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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ für das Jahr 2013 zur Kenntnis und beschließt
a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend den vorgelegten Änderungen zum Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2013 zu ändern sowie b) die 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen. Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten, · Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen, · Durchführen von Bestattungen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2013 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann teilweise nur unter Erhöhung der Gebührensätze des Vorjahres erreicht werden. Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Beim Graberwerb wurde das verbliebene Defizit des Jahres 2009 (27.821 €) in die Gebührenkalkulation 2012 eingestellt. Die Unterdeckung in Höhe von 60.027 € aus dem Jahr 2010 wird in der vorliegenden Kalkulation 2013 berücksichtigt.
Das verbliebene Defizit des Jahres 2009 bei den Bestattungen (3.177 €) wurde in der Kalkulation 2012 eingestellt. Die Unterdeckung des Jahres 2010 findet zum Teil (29.123 €) in der Kalkulation des Jahres 2013 seine Berücksichtigung. Der Restbetrag (8.894 €) aus der Unterdeckung 2010 (Bestattungen) entfällt auf die Trauer- und Leichenhallen. Diese sind bereits seit Jahren defizitär, da die Nachfrage permanent sinkt. Deutliche Gebührenerhöhungen würden diesen Nachfragerückgang extrem beschleunigen. Bereits in der Vergangenheit wurde daher auf die Berücksichtigung von Unterdeckungen bei den Trauer- und Leichenhallen verzichtet (zuletzt in der Gebührenkalkulation 2012 RAT/2252/2011 – 22.201 €). Insofern schlägt die Verwaltung vor, auf den Defizitvortrag in Höhe von 8.894 € bei den Trauer- und Leichenhallen aus 2010 zu verzichten.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2012 geprüft und es wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. Ohne die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren ist der Gebührenbedarf 2013 nahezu unverändert zum Vorjahr (743.950 € / - 6.700 €).
Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2012 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:
? Die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren (Fehlbetrag aus 2010) wird in der Gebührenkalkulation 2013 mit einem Betrag von 89.150 € berücksichtigt (Vorjahr 30.998 €). ? Daneben ist eindeutig festzustellen, dass die Nachfrage nach Erdbestattungen im Gegensatz zur Urnenbestattung stark rückläufig ist.
Die Position Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15 % an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfällt.
Entwicklung der Bestattungszahlen
Die Entwicklung bei den Bestattungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Im Rahmen der Kalkulation 2013 wird der Durchschnitt der Inanspruchnahmen aus den Vorjahresergebnissen berücksichtigt, wobei noch abzuwarten ist, ob die Entwicklung im Jahr 2011 auch im Jahr 2012 und 2013 anhält.
Gebührenentwicklung 2013
Die Gebühren für Graberwerb können für 2013 unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben.
Die Berücksichtigung der Unterdeckung aus Vorjahren führt zu einer notwendigen Gebührenanpassung bei den Bestattungsgebühren um 3 % bis 6 %. Grund hierfür ist eine Unterdeckung aus dem Jahr 2010 in Höhe von 29.123 €.
Die Kostenstelle Trauerhallen/Leichenhallen wird mit dem größten Anteil aus dieser Unterdeckung (20.000 €) belastet. Die Benutzungsgebühr steigt daher um 15 € auf 275 € je Nutzung. Die anderen Bestattungsgebühren (Erd-/Urnenbestattungen) steigen in der Regel um 6 %.
Die Verwaltungsgebühren für die Errichtung von Grabmälern und der Zulassung gewerblicher Arbeiten müssen aufgrund von Steigerungen bei der Vergütung nach TVÖD entsprechend angepasst werden.
Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen von Leistungen im Rahmen der Änderung der Gebührensatzung.
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 1) ? Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) ? 23. Nachtragssatzung (Anlage 3)
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