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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2013 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW je Transport) 158,00 € (bisher 154,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 361,00 € (bisher 316,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 231,00 € (bisher 223,00 €) Notarzt (je Einsatz) 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: ???????????????Krankentransport, ???????????????Notfallrettung und Notfalltransport, ???????????????notärztliche Versorgung.
Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt wird beibehalten.
Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2013 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2013 wie folgt festzulegen:
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Ein verbliebener Überschuss aus Vorjahren mit einem Restbetrag in Höhe von 1.776 € wurde in der Kalkulation 2012 berücksichtigt. Nach der Verrechnung mit Überschüssen aus Vorjahren verbleibt aus der Abrechnung 2011 eine Unterdeckung in Höhe von 218.131 €, welche mit einem Betrag in Höhe von 72.300 € in der Kalkulation 2013 berücksichtigt wurde.
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 170.413 €. Grund hierfür ist insbesondere, wie bereits dargestellt, die Berücksichtigung eines Teils der Unterdeckung des Jahres 2011. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Positionen:
???????????????Die Personalkosten erhöhen sich gegenüber 2012 um 82.963 €. Der Wegfall der Zivildienstleistenden konnte auch durch den Bundesfreiwilligendienst nicht kompensiert werden. Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Personalbedarf entsprechend zu decken.
???????????????Die Erstattung der Notarzteinsätze steigt von 175.800 € auf 181.100 €. Dies liegt an den leicht gestiegenen Planeinsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr. Es ergeben aber sich keine Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt, da eingehende Gebührenzahlungen in gleicher Höhe an das Krankenhaus weitergeleitet werden.
???????????????Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr aufgrund von Ersatzbeschaffungen um 5.000 €.
Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2013 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (16.200 €).
Gespräch mit den Krankenkassenverbänden Das Abstimmungsgespräch mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt. Allerdings finden auch unterjährige Abstimmungen zu bestimmten Themen (z.B. zweiter RTW etc.) statt.
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 1) ? 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2) ? Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)
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