Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss nimmt den von der Werkleitung gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht für das I. Halbjahr 2003 (Wirtschaftsjahr 2003) zur Kenntnis. Sachverhalt: Inhalt des 1. Zwischenberichtes für das Wirtschaftsjahr
2003: 1. Vorbemerkungen 2. Entwicklung
im Erfolgsplan einschließlich Gebührenhaushalte 3. Entwicklung
im Vermögensplan 4. Kreditwirtschaft 5. Mehrausgaben 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes 7. Schlussbemerkung 1. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
16.12.2002 den Wirtschaftsplan mit Erfolgsplan und Vermögensplan für das
Wirtschaftsjahr 2003 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der
Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. II/036/02 verwiesen. In § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Werkleitung den
Verwaltungsvorstand und den Werksausschuss regelmäßig über die Entwicklung der
Einnahmen und Ausgaben sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu
unterrichten hat. Die Werkleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem
Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. 2. Entwicklung im Erfolgsplan
einschließlich Gebührenhaushalte Der Erfolgsplan ist dem Haushalt der Stadt
für das Jahr 2003 als Anlage beigefügt (s. Seiten 181 - 190 des
Erläuterungsheftes zum Haushalt 2003). Grundsätzlich ist für das
Wirtschaftsjahr 2003 festzustellen, dass sich beim Erfolgsplan ein planmäßiger
Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der
Aufstellung des Jahresabschlusses 2003 dargestellt werden. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich
der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust für 2003 in Höhe von
157.100 € ergibt, da wesentliche Kosten (Abschreibungen,
Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an Stadt) und Erträge (Auflösung
der Beiträge und Zuschüsse, Straßenentwässerungsanteil Stadt Wermelskirchen)
erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der
Schlussbilanz ermittelt werden. Einzelne Positionen des Erfolgsplans, bei denen sich
Änderungen gegenüber der Planung bereits heute abzeichnen, werden nachfolgend
dargestellt: a) Erträge Derzeit sind keine größeren Abweichungen
gegenüber der Planung erkennbar. Da die Gebühreneinnahmen, die die Bergische
Energie- und Wasser-GmbH Wipperfürth (BEW) und der Wasserversorgungsverband
Dabringhausen für den SAW erheben, erst zum Jahresende auf der Basis der
Jahresverbräuche auf die Kostenträger “Kanalbenutzer” und
“Feste Gruben” aufgeteilt werden können, sind unterjährig keine
konkreten Aussagen zu den Kanalbenutzungsgebühren und den Fäkaliengebühren für
feste Gruben möglich. b) Aufwendungen Zinsen (Kreditmarkt) 1.400.000
€ Derzeit sind auf den Ansatz rd. 1.324.000
€ Ausgaben
angeordnet. c)
Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung für KanalbenutzerDie Gebührenkalkulation für das Jahr
2003 sieht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 524.800 € vor. Aufgrund der
derzeitigen Entwicklung ist noch nicht abzusehen, in welcher Höhe eine
Rücklagenentnahme tatsächlich erforderlich werden wird. Allerdings ist aus
heutiger Sicht davon auszugehen, dass sich die Rücklagenentnahme reduzieren
wird. Die Überfliegung und weitere Bearbeitung für die Einführung der
getrennten Niederschlagswassergebühr wird auf das Jahr 2004 verschoben. Es
wird auf die Ausführungen zu Drucksachen-Nr. Rat/0239/2003 verwiesen. Hierdurch
ergeben sich entsprechende Einsparungen im Wirtschaftsjahr 2003. FäkalienabfuhrIn der Gebührenkalkulation 2003 wurden die Unternehmerkosten auf der Basis der durchgeführten Ausschreibung und der voraussichtlichen Abfuhrmenge 2003 berechnet. Die Hochrechnung der Unternehmerkosten für das Jahr 2003 führt zu dem Ergebnis, dass der Ansatz im Jahr 2003 nicht auskömmlich ist. Die Abfuhrmengen liegen höher als dieses für die Gebührenkalkulation angenommen wurde. Die Gebührenkalkulation 2003 geht von 32.000 cbm Abfuhrmenge aus. Im Jahr 2002 wurden rd. 40.000 cbm Fäkalien ausgefahren (2001 = 38.000 cbm). Die Hochrechnung für 2003 ergibt rd. 39.000 cbm. Hierdurch ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von rd. 50.000 €. 3. Entwicklung im Vermögensplan
Beim Vermögensplan (s. S. 191 - 207 des Erläuterungsheftes
zum Haushalt 2003) ist davon auszugehen, dass dieser im Wirtschaftsjahr 2003
ausgeglichen gestaltet werden kann. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung des Vermögensplanes im
Wirtschaftsjahr 2003 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des
Werksausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen
(Kanalbaumaßnahmen) III. Quartal 2003 verwiesen. Weitere Informationen zu einzelnen Einnahme- und
Ausgabepositionen sind nachfolgend dargestellt: a) Einnahmen Kanalanschlussbeiträge
(ohne Projekt Große Dhünntalsperre) 3.100.000
€ Die Erhebung der Kanalanschlussbeiträge ist abhängig von der jeweiligen Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind rd. 486.000 € der Beiträge bei der Einnahmeposition angeordnet. Der Ansatz wird aufgrund des Baufortschrittes bzw. Verschiebens von Maßnahmen nicht erreicht. Es wird aus heutiger Sicht mit Einnahmen in Höhe von ca. 600.000 € gerechnet. Neuaufnahme von Krediten 5.638.000 €Ob die veranschlagten
Kreditaufnahmen in dieser Höhe erforderlich werden, ist zum heutigen Zeitpunkt
nicht absehbar. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Ansatz zu einem großen
Teil ausgeschöpft wird. Siehe Ausführungen zu Ziffer 4. “Kreditwirtschaft”. b) Ausgaben Baukosten 7.223.000
€ Zeitliche Verzögerungen
durch einen späteren Baubeginn bzw. das Verschieben von Maßnahmen und geringere
Gesamtbaukosten bei einzelnen Maßnahmen führen dazu, dass im Jahr 2003
voraussichtlich 2,9 Mio. € Baukosten nicht benötigt werden. Die
erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2004 zum großen Teil erneut
bereitgestellt (siehe auch Einnahmen/Kanalanschlussbeiträge). Tilgung von Krediten vom Kreditmarkt 1.780.000 € angeordnet,
so dass dieser bereits fast ausgeschöpft ist. Er
wird voraussichtlich ausreichend sein. 4. Kreditwirtschaft
Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2002 betrug der Gesamtschuldenstand zum 31.12.2002 =
rd. 23.799.000
€ Insgesamt wurden in 2002 Kredite in
Höhe von rd. 1.850.000 € aufgenommen. Im Wirtschaftsjahr 2003 erfolgten
bislang Kreditaufnahmen i. d. Höhe von 3.845.500 € Diese Aufnahmen teilen sich wie
folgt auf: Auf die separaten Sitzungsvorlagen
zur Information des Werksausschusses über die getätigten Kreditaufnahmen wird
verwiesen. Weitere zinsgünstige Kredite aus den
Sonderprogrammen der Investitionsbank NRW und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind
beantragt. Teilabrufe werden (abhängig vom Baufortschritt) noch in diesem Jahre
getätigt Der Zinssatz für die Kredite bei der
Investitionsbank liegt derzeit mehr als 3 % (für die ersten 10 Jahre) und die
der Kreditanstalt für Wiederaufbau um ca. 0,3 % unter den Zinssätzen des
Kapitalmarktes für Kommunaldarlehen. Die günstigen Zinssätze führen auf
Dauer zu erheblichen Entlastungen im Erfolgsplan. 5. Mehrausgaben Der Werksausschuss ist entsprechend § 12 der Betriebssatzung
des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn
Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Vermögensplanes 10 %, mindestens jedoch
50.000 €, des Ansatzes im Vermögensplan überschreiten. Hier ist eine
Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die
Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss,
dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des
Werksausschusses bedürfen. Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese
(analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und
Finanzausschuss) ab 1.000 € bis zum Betrag von 50.000 € dem
Werksausschuss zur Kenntnis gegeben. Darüber hinaus muss eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung dem Werksausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden. Im Wirtschaftsjahr 2003 sind bis zum 30.06.2003 keine
außerplanmäßige Ausgaben angefallen: 6. Änderung
des Wirtschaftsplanes In 2003 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes
notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2
EigVO nur erforderlich, wenn - das Jahresergebnis sich gegenüber dem
Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die
Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des
Vermögensplanes bedingt oder - zum Ausgleich des Vermögensplanes
erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich
werden oder - im Vermögensplan weitere
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen -oder - eine erhebliche Vermehrung oder
Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es
sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften
handelt. Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich im
II. Halbjahr 2003 noch die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes
ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre
2003 grundsätzlich planmäßig. Allerdings ergeben sich bei einigen Maßnahmen
Verschiebungen, die eine Neuveranschlagung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2004
erforderlich machen.
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