Vorlage - RAT/2481/2013  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.02.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.03.2013 
25. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kita-Satzung 2013  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt als rechtliche Grundlage für die Benutzung städtischer Kindertageseinrichtungen die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

 


Sachverhalt:

 


Sachverhalt:

 

Zur Regelung des Rechtsverhältnisses beim Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen wird die in der Anlage beigefügte Satzung beschlossen.

 

Die Satzung ersetzt die vom Jugendhilfeausschuss am 09.12.2009 beschlossene Benutzungsordnung für den Besuch der Kindertageseinrichtung.

 

Die Änderung der Rechtsgrundlage berücksichtigt die Beanstandung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes.

 

Zur Ausführung des Rechtsverhältnisses wird der in der Anlage zur Kenntnis beigefügte Vertrag zwischen dem Bürgermeister, im Auftrag durch die Leiterin der Kindertageseinrichtung und den Erziehungsberechtigten, geschlossen.

 

 

Anlage:

Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita-Satzung 2013 (28 KB)