Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.12.2012 für das Wirtschaftsjahr 2012 zur Kenntnis. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2012 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/2306/2012 verwiesen.
In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes in vierteljährlichem Abstand schriftlich zu unterrichten hat. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in einer separaten Vorlage informiert.
Grundsätzlich ist bisher für das Wirtschaftsjahr 2012 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden, welcher Jahresgewinn sich für 2012 ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Kostenerstattungen, Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.
Die genannten Aufwendungen und Erträge fallen nicht gleichmäßig bzw. linear je Quartal an. Daher wurde bei einigen Positionen der anteilige Planwert zugrunde gelegt. Diese Eingriffe werden bei den entsprechenden Positionen erläutert.
Bis auf diese wenigen manuellen und erläuterten Korrekturen handelt es sich grundsätzlich um tatsächliche Aufwands-/Ertragsbuchungen bis zum 31.12.2012.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bericht für das Jahr 2012 nur eine eingeschränkte Aussagekraft hat. Der Wirtschaftsplan 2012 ist erst im Februar aufgestellt und im März 2012 beschlossen worden. Bis dahin musste seitens des Betriebes nach den strengen Vorschriften der vorläufigen Haushaltswirtschaft gehandelt werden.
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen können dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 entnommen werden.
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung -Erträge-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung der Investitionszuschüsse ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 2 % der Ursprungsbeträge. Da es sich in der Regel um die Auflösung von Zuschüssen aus Vorjahren handelt, erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe von 100 % des Wirtschaftsplanansatzes.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Benutzungsgebühren sowie die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge dargestellt. Die Benutzungsgebühren werden über-wiegend durch die beiden Wasserversorger BEW und Wasserversorgungsverband Dabringhausen erhoben und im Wirtschaftsjahr in monatlichen Abschlägen an den SAW weiter-geleitet. Hieraus ergeben sich noch keine endgültigen Rückschlüsse der tatsächlichen Ergebnis-se im Jahresabschluss 2012. Gleiches gilt für die Erhebung der Niederschlags-wassergebühren, die über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden. Die Auflösung der Beiträge sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich erfolgt ebenfalls in Höhe des Wirtschaftsplan-ansatzes.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Unter dieser Position werden die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden der Kanalkolonne für die Stadt, Erstattungen des Wupperverbandes (Betriebskosten, kalkulatorische Kosten für über-nommene Bauwerke) sowie die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse zusammengefasst. Bei den Arbeitsleistungen der Kanalkolonne wurde der Wirtschaftsplanansatz zu 100 % berücksichtigt, da die Abrechnung der tatsächlich für die Stadt geleisteten Arbeits-stunden (insbesondere Winterdienst) erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 erfolgt. Die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstückshausanschlüsse werden im Ergebnisplan erfasst, da die Leistung "Herstellung von Grundstückshausanschlüssen" gegenüber Dritten nicht zu einer Vermögensbildung führt. Hier ist jedoch ein zeitlicher Verzug möglich zwischen Aufwendungen und Erträgen. In den vergangenen Perioden führte dies zu entsprechenden Überschüssen. Aufgrund der geringen Bautätigkeit sind diese Effekte jedoch rückläufig.
Sonstige Ordentliche Erträge Bei dieser Position werden die „Bußgelder“, „Säumniszuschläge“ sowie „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ erfasst.
Aktivierte Eigenleistungen Bei den aktivierten Eigenleistungen werden die Personalaufwendungen im Rahmen der Kosten-erstattung an die Stadt Wermelskirchen für vermögenswirksame Maßnahmen aktiviert. Es handelt sich um die Eigenleistungen, die seitens des Tiefbauamtes für Kanalbaumaßnahmen des investiven Finanzplanes erbracht werden. Die zu aktivierenden Eigenleistungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den im Finanzplan berücksichtigten Investitionen. Da die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden kann, werden diese mit 100 % des Ansatzes im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Summierung Ordentliche Erträge Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2012 zu 96,4 % erreicht.
- Aufwendungen-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierunter werden Aufwendungen für Sanierungen, Energie, Unternehmerkosten (Fäkalien-abfuhr), Abwasserabgabe sowie der Aufwand für die Herstellung von Kanalhausanschlüssen nachgewiesen. Insbesondere bei den Kanalhausanschlüssen ist im Vergleich zu den Vorjahren ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Zu beachten ist auch, dass derzeit deutlich geringere konsumtive Sanierungskosten angefallen sind bzw. voraussichtlich auch anfallen werden. Eine abschließende Zuordnung kann allerdings erst im Rahmen des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung aller bewertungsrechtlichen Aspekte vorgenommen werden.
Bilanzielle Abschreibungen Hierbei wurden die geplanten Abschreibungen berücksichtigt, da es sich einerseits um eine klassische Jahresabschlussbuchung handelt, andererseits der Betrag weitestgehend aus Abschreibungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände besteht.
Transferaufwendungen Hierunter sind die Abschlagszahlungen an den Wupperverband erfasst. Da es sich um Abschläge handelt, liegt hier bisher ebenfalls planmäßiger Vollzug vor.
Sonstige ordentliche Aufwendungen Unter dieser Position werden u.a. die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen, die Erstattung an andere Gemeinden sowie die sonstigen Geschäfts-aufwendungen (Telefon, Büromaterial, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) ausgewiesen. Rund 75 % des Gesamtansatzes nimmt die Personal- und Sachkostenerstattung ein. Auch hier werden vierteljährliche Abschlagszahlungen vorgenommen. Insgesamt ist daher auch hier ein planmäßiger Vollzug gegeben. Die endgültige Abrechnung für das Jahr 2012 bleibt jedoch abzuwarten.
Summierung Ordentlicher Aufwand Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2012 zu 95,0 % erreicht.
- Finanzergebnis -
Finanzerträge Aufgrund der Einheitskasse der Stadt Wermelskirchen erfolgt die Ermittlung der Finanzerträge (Liquiditätsüberschuss Anteil SAW) erst im Rahmen des Jahresabschlusses.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Hierunter sind die bisherigen Aufwendungen für zu leistende Kreditzinszahlungen erfasst. Die Hauptfälligkeiten der Zinsen für langfristige Kredite liegen im zweiten (30.06.) bzw. im dritten Quartal (15.08.) und am Jahresende. Daher liegt hier keine lineare Verteilung des Zinsaufwandes pro Quartal vor.
Summierung Finanzergebnis Der Planansatz wird aus den genannten Gründen zum 31.12.2012 zu 96,0 % erreicht.
Ordentliches Ergebnis Wie bereits festgestellt, ist grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug im Städtischen Abwasser-betrieb Wermelskirchen zu vermelden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl der Wasserverbrauch (Auswirkung auf Gebühreneinnahmen Schmutzwasser) als auch verschiedene Aufwandspositionen erst im Rahmen des Jahresabschlusses feststehen.
Das Ergebnis wird sich im laufenden Wirtschaftsjahr sowie im Rahmen des Jahresabschlusses noch verändern.
In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. dort gebucht. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmen-abwicklung im Wirtschaftsjahr 2012 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebs-ausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) IV. Quartal 2012“ (DS-Nr. RAT/2499/2013) verwiesen.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
Auf eine Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -
Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten Unter dieser Position werden insbesondere die Beiträge ausgewiesen. Hier bleibt festzuhalten, dass der Planansatz derzeit deutlich übertroffen wird. Dies liegt an der Heranziehung von mittlerweile abgeschlossenen Maßnahmen, welche bereits für die Vorjahre eingeplant waren, durch die Verschiebung von Baumaßnahmen aber erst jetzt veranlagt werden konnten.
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -
Auszahlungen für Baumaßnahmen Diese Position ist zum 31.12.2012 nur zur 30,7 % oder 450.424,53 € ausgeschöpft. Ausschlaggebend ist hier die bereits oben dargestellte späte Einbringung des Wirtschaftsplans 2012. Maßnahmen werden ggfs. im Wirtschaftsplan 2013 neu veranschlagt.
Erläuterungen zu Kreditaufnahmen Im Jahr 2012 erfolgte keine neue Kreditaufnahme.
Der Betriebsausschuss ist entsprechend § 13 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben zu beteiligen, wenn Mehrausgaben für Einzelvorhaben des Finanzplanes 10 %, mindestens jedoch 50.000 € des Ansatzes im Finanzplan überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.
Soweit außerplanmäßige Ausgaben eintreten, werden diese (analog dem Verfahren beim Städtischen Haushalt mit Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss) ab 1.000 € dem Betriebsausschuss zur Kenntnis gegeben.
In Jahr 2012 liegt keine Anzeige von außerplanmäßigem(r) Aufwand/Auszahlung vor.
In 2012 wurde bis zum heutigen Zeitpunkt keine Änderung des Wirtschaftsplanes notwendig. Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn
-das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes (Finanzplanes) bedingt oder
-zum Ausgleich des Vermögensplanes (Finanzplanes) erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder
-im Vermögensplan (Finanzplan) weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder
-eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.
Aus heutiger Sicht wird nicht damit gerechnet, dass sich die Notwendigkeit zur Änderung des Wirtschaftsplanes ergibt.
Der Ablauf des Wirtschaftsplanes gestaltet sich im Jahre 2012 bisher grundsätzlich planmäßig. Das endgültige Ergebnis bleibt abzuwarten, da sich im Rahmen des Jahresabschlusses noch Änderungen ergeben können.
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