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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen (11.04.2011) und der Haupt- und Finanzausschuss (16.05.2011) haben die heutige Verkehrsführung in der Telegrafenstraße "Radfahren entgegen der Einbahnstraße" beschlossen (siehe Vorlage RAT/2109/2011).
Nach einer einjährigen Versuchsphase hat die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 18.06.2012 einen Sachstands- und Erfahrungsbericht vorgelegt (siehe Vorlage RAT/2349/2012). Die Vorlage enthielt unter anderem Stellungnahmen der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, die den Verkehrsversuch als nicht gescheitert betrachten. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung den Beschluss gefasst, die Verkehrsführung in der Telegrafenstraße "Radfahren entgegen der Einbahnstraße" mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Der Bürgermeister hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen am 17.09.2012 mit der Vorlage (RAT/2374/2012) diesen Beschluss beanstandet. Grundlage der Beanstandung ist das beschlossene Verkehrs- und Gestaltungskonzept gemäß Ratsbeschluss vom 31.03.2003.
Am 17.09.2012 hat die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen einen mündlichen Sachstandsbericht gegeben und verschiedene mögliche Verkehrsverbesserungen für den Radverkehr dargestellt.
Vorhandene Verkehrssituation
Nach ordnungsgemäßer Anordnung stellt sich die Verkehrssituation in dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) seit dem 17.05.2011 wie folgt dar:
Durch entsprechende Beschilderung für den Verkehr aus Richtung Thomas-Mann-Straße wird darauf hingewiesen, dass der Radfahrverkehr entgegen der Einbahnrichtung zugelassen ist. Dem Radfahrer aus Fahrtrichtung Eich wird mit Zusatzzeichen angezeigt, dass er die Telegrafenstraße entgegen der Einbahnrichtung befahren darf. Im Einmündungsbereich Telegrafenstraße / Eich wurde eine Schleuse für den Radverkehr markiert, ebenso im Bereich der Einmündung Carl-Leverkus-Straße.
Die Verkehrsbeobachtung auf der Telegrafenstraße zeigt problematisches Parkverhalten. Fahrzeuge werden regelmäßig in Fahrtrichtung links abgestellt. Folglich wird der entgegenkommende Radfahrer zum Ausweichen in Richtung Fahrbahnmitte gezwungen. Hierdurch ergeben sich Verkehrssituationen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern.
Ergebnis der Besprechung der Unfallkommission
Im Zeitraum 01.01.2010 bis 30.09.2012 wurden auf der Telegrafenstraße sechs Unfälle von der Polizei aufgenommen. Daraufhin wurde die Unfallkommission, die aus Vertretern der Polizei (Kreis), der Straßenverkehrsbehörde (Stadt) und dem Straßenbaulastträger (Stadt) besteht, einberufen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unfallhergänge (siehe auch Anlage 1):
Beteiligung mit Fußgängern
1. Fußgänger, der die Straße queren wollte, wurde von einem rangierenden PKW angefahren 2. PKW hat beim Ausparken einen Fußgänger erfasst
Beteiligung mit Fahrradfahrern
3. Betrunkener Fahrradfahrer ohne Fremdeinwirkung auf dem Gehweg verunfallt 4. Auf rechter Seite fahrender Fahrradfahrer von rückwärts ausparkendem PKW erfasst 5. Fahrradfahrer ist auf sehr langsam fahrenden PKW von hinten aufgefahren 6. PKW parkt linksseitig, Fahrradfahrer aus Gegenrichtung der Einbahnstraße wurde von öffnender Tür erfasst
Beteiligung mit Fußgängern und Fahrradfahrern
7. PKW parkt linksseitig, Fußgänger wollte hinter PKW die Straße queren und hat Fahrradfahrer aus Gegenrichtung der Einbahnstraße nicht gesehen
In der Unfallkommission wurde abgestimmt, dass linksseitig ein Fahrradschutzstreifen markiert werden soll. Links soll auf der gesamten Länge der Telegrafenstraße absolutes Halteverbot (VZ 283) angeordnet werden. Außerdem soll die Bordsteinschwelle am Eingangsbereich auf weniger als 4 cm abgesenkt werden.
Verschiedene Alternativen zur Verbesserung und Sicherung des Radverkehrs
Unabhängig vom Beschluss der Unfallkommission gibt es aus fachlicher Sicht noch weitere Alternativvarianten zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs. Die Pläne der jeweiligen verkehrstechnischen Maßnahmen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile von Schutzstreifen (gestrichelte Linie) und Radfahrstreifen (dicke durchgezogene Linie) sind in der Vorlage RAT/2349/2012 ausführlich dargestellt. Daher wird an dieser Stelle darauf verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt, grundsätzlich einen Schutzstreifen anstelle eines Radfahrstreifens zu wählen.
Variante 1
Es wird ein Schutzstreifen mit verdeutlichenden Radfahr-Symbolen markiert. Schutzstreifen dürfen bei Bedarf unter Beachtung des Gefährdungsverbots für Radfahrer überfahren werden. Das Halten ist auf dem Schutzstreifen gemäß StVO erlaubt, das Parken nicht.
Um auf der linken Seite (südliche Straßenseite) das Be- und Entladen zu bestimmten Zeiten zu ermöglichen, aber in der übrigen Zeit Konflikte durch das Parken zu verhindern, wird Halteverbot (VZ 283) mit zeitlicher Beschränkung ausgewiesen. Das Be- und Entladen soll zwischen 4.00 und 7.00 Uhr, zwischen 9.00 und 10.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr ermöglicht werden. Dies hat die Abstimmung mit betroffenen Einzelhändlern ergeben und soll dazu dienen, deren Einschränkungen zu reduzieren.
Im Einmündungsbereich der Telegrafenstraße zur Straße Eich / Brückenweg werden die Pfosten (Abgrenzung Eiscafe Venezia) versetzt. Die Pfosten stehen zurzeit 30 cm vom Fahrbahnrand entfernt. Der Abstand soll auf rd. 70-80 cm verändert werden, hierdurch werden im Konfliktfall größere Ausweichflächen für Radfahrer erzielt.
Es fallen folgende Kosten an: - Schutzstreifen markieren rd. 4.000 € - zusätzliche Radfahrer-Symbole markieren rd. 0.500 € - Verkehrszeichen VZ 283 (linke Seite) mit zeitlicher Festlegung rd. 1.500 € - Ausmündung Telegrafenstraße verbessern rd. 3.000 € rd. 9.000 €
Die Variante 1 ist mit Variante 3 und 4 kombinierbar.
Variante 2
Die Variante 2 entspricht dem Ergebnis der Unfallkommission, also Markierung eines Schutzstreifens und Anordnung von Halteverbot (VZ 283) auf der gesamten linken Straßenseite. Zusätzlich wird der Einmündungsbereich Telegrafenstraße / Eich wie in Variante 1 aufgeweitet (Abgrenzung Eiscafe Venezia).
Außerdem werden auf der rechten Seite (nördliche Straßenseite) drei gesonderte Ladezonen für Be- und Entladevorgänge ausgewiesen (wie in der Kölner Straße): Im Bereich vor dem dm-Markt (HS 41-43 ), vor der Apotheke an der Post (HS 23) sowie vor dem Imbiss (HS 11). Dadurch fallen vor dem Imbiss zwei reguläre Parkplätze weg. Die Ladezonen sollen den Lieferverkehr konzentrieren, das Be- und Entladen bleibt aber dennoch grundsätzlich auf der gesamten rechten Seite erlaubt.
Es fallen folgende Kosten an: - Schutzstreifen markieren rd. 4.000 € - zusätzliche Radfahrer-Symbole markieren rd. 0.500 € - Verkehrszeichen VZ 283 (linke Seite) + Ausweisung Ladezonen rd. 1.000 € - Ausmündung Telegrafenstraße verbessern rd. 3.000 € rd. 8.500 €
Nach Befragung der Einzelhändler bringt eine Ausweisung von Ladezonen nur geringe Vorteile. Die meisten Geschäfte werden von Paketdiensten beliefert, dadurch ist es für die Händler bedeutungslos, wo diese halten.
Die Variante 2 ist mit Variante 3 und 4 kombinierbar.
Variante 3
Eine Hauptursache für die Verkehrskonflikte in der Telegrafenstraße ist der allgemein starke Individualverkehr. Um den motorisierten Individualverkehr (MIV) grundsätzlich zu reduzieren, müsste der Verkehr aus Richtung Bügeleisen an der Einfahrt in die Telegrafenstraße gehindert werden.
Der gesamte Verkehr vom Bügeleisen kommend wird an der Einmündung Brückenweg (Friseur) mittels Rechtsfahrgebot (VZ 209-20) zwingend über den Brückenweg geführt. Das bedeutet, dass die Geradeausfahrt verboten wird (hiervon ausgenommen der ÖPNV). Die Einfahrt in die Telegrafenstraße erfolgt dann nur über den Brückenweg.
Auf Seiten des Einzelhandels bestehen Bedenken, dass eine zu starke Verkehrsreduzierung zu Umsatzeinbußen führt. Dies trifft insbesondere die Händler mit hoher Kundenfrequenz.
Es fallen folgende Kosten an: - Veränderung der Verkehrsführung Einfahrt Telegrafenstraße rd. 500 €
Vorteile: - Der Durchgangsverkehr aus Richtung Osten wird über den Brückenweg geführt oder nimmt frühzeitig die Ortsumfahrung (B51n) - Die Fahrbeziehung, gezielt die Telegrafenstraße anzufahren, bleibt bestehen (vom Brückenweg kommend) - Der Brückenweg erhält die Verkehrsbedeutung, die im damaligen Verkehrskonzept als innerstädtische Umfahrung eingeplant wurde - Die jetzige Regelung in der Telegrafenstraße könnte so beibehalten werden, wenn eine Versuchsphase erfolgreich verläuft
Nachteile: - Möglicherweise Umsatzeinbußen bei Einzelhändlern mit hoher Kundenfrequenz - Die Anfahrt in die Telegrafenstraße wird zum Teil schwieriger, es müssen somit andere Straßen bzw. Verkehrsbeziehungen genutzt werden - Es ist davon auszugehen, dass durch die Verkehrsveränderung der Variante 3 das Verkehrsaufkommen in der Telegrafenstraße merklich sinkt und im Brückenweg steigt. Neben den Verkehrsmengen der innerstädtischen Umfahrung werden zusätzliche Verkehre (Anfahrt Telegrafenstraße) erzeugt. Bei einer generellen Zunahme von Verkehr ergibt sich auch eine übliche verkehrsabhängige Zunahme von besonderen Verkehrssituationen / Verkehrskonflikten.
Die Verkehrsrouten zur gezielten Einfahrt in die Telegrafenstraße würden sich teilweise entsprechend ändern und sind in der Anlage 3 dargestellt.
Einerseits könnte durch die Wahl der Variante 3 eine Umsetzung von weiteren Maßnahmen (Variante 1 oder 2) vorerst aufgespart und ein einjähriger Verkehrsversuch abgewartet werden. Andererseits kann die Variante 3 grundsätzlich mit der Variante 1 oder 2 und 4 kombiniert werden.
Variante 4
Eine weitere Hauptursache für die Verkehrskonflikte in der Telegrafenstraße ist der Parkverkehr, insbesondere der Kurzzeitparker.
Um in der Telegrafenstraße eine Verbesserung dieser Parkverkehre zu erzielen, können Parkplätze für Kurzzeitparker eingerichtet werden. Hierzu werden vorhandene Parkplätze aus der bestehenden Parkregelung herausgenommen und als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen (Kurzeitparkplätze max. 30 min).
Mögliche Kurzzeitparkplätze: 2 Parkplätze vor HS 41 (DM Markt) 3 Parkplätze vor der ehemaligen Post 2 Parkplätze vor der Stadtsparkasse
Hinweis zum Rückbau: Die Beschilderung zur Veränderung der Verkehre in Variante 3 und 4 ist ohne großen Aufwand zu beseitigen. Eine Demarkierung des Schutzstreifens aus Variante 1 oder 2 ist mit hohem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden.
Ergänzende Verkehrsalternative
Aufgrund von Hinweisen aus der Bürgerschaft wurde der Verkehrslenkungsansatz (Abfahrt über die Straße an der Feuerwehr) in die Überlegungen mit aufgenommen. Daher wird er auch hier berücksichtigt.
Um den Verkehr in der Telegrafenstraße zu reduzieren, ist eine Ableitung des MIV über die Straße "An der Feuerwache" möglich.
Hierfür müsste an der Kreuzung Telegrafenstraße / An der Feuerwache der gesamte Verkehr mittels Rechtsfahrgebot (VZ 209-20) zwingend über die Straße "An der Feuerwache" abgeführt werden. Das bedeutet, dass die Geradeausfahrt verboten wird (hiervon ausgenommen der ÖPNV).
Vorteile: - Der MIV wird über die Straße "An der Feuerwache" abgeleitet. Es ist davon auszugehen, dass der Durchgangsverkehr in der Telegrafenstraße erheblich sinkt - Der Durchgangsverkehr aus Richtung Osten wird über den Brückenweg geführt oder nimmt frühzeitig die Ortsumfahrung (B51n) - Die Anfahrt zur Telegrafenstraße bleibt bestehen - Der Brückenweg erhält die Verkehrsbedeutung, die im damaligen Verkehrskonzept als innerstädtische Umfahrung eingeplant wurde
Nachteile: - Die Straße "An der Feuerwache" ist in den 90er Jahren in Pflasterbauweise erstellt worden. Städtebaulich ist sie als Anliegerstraße konzipiert und bautechnisch hergestellt worden. Eine Zunahme der Verkehrsmengen insbesondere durch Anlieferverkehre, würde wahrscheinlich zu vermehrten Schäden im Pflaster führen und einen erhöhten Unterhaltungsaufwand erzeugen - Es ist davon auszugehen, dass diese Straße bei einer Verkehrsveränderung kurzfristig tiefbautechnisch umgebaut werden muss
Aufgrund der zu erwartenden hohen Folgekosten sollte diese Variante noch näher untersucht und bewertet werden.
Fazit
Unabhängig von allen dargestellten Maßnahmen muss hier nochmals deutlich auf die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer und auf eine gegenseitige Rücksichtnahme im täglichen Straßenverkehr hingewiesen werden.
Die Varianten 1 und 2 bieten grundsätzlich gute und einfache Verbesserungen für den Radverkehr unter Beibehaltung der historischen MIV Führung. Die Kosten für diese Varianten sind jedoch zu berücksichtigen.
Die Variante 3 verändert die bekannte historische MIV Führung und zielt auf die ursprüngliche Verkehrskonzeption (Reduktion der Verkehrsmengen in der Telegrafenstraße). Gleichzeitig kann hier eine kostengünstige Verbesserung (bei alleiniger Durchführung der Variante 3) für den Radverkehr erzielt werden. Eine spätere ergänzende Verbesserung mittels einer Variante 1 oder 2 ist konzeptionell weiterhin möglich.
Durch die Festlegungen der Unfallkommission sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadt dahingehend beschränkt, dass „die beteiligten Behörden an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet“ sind (Abschnitt 4 des Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zu den „Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen“ vom 11. März 2008, UKAufgRdErl).
Der Runderlass bestimmt darüber hinaus, dass die Straßenverkehrsbehörde ihre Aufsichtsbehörde einzuschalten hat, „sofern zwischen den in der Unfallkommission vertretenen Behörden über notwendige Verbesserungsmaßnahmen keine Einigung erzielt werden kann.“
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