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Beschlussvorschlag:
zu b)
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Innenstadtdreieck“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
zu a)
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.07.2012 frühzeitig beteiligt und um Abgabe ihrer Stellungsnahmen / Aussagen zum erforderlich Umfang und Detaillierung einer Umweltprüfung bis zu 20.08.2012 gebeten.
Es gingen insgesamt acht Stellungnahmen ein (siehe Anlagen 1.1 bis 1.8):
1.1 Schreiben der PLEdoc GmbH vom 24.07.2012
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
1.2 E-Mail des Westdeutschen Rundfunks Köln vom 24.07.2012
Der WDR weist darauf hin, dass seit Umstellung der Fernsehsender von analoger Abstrahlung auf das Digitalsystem DVB-T eine Beteiligung des WDR im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen nicht mehr notwendig ist.
1.3 Schreiben der Stadt Remscheid vom 30.07.2012
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
1.4 Schreiben der Industrie- und Handelskammer zu Köln vom 10.08.2012
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Die IHK begrüßt jedoch ausdrücklich den Ausschluss von Wohnnutzung im Erdgeschossbereich durch eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan.
1.5 Schreiben des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 15.08.2012
Entsprechend der Anregung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege wird in der Begründung zum Bebauungsplan ein Hinweis aufgenommen, dass die Stadt Wermelskirchen als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Overath, unverzüglich zu informieren sind, falls im Rahmen von Bauarbeiten archäologische Bodenfunde und Befunde auftreten (siehe Teil 1, Abschnitt 9.2 der Begründung).
1.6 Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 20.08.2012
Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht.
Aus Sicht des Artenschutzes wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der B’Planaufstellung die Durchführung einer Artenschutzprüfung notwendig ist. Schwerpunktmäßig ist dabei die Betroffenheit der planungsrelevanten Artengruppen Fledermäuse und Vögel zu bearbeiten.
Nach Aussage der unteren Landschaftsbehörde ist die Durchführung einer Bodenfunktions- und Bodeneingriffsbewertung nicht notwendig. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf Grund früherer Bautätigkeiten und Nutzungen möglicherweise auch bodenfremde Stoffe in den Untergrund gelangt sind oder kleinräumige Bodenverunreinigungen eingetreten sind. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der ULB ist ein entsprechender Hinweis in der Begründung ausreichend (siehe Teil 1, Abschnitt 9.3 der Begründung).
1.7 Schreiben der EWR GmbH vom 22.08.2012
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
1.8. Schreiben der BEW; Posteingang 22.08.2012
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Umweltbericht / Artenschutzprüfung
Nach Ablauf der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange konnte der erforderliche Umfang der Artenschutzprüfung festgelegt werden. Lediglich der Rheinisch-Bergische Kreis hat in seiner o.g. Stellungnahme entsprechende Aussagen getroffen: Schwerpunktmäßig ist die Betroffenheit der planungsrelevanten Artengruppen Fledermäuse und Vögel zu bearbeiten.
Nach Einholung von entsprechenden Angeboten wurde ein Auftrag über die Durchführung einer Artenschutzprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichts als Teil der Begründung zum Bebauungsplan Mitte Oktober vergeben. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2012 kann ein erster Sachstand gegeben werden, bis zur Ratssitzung am 10.12.2012 sollen die schriftlichen Endfassungen von Artenschutzprüfung und Umweltbericht vorliegen.
Eine erste Begehung des Plangebiets lässt vermuten, dass die noch ausstehenden Ergebnisse von Artenschutzprüfung und Umweltbericht keine wesentlichen Änderungen an den Inhalten des Bebauungsplanes bedingen werden.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Auslegung im Rathaus vom 24.09. bis zum 26.10.2012 durchgeführt. Während dieser Zeit wurden von Bürgerinnen und Bürgern weder Bedenken noch Anregungen schriftlich vorgebracht oder zu Protokoll gegeben.
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie den Sachstand zur Artenschutzprüfung zur Kenntnis.
zu b)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Bürger hat keine wesentlichen Änderungen am Bebauungsplanentwurf nach sich gezogen. Nach Durchführung der Artenschutzprüfung sowie Vorliegen des Umweltberichts als Teil der Begründung zum Bebauungsplan kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Anlage/n:
Anlage 1 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Anlagen 1.1 bis 1.8) Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht Anlage 3 Planzeichnung des Bebauungsplanes Anlage 4 Textliche Festsetzungen
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