Vorlage - RAT/2440/2012  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 84 "Innenstadtdreieck"
a) Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
26.11.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2012 
23. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1.1 PLEdoc  
Anlage 1.2 WDR  
Anlage 1.3 Stadt Remscheid  
Anlage 1.4 IHK  
Anlage 1.5 Bodendenkmalpflege  
Anlage 1.6 Rheinisch-Bergischer Kreis  
Anlage 1.7 EWR  
Anlage 1.8 BEW  
Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht  
Anlage 3 Planzeichnung einschließlich Textlichen Festsetzungen  
aktualisierte_Begruendung_BP84_einschliesslich_Umweltbericht_und_Artenschutzpruefung  

Beschlussvorschlag:

 

zu b)

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 Innenstadtdreieckeinschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

zu a)

 

Frühzeitige Behördenbeteiligung

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2012 frühzeitig beteiligt und um Abgabe ihrer Stellungsnahmen / Aussagen zum erforderlich Umfang und Detaillierung einer Umweltprüfung bis zu 20.08.2012 gebeten.

 

Es gingen insgesamt acht Stellungnahmen ein (siehe Anlagen 1.1 bis 1.8):

 

 

1.1              Schreiben der PLEdoc GmbH vom 24.07.2012

 

              Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

 

1.2              E-Mail des Westdeutschen Rundfunks Köln vom 24.07.2012

 

Der WDR weist darauf hin, dass seit Umstellung der Fernsehsender von analoger Abstrahlung auf das Digitalsystem DVB-T eine Beteiligung des WDR im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen nicht mehr notwendig ist.

 

 

1.3              Schreiben der Stadt Remscheid vom 30.07.2012

 

              Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

 

1.4              Schreiben der Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 10.08.2012

 

Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Die IHK begrüßt jedoch ausdrücklich den Ausschluss von Wohnnutzung im Erdgeschossbereich durch eine  textliche Festsetzung im Bebauungsplan.

 

 

1.5              Schreiben des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 15.08.2012

 

Entsprechend der Anregung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege wird in der Begründung zum Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, dass die Stadt Wermelskirchen als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Overath, unverzüglich zu informieren sind, falls im Rahmen von Bauarbeiten archäologische Bodenfunde und Befunde auftreten (siehe Teil 1, Abschnitt 9.2 der Begründung).

 

 

1.6              Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 20.08.2012

 

Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht.

 

Aus Sicht des Artenschutzes wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der BPlanaufstellung die Durchführung einer Artenschutzprüfung notwendig ist. Schwerpunktmäßig ist dabei die Betroffenheit der planungsrelevanten Artengruppen Fledermäuse und Vögel zu bearbeiten.

 

Nach Aussage der unteren Landschaftsbehörde ist die Durchführung einer Bodenfunktions- und Bodeneingriffsbewertung nicht notwendig. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf Grund früherer Bautätigkeiten und Nutzungen möglicherweise  auch bodenfremde Stoffe in den Untergrund gelangt sind oder kleinräumige Bodenverunreinigungen eingetreten sind. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der ULB ist ein entsprechender Hinweis in der Begründung ausreichend (siehe Teil 1, Abschnitt 9.3 der Begründung).

 

 

1.7              Schreiben der EWR GmbH vom 22.08.2012

 

              Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

 

1.8.              Schreiben der BEW; Posteingang 22.08.2012

 

              Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

 

Umweltbericht / Artenschutzprüfung

 

Nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange konnte der erforderliche Umfang der Artenschutzprüfung festgelegt werden. Lediglich der Rheinisch-Bergische Kreis hat in seiner o.g. Stellungnahme entsprechende Aussagen getroffen: Schwerpunktmäßig ist die Betroffenheit der planungsrelevanten Artengruppen Fledermäuse und Vögel zu bearbeiten.

 

Nach Einholung von entsprechenden Angeboten wurde ein Auftrag über die Durchführung einer Artenschutzprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichts als Teil der Begründung zum Bebauungsplan Mitte Oktober vergeben. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2012 kann ein erster Sachstand gegeben werden,  bis zur Ratssitzung am 10.12.2012 sollen die schriftlichen Endfassungen von Artenschutzprüfung und Umweltbericht vorliegen.

 

Eine erste Begehung des Plangebiets lässt vermuten, dass die noch ausstehenden Ergebnisse von Artenschutzprüfung und Umweltbericht keine wesentlichen Änderungen an den Inhalten des Bebauungsplanes bedingen werden.

 

 

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 24.09. bis zum 26.10.2012 durchgeführt. Während dieser Zeit wurden von Bürgerinnen und Bürgern weder Bedenken noch Anregungen schriftlich vorgebracht oder zu Protokoll gegeben.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie den Sachstand zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis.

 

 

zu b)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Bürger hat keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf nach sich gezogen. Nach Durchführung der Artenschutzprüfung sowie Vorliegen des Umweltberichts als Teil der Begründung zum Bebauungsplan kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1              Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

                            (Anlagen 1.1 bis 1.8)

Anlage 2              Begründung mit Umweltbericht

Anlage 3              Planzeichnung des Bebauungsplanes

Anlage 4              Textliche Festsetzungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1.1 PLEdoc (470 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1.2 WDR (131 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1.3 Stadt Remscheid (171 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 1.4 IHK (158 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 1.5 Bodendenkmalpflege (883 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 1.6 Rheinisch-Bergischer Kreis (587 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 1.7 EWR (205 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 1.8 BEW (182 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht (1044 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 3 Planzeichnung einschließlich Textlichen Festsetzungen (884 KB)      
Anlage 11 11 aktualisierte_Begruendung_BP84_einschliesslich_Umweltbericht_und_Artenschutzpruefung (2766 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift