Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei Wermelskirchen in der vorgelegten Form.
Sachverhalt:
Zur Regelung des Rechtsverhältnisses bei der Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei beschlossen. Die Satzung ersetzt die bisherige Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen. Die Satzung entspricht der bisherigen Benutzungsordnung bis auf folgende Änderungen:
Neue Fassung „§ 5 Absatz 2 - Ausleihe“: Die Leihfrist beträgt für Bücher, Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, Hörbücher, WII-Spiele 4 Wochen DVD-Filme 1 Woche
Begründung: Zukünftig sollen Zeitschriften, CDs, CD-ROMs und Hörbücher für vier Wochen entliehen werden können (statt bisher zwei), Filme auf DVD für 1 Woche (statt bisher 3 Tage). Gründe hierfür sind die stark angewachsenen Bestände im Bereich der AV-Medien sowie die kürzlich eingeschränkten Öffnungszeiten. Für Bücher bleibt es bei der vierwöchigen Leihfrist.
Eingefügter Satz unter „Versäumnisgebühren lt. Anlage 1“: Zusätzlich werden für jede schriftliche Mahnung 0,60 € erhoben.
Begründung: Die Höhe der Portokosten für jede schriftliche Mahnung muss in eine vom Bezahlautomaten akzeptierte Stückelung verändert werden. Stückelungsbeträge unter 5 Cent sind nicht möglich. Bisher sind an dieser Stelle die tatsächlichen Portokosten genannt worden. Anlage/n:
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei
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