)         Aufwendungen         

 

Zinsen (Kreditmarkt)                                                                                         1.400.000 €    

 

Derzeit sind auf den Ansatz rd.                                                                           1.324.000 €

            Ausgaben angeordnet.

 

c)                  Gebührenhaushalte

 

            Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2003 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 524.800 € vor. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung ist noch nicht abzusehen, in welcher Höhe eine Rücklagenentnahme tatsächlich erforderlich werden wird. Allerdings ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass sich die Rücklagenentnahme reduzieren wird. Die Überfliegung und weitere Bearbeitung für die Einführung der getrennten Niederschlags­wassergebühr wird auf das Jahr 2004 verschoben. Es wird auf die Ausführungen zu Drucksachen-Nr. Rat/0239/2003 verwiesen. Hierdurch ergeben sich entsprechende Einsparungen im Wirtschaftsjahr 2003.

 

Fäkalienabfuhr

 

In der Gebührenkalkulation 2003 wurden die Unternehmerkosten auf der Basis der durchgeführten Ausschreibung und der voraussichtlichen Abfuhrmenge 2003 berechnet. Die Hochrechnung der Unternehmer­kosten für das Jahr 2003 führt zu dem Ergebnis, dass der Ansatz im Jahr 2003 nicht auskömmlich ist. Die Abfuhrmengen liegen höher als dieses für die Gebühren­kalkulation angenommen wurde. Die Gebührenkalkulation 2003 geht von 32.000 cbm Abfuhrmenge aus. Im Jahr 2002 wurden rd. 40.000 cbm Fäkalien ausgefahren (2001 = 38.000 cbm). Die Hochrechnung für 2003 ergibt rd. 39.000 cbm. Hierdurch ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von rd. 50.000 €.


3.         Entwicklung im Vermögensplan

 


Beim Vermögensplan (s. S. 191 - 207 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2003) ist davon auszugehen, dass dieser im Wirtschaftsjahr 2003 ausgeglichen gestaltet werden kann.

 

Bezüglich der Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2003 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Werksausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestiti­onen (Kanalbaumaßnahmen) III. Quartal 2003 verwiesen. 

 

Weitere Informationen zu einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen sind nachfolgend dargestellt:

 

a)         Einnahmen

           

            Kanalanschlussbeiträge (ohne Projekt Große Dhünntalsperre)                3.100.000 €

 

Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 486.000 € der Beiträge bei der Einnahmeposition angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes bzw. Verschiebens von Maßnahmen nicht erreicht. Es wird aus heutiger Sicht mit Einnahmen in Höhe von ca. 600.000 € gerechnet.

 

            Neuaufnahme von Krediten                                                                             5.638.000 €

 

Ob die veranschlagten Kreditaufnahmen in dieser Höhe erforderlich werden, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Ansatz zu einem großen Teil ausgeschöpft wird. Siehe Ausführungen zu Ziffer 4. “Kredit­wirtschaft”. 

 

b)        Ausgaben

 

            Baukosten                                                                                                          7.223.000 €

           

Zeitliche Verzögerungen durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen und geringere Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr 2003 voraussichtlich 2,9 Mio. € Baukosten nicht benötigt werden. Die erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2004 zum großen Teil erneut bereitgestellt (siehe auch Einnahmen/Kanalanschlussbeiträge).

 

Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt                                                         1.780.000 €

 

            Derzeit sind auf den Ansatz Tilgungsbeträge von rd.                                          1.741.000 €

            angeordnet, so dass dieser bereits fast ausgeschöpft ist.

            Er wird voraussichtlich ausreichend sein.

 

 


4.         Kreditwirtschaft

 


Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2002 betrug der

Gesamtschuldenstand zum 31.12.2002 = rd.                                                   23.799.000 €

 

Insgesamt wurden in 2002 Kredite in Höhe von rd. 1.850.000 € aufgenommen.

 

Im Wirtschaftsjahr 2003 erfolgten bislang  Kreditaufnahmen i. d. Höhe von      3.845.500 €

 

Diese Aufnahmen teilen sich wie folgt auf:

 

            Kapitalmarkt                                                                                                         3.300.000 €

            Investitionsbank NRW                                                                                             245.500 €

            Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)                                                                    300.000 €

 

Auf die separaten Sitzungsvorlagen zur Information des Werksausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird verwiesen.

 

Weitere zinsgünstige Kredite aus den Sonderprogrammen der Investitionsbank NRW und der  Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) noch in diesem Jahre getätigt

 

Der Zinssatz für die Kredite bei der Investitionsbank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen.

 

Die günstigen Zinssätze führen auf Dauer zu erheblichen Entlastungen im Erfolgsplan.

                                               

 

5.         Mehrausgaben

 

Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Werksausschusses bedürfen.

 

Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem Werksausschuss zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus muss eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung dem Werksausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Im Wirtschaftsjahr 2003 sind bis zum 30.06.2003 keine außerplanmäßige Ausgaben angefallen:

 

 


6.         Änderung des Wirtschaftsplanes

 

In 2003 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig.

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

-           das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

 

-           zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

 

-           im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder

 

-           eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich im II. Halbjahr 2003 noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.

 

 

7.         Schlussbemerkung

 


Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2003 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen Verschiebungen, die eine Neuveran­schlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2004 erforderlich machen.

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift