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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Danach müssen die Gebührensätze ab dem 01.01.2013 entsprechend der 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen wie folgt erhöht werden:
? Kommunaler Siedlungsabfall um 4,8 % in der Grundgebühr und 4,2 % in der Leistungsgebühr ? Biomüll um 4,3 % in der Grundgebühr und 4,8 % in der Leistungsgebühr
Der Rat der Stadt beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
? Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), ? Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier, ? Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, ? Sondermüllentsorgung, ? Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, ? Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, ? Beseitigung wilder Kippen, ? Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2013 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann allerdings nur durch eine Erhöhung der Gebühren erreicht werden.
Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Defizite der Vorjahre wurden durch Auflösungen der Rücklage gedeckt. Diese ist nun aufgebraucht. Die Betriebsabrechnung 2011 ergab eine Überdeckung in Höhe von 36.277 €, welche bis spätestens 2014 auszugleichen ist.
Kostenentwicklung 2013
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2013 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 62.600 € (+ 2,2 %). Die Stadt Wermelskirchen hat allerdings auf den weitaus größten Teil der Kosten keinerlei Einflussmöglichkeit (Unternehmerkosten, BAV).
Eine Gebührenerhöhung aufgrund dieses Anstieges des Gebührenbedarfes bei z.T. reduzierten Einwohnerwerten und Volumen (Restmüll) kann für 2013 leider nicht verhindert werden. Die bisherigen Gebührensätze waren in den letzten drei Jahren seit dem 01.01.2010 konstant (bis auf die Anpassung der Gewerbetonne im Jahr 2011).
Abfuhrkosten
Das Ausschreibungsergebnis 2010 (Beauftragung ab dem 01.01.2011) für die Einsammlung und den Transport des Abfalls hat zu einem sehr guten Ergebnis geführt. Allerdings kann die beauftragte Firma 2013 erstmals gestiegene Kosten lt. Vertrag an die Stadt Wermelskirchen weitergeben.
Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 08.11.2012 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2013 vorgestellt. Diese wurden in der Kalkulation 2013 berücksichtigt.
Der Bergische Abfallwirtschaftsverband hat für das Jahr 2013 – wie in den Vorjahren – eine Gebührenkalkulation nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes erstellt. Grund für die Erhöhung der Gebühren sind einerseits gestiegene Kosten im Bereich der Abfallentsorgung. Darüber hinaus standen in der Vergangenheit z. T. deutliche Überdeckungen aus Vorjahren zur Verfügung, welche gebührenmindernd berücksichtigt werden konnten. Für die Kalkulation 2013 der BAV-Gebühren stehen deutlich geringere Überdeckungen aus Vorjahren zur Verfügung.
Mengen 2013
Sowohl die Einwohnerwerte als auch das hieraus resultierende Volumen beim Restmüll sind rückläufig. Da sie in der Kalkulation anzupassen sind, wirkt sich dieses ebenfalls negativ auf die Gebührenentwicklung aus.
Gebührensätze 2013
Die Biotonne wird über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2013 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 65.000 € berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
In dem genannten Betrag sind u.a. die Kosten einer zentralen Sammelstelle für Grünabfälle auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmers enthalten. Die Möglichkeit des Abladens von Grünabfällen steht allen Bürgern zur Verfügung und kann somit nicht ausschließlich den Nutzern einer Biotonne angelastet werden. Die Bevölkerung nimmt diese zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit sehr gut an.
Die Gebührensätze steigen entsprechend der Kalkulation 2013 gegenüber den Gebühren 2012 wie folgt:
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1) ? 3. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 (Anlage 2)
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