Vorlage - RAT/2457/2012  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Ludwig
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Sieger, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
27.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.07.2013 
27. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei Wermelskirchen in der vorgelegten Form.

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Regelung des Rechtsverhältnisses bei der Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei beschlossen.

Die Satzung ersetzt die bisherige Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen.

Die Satzung entspricht der bisherigen Benutzungsordnung bis auf folgende Änderungen:

 

Neue Fassung 㤠5 Absatz 2 - Ausleihe:

Die Leihfrist beträgt für

cher, Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, Hörbücher, WII-Spiele     4 Wochen

DVD-Filme                                                                                                                1 Woche

             

Begründung:

Zukünftig sollen Zeitschriften, CDs, CD-ROMs und Hörbücher für vier Wochen entliehen werden können (statt bisher zwei), Filme auf DVD für 1 Woche (statt bisher 3 Tage).

Gründe hierfür sind die stark angewachsenen Bestände im Bereich der AV-Medien sowie die kürzlich eingeschränkten Öffnungszeiten. r Bücher bleibt es bei der vierwöchigen Leihfrist.

 

Eingefügter Satz unter „Versäumnisgebühren lt. Anlage 1:

Zusätzlich werden für jede schriftliche Mahnung 0,60 € erhoben.

 

Begründung:

Die Höhe der Portokosten für jede schriftliche Mahnung muss in eine vom Bezahlautomaten akzeptierte Stückelung verändert werden. Stückelungsbeträge unter 5 Cent sind nicht möglich. Bisher sind an dieser Stelle die tatsächlichen Portokosten genannt worden.

 


Anlage/n:

 

Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der Stadtbücherei

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift