Vorlage - RAT/2493/2013  

 
 
Betreff: Regenüberlaufbecken (RÜB) Wustbach
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Anhörung
28.02.2013 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Sachstandsbericht über das vorhandenen Regenüberlaufbecken (RÜB) „Wustbach“

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der beantragten Verlängerung der Genehmigung zum Betrieb des

Regenüberlaufbeckens (RÜB) „Wustbach“ informiert die technische Betriebsleitung den Betriebsausschuss im Folgenden über die aktuelle Situation und Funktionsweise der Anlage.

 

Die dicht besiedelten Bereiche in der Stadt Wermelskirchen werden überwiegend im Mischsystem entwässert. Dies bedeutet, dass das anfallende Schmutzwasser sowie der Regenwasserabfluss von Dachflächen, Höfen und Straßenflächen der Siedlungsgebiete in einem gemeinsamen Kanal gesammelt und abgeleitet werden.

 

Die Straßenzüge im Einzugsgebiet des RÜB „Wustbach“ werden seit den 50ér Jahren ebenfalls über eine Mischwasserkanalisation entwässert. In diesem Gebiet wird das Regenwasser von 170.300 m² versiegelter Flächen (Dächer, Wege, Plätze, Straßen) sowie das Schmutzwasser von 1.425 Einwohnern übernommen und zur Kläranlage Wermelskirchen-Süd geleitet.

 

Die Kanalisation wie auch das Klärwerk Wermelskirchen können nur eine begrenzte Abwassermenge aufnehmen und reinigen. Bei Regen fließen dem Kanalnetz von den angeschlossenen befestigen Flächen jedoch erheblich höhere Wassermengen zu.

Um eine Überlastung bei Regenwetter zu vermeiden, ist oberhalb der Kläranlage unter anderem das BWustbach“ angeordnet.

 

Ein Regenüberlaufbecken (RÜB) ermöglicht durch sein Speichervolumen den Rückhalt von Mischwasser, welches bei hohem Zufluss nicht direkt von der Kläranlage übernommen werden kann. Ein solches Becken besitzt immer einen gedrosselten Ablauf zur Kläranlage und einen Überlauf zum nächstgelegenen Gewässer. Der während des Regens gespeicherte Beckeninhalt kann zeitversetzt zum Klärwerk weitergeleitet und gereinigt werden. Ist bei intensiven Regenereignissen die Beckenkapazität ausgelastet, erfolgt ein Überlauf des stark verdünnten und somit nicht klärpflichtigen Mischwassers in das Gewässer. Regenüberlaufbecken entsprechen den in Deutschland anerkannten Regeln der Technik und stellen somit gängige Sonderbauwerke in der Siedlungswasserwirtschaft dar.

 

Die Bezirksregierung Köln erteilte der Stadt Wermelskirchen im Jahr 1990 die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Regenüberlaufbeckens (RÜB) „Wustbach“. Die Erlaubnis zur Einleitung von nicht klärpflichtigem Mischwasser in den Eifgenbach erfolgte im Jahr 1992.

 

Seit dem Jahr 1992 ist das Regenüberlaufbecken (RÜB) „Wustbach“ in Betrieb. Sein unterirdisches Betonbecken verfügt über ein Rückhaltevolumen von 1.033 m³. Die gesamte Anlage erllt die erhöhten, weitergehenden Anforderungen, die von der Bezirksregierung Köln an alle Einleitungen in den Eifgenbach gestellt werden.

 

Aufgrund der hohen Anforderungen an die Mischwasserbehandlung, hat sich die Gessergüte des Eifgenbaches in den letzten Jahrzehnten stetig verbessert.

Derzeit besitzt dieser eine Güteklasse I-II (gering belastet), zu deren Erhalt auch der ordnungsgemäße Betrieb des beschriebenen Regenüberlaufbeckens seit Jahren beiträgt.

 

Da die wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bis zum 31.12.2012 befristet war, hat der SAW im Sommer 2012 einen Verlängerungsantrag erstellt und diesen vor Ende der Befristung bei der Oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Köln eingereicht. Parallel hierzu wurde vorsorglich ein Antrag auf Duldung zum Betrieb der Anlage über den 31.12.2012 hinaus bis zur Erteilung der beantragten Erlaubnis gestellt.

 

Aufgrund dieser Anträge hat die Bezirksregierung Köln dem SAW mit Schreiben vom 04.12.2012 einen Überwachungstermin nach § 116 LWG NW mitgeteilt. Diese Bauwerksbegehung fand am 31.01.2013 statt.

 

Hierbei wurde der gute bauliche Zustand der gesamten baulichen Anlage des RÜB „Wustbach“ sowie der genehmigungskonforme Betrieb bestätigt.

 

Allerdings zeigt sich am Einlauf in den Eifgebach, dass aus dem RÜB „Wustbach“ Schwimm- und Schwebstoffe (z.B. Hygieneartikel) ausgetragen werden. Diese optisch sichtbaren Ablagerungen haben zu mehreren Bürgerbeschwerden geführt, welche teilweise durch die Presse aufgegriffen wurden.

 

Trotz der vorhandenen, schwimmenden Tauchwand, welche solche Stoffe abhalten soll, treten diese bei Entlastungsereignissen aus. Grund hierfür sind vermutlich Verwirbelungen im Zulauf des Entlastungsbauwerkes. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln kann eine Verlängerung der Einleitungsgenehmigung ohne einen verringerten Feststoffeintrag in das Gewässer nach dem heutigen Stand der Technik nicht genehmigt werden.

 

Daher ist eine neue technische Lösung, abhängig von den baulichen und hydraulischen Gegebenheiten, zu erarbeiten. Denkbar ist eine Nachrüstung in Form von einer Rechen- oder Siebanlage.

 

Der SAW befindet sich aktuell in der Planung einer für das RÜB „Wustbach“ geeigneten Anlage. In einem der nächsten Betriebsausschüsse wird die Lösung einschließlich deren Kosten und der möglichen Finanzierung in einer Beschlussvorlage vorgestellt.

 

 


Anlage/n:

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Planungskosten der Maßnahme 

(einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

3.000

EUR

10.000

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift