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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2013 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:
? Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte, ? Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.
Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:
Wochenmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:
Die Unterdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 3.766 € ist in der Gebührenkalkulation 2012, die Unterdeckung des Jahres 2010 (3.212 €) in der Kalkulation 2013 berücksichtigt. Die Unterdeckung des Jahres 2011 ist spätestens 2014 auszugleichen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.
Jahrmärkte
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.
Die Ergebnisse haben sich in den letzten 3 Jahren wie folgt entwickelt:
Die restliche Überdeckung des Jahres 2009 in Höhe von 2.034 € wurde in die Kalkulation 2011 eingestellt, konnte jedoch nicht realisiert werden. Hier bleibt die Entwicklung des Jahres 2012 in der Betriebsabrechnung abzuwarten. Die Überdeckung des Jahres 2011 ist spätestens in der Kalkulation 2014 zu berücksichtigen.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.
Die Gebührensätze ändern sich nicht, da sich der Gebührenbedarf gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert (- 473 €) hat, während die Veranlagungsmeter gegenüber der Kalkulation 2012 gleich blieben sind.
Anlage/n: ? Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 „Wochenmärkte“ (Anlage 1) ? Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 „Jahrmärkte“ (Anlage 2) ? Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)
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