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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt als rechtliche Grundlage für die Benutzung städtischer Kindertageseinrichtungen die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Zur Regelung des Rechtsverhältnisses beim Besuch städtischer Kindertageseinrichtungen wird die in der Anlage beigefügte Satzung beschlossen.
Die Satzung ersetzt die vom Jugendhilfeausschuss am 09.12.2009 beschlossene Benutzungsordnung für den Besuch der Kindertageseinrichtung.
Die Änderung der Rechtsgrundlage berücksichtigt die Beanstandung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes.
Zur Ausführung des Rechtsverhältnisses wird der in der Anlage zur Kenntnis beigefügte Vertrag zwischen dem Bürgermeister, im Auftrag durch die Leiterin der Kindertageseinrichtung und den Erziehungsberechtigten, geschlossen.
Anlage: Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
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