Vorlage - RAT/2512/2013  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Ausschusses für Umwelt und Bau
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
18.03.2013 
25. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zustaendigkeitsordnung_Aenderung_121214 PDF-Dokument
Zustaendigkeitsordnung_Aenderung_121214_Synopse PDF-Dokument
121115_WNK_UWG_Bildung_Ausschuss_Umwelt_Bau_Vergabe  
Ausschuss_fuer_Umwelt_und_Bau PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines weiteren Fachausschusses mit der Bezeichnung „Ausschuss für Umwelt und Bau“.             
     
  2. Der Rat der Stadt beschließt die „6. Änderungssatzung vom --.--.---- zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Fachausschüsse“ in der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung. Ein Exemplar dieser Änderungssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.             
     
  3. Der Rat der Stadt wählt die Mitglieder und stv. Mitglieder lt. der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Aufstellung in den Ausschuss für Umwelt und Bau.             
     
  4. Lt. der Einigung aller Fraktionen wählt der Rat der Stadt Herrn Mitglied des Rates Dietmar Paulig (Bündnis 90/ Die Grünen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Bau.             
     
  5. Lt. der Einigung aller Fraktionen wählt der Rat der Stadt Herrn Mitglied des Rates Volker Schmitz (CDU) zum stv. Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Bau.             

         


Sachverhalt:

 

Die Fraktion WNK UWG FREIE WÄHLER hat mit Antrag vom 15.11.2012 beantragt, „der Rat der Stadt möge beschließen, einen Ausschuss für Umwelt, Bau und Vergabe zu bilden“. In der Folge hat es Abstimmungsgespräche zwischen den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen gegeben, die in den vorstehenden Beschlussvorschlag und die 6. Änderungssatzung vom --.--.---- zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Fachausschüsse eingeflossen sind. Ebenso folgt die Liste der in diesen Ausschuss zu wählenden Mitglieder und stv. Mitglieder den Vorschlägen der Fraktionen. Die Anzahl der von den Fraktionen jeweils in diesen Ausschuss zu entsendenden Mitglieder und stv. Mitglieder erfolgt der aktuellen Berechnung entsprechend den Vorschriften zur Besetzung von Ausschüssen und der jeweils aktuellen Fraktionsstärke. Die Wahl der/ des Vorsitzenden bzw. stv. Vorsitzenden des Ausschusses folgt der Einigung aller im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen.

 

Nach Inkrafttreten der 6. Änderungssatzung zur Zuständigkeitsordnung (= Tag nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Satzung) kann der neu gebildete Ausschuss für Umwelt und Bau durch den gewählten Vorsitzenden erstmals zu einer Sitzung eingeladen werden. 

       


Anlage/n:

 

  1. 6. Änderungssatzung vom --.--.---- zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Fachausschüsse             
     
  2. Synopse zur 6. Änderungssatzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung             
     
  3. Aufstellung der in den Ausschuss zu wählenden Mitglieder und stv. Mitglieder             
     
  4. Antrag der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 15.11.2012 (der inzwischen modifiziert wurde)

         

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zustaendigkeitsordnung_Aenderung_121214 (38 KB) PDF-Dokument (76 KB)    
Anlage 2 2 Zustaendigkeitsordnung_Aenderung_121214_Synopse (47 KB) PDF-Dokument (104 KB)    
Anlage 3 3 121115_WNK_UWG_Bildung_Ausschuss_Umwelt_Bau_Vergabe (258 KB)      
Anlage 4 4 Ausschuss_fuer_Umwelt_und_Bau (53 KB) PDF-Dokument (51 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

Es ist nicht absehbar, ob zusätzliche Sitzungen anfallen oder ob in gleichem Umfang Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen entfallen können.

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift