Vorlage - RAT/2490/2013  

 
 
Betreff: Errichtung von "Schuldörfern" für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost und die Städtische Realschule Wermelskirchen;
Ausführungsbeschluss und Mittelbereitstellung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung
   Kämmerei
   Dezernat II
   Dezernat III
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
25.02.2013 
24. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zeitplanung gem Abstimmung am 06 02 2013 PDF-Dokument
Kostenaufteilung_Schuldoerfer_investiv_konsumtiv_jahre PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung von „Schuldörfern“ für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule und die Städtische Realschule Wermelskirchen. Hierzu ist vorab die Turnhalle der Städtischen Realschule abzureißen. Weiterhin ist die erforderliche Anzahl von mobilen Raumelementen für die Schulen anzumieten für eine Laufzeit von voraussichtlich maximal 5 Jahren. Der von der Verwaltung hierzu vorgelegte Zeitplan ist bei der Umsetzung möglichst zu beachten, wobei die von der Verwaltung dargestellten Zeitrisiken zur Kenntnis genommen werden. Es ist anzustreben, dass die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost zum Beginn des Schuljahres 2013/14 und die Städtische Realschule zum Jahresbeginn 2014 die Ausweichquartiere beziehen können. 

 

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in der folgenden Höhe:

 


Realschule

 

Abbruchs- und Entsorgungskonzept Turnhalle Städtische Realschule

25.000 €

Abriss Turnhalle Städtische Realschule, Vorbereitung Schuldorf

470.000 €

Inneneinrichtung Schuldorf Städtische Realschule

1.140.000 €

Anmietung Raumelemente Schuldorf Städtische Realschule (5 Jahre)

3.940.000 €

Kosten Städtische Realschule gesamt

5.575.000 €

 

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost

 

Fundamentierung und die technische Gebäudeausrüstung für das Schuldorf der Städtischen Hauptschule

75.000 €

Inneneinrichtung Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost

250.000 €

Anmietung Raumelemente Städtische Hauptschule (5 Jahre)

375.000 €

Kosten Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost gesamt

700.000 €

 

Kosten insgesamt (bezogen auf 5 Jahre)

6.275.000 €

1)       

2)       

                                          


Sachverhalt:

 

Historie

 

1992 wurden erstmalig die Gebäude der Wermelskirchener Schulen und Kindergärten auf mögliche PCB-Belastungen untersucht. Anlass waren damals Veröffentlichungen über undichte, tropfende PCB-haltige Kondensatoren in Beleuchtungskörpern. Hinzu kamen Mitteilungen und Veröffentlichungen zu PCB- Raumluftbelastungen in Kölner Schulen durch PCB-haltige Bauteile, wie Fugendichtungsmassen. Damit verbunden war die Diskussion über die Gesundheitsgefahren für den menschlichen Organismus durch PCB in der Raumluft.

Mit dem Bekanntwerden der Problematik hat die Stadt Wermelskirchen eine Untersuchung der Wermelskirchener Schulen und Kindergärten auf eventuelle PCB-Raumluftbelastungen veranlasst. Ergebnis der Analyse war, dass zwei Schulen in Wermelskirchen PCB-belastet sind. Hierbei handelt es sich um die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost und die Städtische Realschule. In sonstigen Gebäuden wurden keine PCB-Belastungen festgestellt.

 

 

Vorbereitendes Handlungskonzept

 

1993 und 1994: Zur Erarbeitung eines gezielten Handlungskonzepts wurden in beiden Schulen umfangreiche Baustoffuntersuchungen vorgenommen um festzustellen, welche Bauteile wie hoch belastet sind. PCB-belastete Baustoffe sind zu unterscheiden in Primärquellen (Baustoffe, denen PCB, z.B. zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit, gezielt zugegeben wurde) und Sekundärquellen (Baustoffe, die ausgasende PCBs aufnehmen, speichern und dann wieder abgeben).

Aus den Ergebnissen der Materialuntersuchungen und aus den Ergebnissen von Pilotsanierungen, die in beiden Schulen durchgeführt wurden, resultierten Vorschläge für Maßnahmen und Arbeitsabläufe zur Absenkung der PCB-Raumluftgehalte in beiden Schulen. Zielsetzung war, in einem 1. Sanierungsabschnitt die inneren Fugenmassen als Primärquelle zu entfernen.

 

 

 

 

Sanierung in drei Teilabschnitten

 

1995 begann der Sanierungsabschnitt 1 nach der Auswertung der Pilotsanierungen in beiden Schulen. Dazu wurden die Primärquellen - die inneren dauerelastischen Fugenmassen - entfernt. Zusätzlich erfolgte in der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost eine Sanierung der abgehängten Decken mit dem Austausch der auf den Decken lose aufliegenden Mineralwolle.

Kontrollmessungen nach dem 1. Sanierungsabschnitt ergaben verringerte PCB-Werte in der Raumluft. Die Reduktion war in der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost durchschnittlich höher als in der Realschule, was zur Entscheidung führte, weitere Sanierungsmaßnahmen vornehmlich auf die Städtische Realschule zu beziehen.

 

1996 und 1997 wurde im Sanierungsabschnitt 2 im Gebäude der Städtischen Realschule der komplette Oberboden saniert. In der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost wurden bereits 1995 zwei Klassen des Erweiterungsbaus saniert.

 

1999 erfolgte in der Städtischen Realschule eine weitere Pilotmaßnahme mit der Sanierung von drei Klassenräumen. Die Sanierung umfasste den Ausbau aller sonstigen bekannten PCB-Quellen sowie die Erneuerung der Bauteile (Entfernung PCB-belasteter Anstriche, Erneuerung der abgehängten Decken einschließlich Beleuchtung und Erneuerung von Fensterbänken). Außerdem wurde der Einfluss der belasteten Außenfugen auf die Raumluft untersucht.

 

Die Ergebnisse dieser Pilotmaßnahme sind in einen 3. Sanierungsabschnitt eingeflossen, mit dem 2002 begonnen wurde. Bis Ende 2004 wurden 20 Räume, Treppenhäuser und Flurbereiche in zusammenhängenden Teilbereichen saniert. Die vorgesehenen Maßnahmen bezogen sich dabei auf die Sanierung von Anstrichen, die Erneuerung von Decken die Erneuerung der Beleuchtungskörper und die Erneuerung von Fensterbänken. In der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sind aufgrund der geringeren Raumluftbelastungen keine weiteren Maßnahmen durchgeführt worden.

 

Mit Fertigstellung des 3. Sanierungsabschnitts wurden in der Städtischen Realschule die wesentlichen primär- und sekundärkontaminierten Bauteile ausgetauscht. Die dargestellten Maßnahmen haben Kosten in Höhe von insgesamt rd. 750.000 Euro verursacht.

 

 

Fazit der Sanierungsbemühungen und Konsequenzen

 

Alle bisherigen Sanierungsmaßnahmen haben nicht den angestrebten Erfolg erbracht, die PCB-Werte dauerhaft auf Raumluftbelastungen von unter 300 ng PCB/m³ Luft zu bringen. Daher besteht Einvernehmen zwischen Schulen, Verwaltung und Politik, die bisherigen Sanierungsversuche als gescheitert zu betrachten und von weiteren abzusehen. Statt dessen sind schnellstmöglich alternative Lösungen für die betroffenen Schulen zu finden.

 

Hierzu ist die Stadt Wermelskirchen rechtlich verpflichtet. Dies wird in einem eigens hierfür in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten vom 04.10.2012 von der Rechtsanwaltskanzlei „HNH Rechtsanwälte“ in Leverkusen eindeutig festgestellt. Dort heißt es:

 

„Aus rechtlicher Sicht und dort aus der Perspektive der PCB-Richtlinie und der Technischen Baubestimmung besteht – zusammenfassend – sofortiger Handlungsbedarf bezogen auf die Raumluftkonzentrationen in den Räumen mit einem Befund von > 3.000 ng PCB/m³ Luft. Soweit sich im übrigen die zum Teil vor 20 Jahre erhobenen Messwerte in einer Größenordnung von < 3.000 ng PCB/m³ Luft, aber > 1.000 ng PCB/m³ Luft durch neuerliche Überprüfung, die durchzuführen ist, bestätigen, sind nicht sofort aber zügig die insoweit betroffenen Räume weiter zu sanieren. Die übrigen Bereiche (< 1.000 ng PCB/m³ Luft) sind, ebenfalls ohne Zeitverzug, aber nicht dringend (das Merkmal der Mittelfristigkeit ist aber bereits nicht mehr gewahrt!) in Richtung auf den Sanierungsleitwert mit < 300 ng PCB/m³ Luft zu sanieren. (…)

 

 

 

 

Bei Werten zwischen > 300 ng PCB/m³ Luft und < 3.000 ng PCB/m³ Luft ist unverzüglich die Quelle aufzuspüren und – Abhängig von der Gravität der Verhältnisse – mittelfristig, d.h. binnen 1  5 Jahren und unter Berücksichtigung der beschriebenen Verhältnismäßigkeit zu sanieren. Die „Mittelfristigkeit“ steht der Stadt Wermelskirchen konkret jedoch nicht mehr zur Verfügung, weil der Zeitraum „mittelfristig“ längst abgelaufen ist.

 

Bei Werten > 3.000 ng PCB/m³ Luft sind die beschriebenen Sofortmaßnahmen erforderlich. Werden hierdurch Werte < 3.000 ng PCB/m³ Luft erreicht, schließt sich das o.a. Programm an, wobei die Stadt Wermelskirchen auch hier das Merkmal „mittelfristig“ nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Eine zulässige Sofortmaßnahme ist bei Räumen, die funktional nicht zum dauerhaften Verweilen und zur dauerhaften Nutzung bestimmt sind, die Beschränkung der Nutzungszeit auf jeweils einen Zeitraum weniger Stunden, wenn dabei eine Gefährdung ausgeschlossen ist.“

 

Es besteht somit akuter, nicht aufschiebbarer Handlungsbedarf.

 

Seitens der Stadt Wermelskirchen sind in Abstimmung mit den betroffenen Schulen folgende Lösungsmöglichkeiten erarbeitet worden:

 

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost

 

Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost erhält den jüngsten Erweiterungsbau der Städtischen Hauptschule (sog. D-Bau), der 16 Räume umfasst. In diesen Räumen kann die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost ihren gesamten Raumbedarf – unter zumutbaren Einschränkungen – abdecken. Dieses Gebäude ist abgeschlossen und eigenständig durch die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost nutzbar, sodass ein gegenseitiges Stören zwischen Städtischer Gemeinschaftsgrundschule Ost und Städtischer Hauptschule weitestgehend vermieden werden kann. Lediglich die an anderer Stelle im Gebäudekomplex der Städtischen Hauptschule befindliche Mensa ist nach einem aufeinander abzustimmenden Nutzungskonzept von beiden Schulen zu nutzen. Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost nutzt weiterhin die auf dem bisherigen Schulhof der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost angelegte Spielfläche. Lediglich eine mobile Toilettenanlage ist für die ausschließliche Nutzung der Schülerinnen und Schüler der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost zu errichten.

 

Zum Ausgleich für die Überlassung des vorgenannten Gebäudeteils an die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost erhält die Städtische Hauptschule 4 mobile Raumelemente in Klassengröße. In Abstimmung mit der Schulleitung der Städtischen Hauptschule wurde festgelegt, diese Raumelemente auf dem jetzigen Schulhof der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost aufzustellen. Als vorübergehende Lösung werden alle erforderlichen Raumelemente angemietet. Die Nutzungsdauer wird abhängig sein von den weiteren Überlegungen zur Errichtung einer Sekundarschule. Es ist von einer Nutzungsdauer von mindestens 3 Jahren bis vor. maximal 5 Jahren auszugehen. Es sollen möglichst Mietverträge mit flexiblen Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen werden.

 

Städtische Realschule

 

Die Räume im Pavillon der Städtischen Realschule, der neben 7 Unterrichtsräumen auch die neue Mensa der Schule beherbergt, sowie die Räume im Erweiterungsbau der Städtischen Realschule, der neben 6 Unterrichtsräumen 2 Musikräume umfasst, sind gänzlich unbelastet von PCB. Diese Räume sollen während einer Übergangslösung weiter genutzt werden. Die übrigen Räume (Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltung, Lehrerzimmer usw.) werden vorübergehend in mobilen Raumelementen untergebracht. Hierzu wird zunächst die Turnhalle der Realschule abgerissen, die ebenfalls PCB-belastet ist und bereits seit einigen Monaten nicht mehr genutzt wird. Auf die dort verbleibende Bodenplatte werden (nach selbstverständlich vorheriger Schadstoffprüfung derselben) die erforderlichen mobilen Raumelemente aufgestellt. Die neu gestaltete und grundlegend renovierte Toilettenanlage für die Schülerinnen und Schüler der Städtischen Realschule sind voraussichtlich nicht PCB-belastet und können weiter genutzt werden, was dem ausdrücklichen Wunsch der Schule entspricht. Dies wird derzeit jedoch durch Kontrollmessungen überprüft.

 

Für die zuvor geschilderten Maßnahmen fallen voraussichtlich folgende Kosten an:

 

Abriss Turnhalle Realschule

 

Erstellung eines Abbruchs- und Entsorgungskonzeptes (geschätzt):              25.000 €

 

Kostenszenario für den Abriss der Turnhalle, Ingenieurleistungen, Gründungsarbeiten, Umbauarbeiten im Altbau, Sicherung des Altbaus, Außenanlagen und die technische Gebäudeausrüstung. Die Kosten für v.g. Leistungen betragen                470.000 €

             

 

Anmietung von mobilen Raumelementen für die Städtische Realschule (bezogen auf eine Laufzeit von maximal 5 Jahren) – Anmietungs-, Errichtungs- und Planungskosten               3.940.000 €

 

Kostenszenario für die Fundamentierung und die technische Gebäudeausrüstung für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule. Die Kosten für v.g. Leistungen betragen               75.000 €

 

(Es wurde bei der Kostenermittlung davon ausgegangen, dass die komplette Heizungsanlage (Gaszentralheizung) im Lieferumfang des Auftragnehmers liegt.  Die Energieversorgung erfolgt durch den Auftraggeber. Sollte die Heizungsanlage durch den Auftraggeber erstellt werden, erhöhen sich v.g. Kosten um die Summe zur Erstellung der Heizungsanlage.) 

 

 

 

Anmietung von mobilen Raumelementen für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ die Städtische Hauptschule (bezogen auf eine Laufzeit von maximal 5 Jahren) - Anmietungs-, Errichtungs- und Planungskosten               375.000,00 €
 

 

Einrichtung bzw. Ausstattung der anzumietenden Räumlichkeiten

(Hierbei wird derzeit untersucht, ob die vorhandenen Möbel weiter verwendet werden können oder ob die durch den von diesen verursachten PCB-Eintrag in die unbelasteten Räume durch neues Mobiliar zu ersetzen sind).

 

Dargestellt wird ein „worst-case-Szenario“ bei dem alle Einrichtungsgegenstände neu beschafft werden müssen, da die alten Gegenstände wegen PCB-Ausgasungen nicht in neuen unbelasteten Räumlichkeiten eingesetzt werden können. Ob die alten Gegenstände tatsächlich „ausgasen“, wird derzeit durch Testmessungen ermittelt. Sollten die Testergebnisse ergeben, dass die alten Gegenstände unbedenklich sind, werden diese in den neuen Räumlichkeiten eingesetzt und es wird auf einen Neukauf verzichtet. Der tatsächliche Mittelbedarf würde in einem solchen Fall erheblich sinken.

 


Kostenermittlung Inneneinrichtung Realschule

 

Grundlage für die Kostenermittlung für die Realschule sind die Beschaffungen für die Pestalozzischule, die um die in den unbelasteten Gebäudeteilen (Neubau und Pavillon) eingesetzten Gegenstände bereinigt worden sind. Darüber hinaus sind Kostensteigerungen seit 2009 (2009: 0,4 %, 2010: 1,1 %, 2011: 2,3 %, 2012: 2,0 %) eingerechnet worden. Kosten für die Beschaffung von naturwissenschaftlichen Räumen wurden herausgerechnet, sofern diese als fertige Module über die Baukosten finanziert werden.

 

 

Ursprungskosten Pestalozzischule für 165 Schüler/innen

456.000 €

Zzgl. Preissteigerung 2009 bis 2012

+ 24.700 €

Abzüglich nutzbares Altmobiliar

- 105.000 €

Abzüglich 2 Musikräume

- 15.000 €

Insgesamt bereinigt Inneneinrichtung Pestalozzischule 165 Schüler/innen

360.700 €

Hochrechnung von 165 Schüler/innen auf 635 Schüler/innen mit naturwissenschaftlichen Fachräumen

rd. 1.390.000 €

Abzüglich naturwissenschaftliche Fachräume

- 250.000 €

Voraussichtliche Inneneinrichtungskosten Realschule ohne naturwissenschaftliche Fachräume

rd. 1.140.000 €

 

Kostenermittlung Inneneinrichtung GGS Ost

 

Grundlage für die Kostenermittlung für die Grundschule Ost sind aktuelle Erfahrungswerte abzüglich von bereits extern eingelagerten Einrichtungsgegenständen, die zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der „Ausgasungsproblematik“, bereits bestellt waren.

 

Voraussichtliche Inneneinrichtungskosten Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost

rd. 250.000 €

 

 

Zusammenstellung der Kosten

 

Realschule

 

Abbruchs- und Entsorgungskonzept Turnhalle Städtische Realschule

25.000 €

Abriss Turnhalle Städtische Realschule, Vorbereitung Schuldorf

470.000 €

Inneneinrichtung Schuldorf Städtische Realschule

1.140.000 €

Anmietung Raumelemente Schuldorf Städtische Realschule (5 Jahre)

3.940.000 €

Kosten Städtische Realschule gesamt

5.575.000 €

 

Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost

 

Fundamentierung und die technische Gebäudeausrüstung für das Schuldorf der Städtischen Hauptschule

75.000 €

Inneneinrichtung Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost

250.000 €

Anmietung Raumelemente Städtische Hauptschule (5 Jahre)

375.000 €

Kosten Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost gesamt

700.000 €

 

Kosten insgesamt

6.275.000 €

 

Die Umsetzung der zuvor geschilderten Maßnahmen soll nach dem als Anlage beigefügten Zeitplan erfolgen.

 

Das gesamte Verfahren wird derzeit mit der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises abgestimmt.

 

 

 

 

 

                                             


Anlage/n:

 

  • Zeitplan für die Umsetzung der Schuldörfer
  • Aufteilung der anfallenden Kosten auf die einzelnen Haushaltsjahre und auf die Bereiche konsumtiv bzw. investiv

                                           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zeitplanung gem Abstimmung am 06 02 2013 (34 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 Kostenaufteilung_Schuldoerfer_investiv_konsumtiv_jahre (35 KB) PDF-Dokument (49 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein              Es sind geeignete Kompensationsmaßnahmen im Rahmen               der Beratungen zum Haushalt 2013 und des

              Haushaltssicherungskonzepts 2013 - 2022 zu beschließen.

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

s. vor

 

 

 

Datum, Unterschrift