Der Rat der Stadt beschließt, für die Erstellung von zwei Klimaschutzteilkonzepten (1. Energieeinsparung in städtischen Liegenschaften; 2. Integrierte Wärmenutzung in der Kommune = Prüfung möglicher Bereiche zur Erstellung von Nahwärmenetzen) in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 149.400 € (2013: 108.460 €, 2014: 40.940 €) zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt zum einen durch Bundesmittel in Höhe von insgesamt 104.580 € (2013: 78.460 €, 2014: 26.120 €), durch Einsparungen beim Ansatz „Einsparcontracting Haustechnik“ in Höhe von 30.000 € in 2013 sowie durch Einsparungen in der Allgemeinen Bauunterhaltung in Höhe von 14.820 € in 2014. Die Veränderungen sind im Rahmen der Haushaltsplanberatung zu berücksichtigen.
Im Jahr 2012 wurden durch das Hochbauamt Bundesmittel aus dem Sonderfond „Energie- und Klimafonds“ für die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten beantragt. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis. Die Förderquote beträgt 70 %. Der Zuwendungsbescheid wurde mit Schreiben vom 11.12.2012 (Eingang 13.12.2012) übermittelt.
Das Klimaschutzteilkonzept „Energieeinsparung in städt. Liegenschaften“ besteht aus zwei Bausteinen:
Baustein 1: Klimaschutz- Management
Teil A: Die Basisdatenbewertung beinhaltet den Aufbau eines Gebäudekatasters, das übersichtlich für jedes Objekt die wichtigsten gebäudespezifischen Kenndaten mit entsprechenden Einsparpotenzialen aufzeigen wird. Es soll eine Analyse der mittelfristigen Nutzungssicherheit (demografischer Wandel) erfolgen. Die ermittelten Daten werden in einer Datenbank übersichtlich erfasst.
Teil B: Beinhaltet die Entwicklung eines Organisationskonzeptes. Die erhobenen Basisdaten werden präsentiert und mit den relevanten Entscheidungsträgern diskutiert. Es soll über die Einrichtung einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe „Klimaschutz und Energieeinsparung in städt. Liegenschaften“ diskutiert werden. Hier sollen mit allen Beteiligten kurz-, mittel- und langfristige Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten festgelegt werden. Es wird eine Vorprüfung bezüglich der Durchführung von Contractingmodellen erfolgen.
Teil C: Es wird ein Controllingkonzept erstellt. Dieses beinhaltet den strategischen Aufbau der Grundlagen für ein Energiemanagement, Verbrauchsdatenerfassung und Auswertung.
Alle Ergebnisse der Teile A, B und C werden in einem Bericht zusammengefasst und in einer öffentlichen Sitzung des zuständigen Fachausschusses vorgestellt.
In diesem Baustein wird eine deutlich detailliertere Datenerhebung jedes Objektes erfolgen. Dies ermöglicht einen Überblick über den Zustand der Gebäude und macht deutlich, bei welchen Objekten dringender Handlungsbedarf besteht. Für die notwendigen Baumaßnahmen werden die erforderlichen Investitionskosten ermittelt. Daraus wird eine Prioritätenliste abgeleitet, welche Maßnahmen bei der Gebäudesanierung technisch und wirtschaftlich effektiv umsetzbar sind. Es folgt die Ableitung der kurz-, mittel- und langfristig erforderlichen Sanierungen, sowie die Detailprüfung in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Poolbildung für ein Einsparcontracting.
Baustein 1 und 2 des Konzeptes städt. Liegenschaften beinhaltet alle notwendigen Voruntersuchungen und Plausibilitätsprüfungen für eine Poolbildung zur Durchführung eines Einsparcontractings. Der Umfang der notwendigen Fachberaterleistung kann um den entsprechenden Anteil reduziert werden. Daraus ergibt sich der Minderbetrag für die Planung des Contractings.
Erforderliche Beratungsleistungen für das Einsparcontracting sollten aus Eigenmitteln finanziert werden. Durch die Verschiebung der Leistungsanteile auf die mit 70 % geförderten Konzepte ergibt sich bei gleicher Leistung eine Einsparung von ca. 21.000,- €.
Das Klimaschutzteilkonzept „Integrierte Wärmenutzung in der Kommune“ beinhaltet eine Untersuchung bezüglich des Aufbaus von Nahwärmenetzen zur Versorgung städt. Liegenschaften untereinander sowie die Anbindung von gewerblich oder privat genutzten Objekten.
Es soll zunächst auf Basis zu ermittelnder Verbrauchszahlen eine räumliche Darstellung des aktuellen Energieverbrauchs für das Gemeindegebiet erfolgen. Besonderer Wert soll hierbei auf die im Rahmen der Bausteine 1 und 2 analysierten kommunalen Liegenschaften gelegt werden. Wesentlicher Prüfauftrag in diesem Zusammenhang ist, ob die kommunalen Liegenschaften eine Basis zum Aufbau von Wärmenetzen darstellen können, die Wohngebäude, Gebäude für Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Industrie mit versorgen können. Hierzu sollen sinnvolle Versorgungsgebiete geclustert werden. Im Ergebnis soll ein Wärmesenkenkataster des Gemeindegebietes eine Analyse der Ist-Situation der vorhandenen Wärmeinfrastruktur ermöglichen. Zur Darstellung der Ergebnisse soll das vorhandene Geographische Informationssystem (GIS) genutzt werden.
Darüber hinaus sollen die örtliche Verwaltung, Gewerbe- und Industriebetriebe, Wohnungsbaugesellschaften und nicht zuletzt die Bevölkerung der in Frage kommenden Bereiche für Nahwärmenetze in die Projektplanung einbezogen werden.
Informationen zu aktuellen Maßnahmen im Fachbereich Energie:
? Steuerung und Überwachung von inzwischen 14 Heizungsanlagen großer öffentlicher Gebäude über eine zentrale Gebäudeleitstellensoftware (DDC Anlagen) ? Instandsetzung, Optimierung, Modernisierung und Steuerung von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Gebäuden ? Prüfung und Umsetzung von Nahwärmeverbundsystemen (Beispiel Berufskolleg=>Katt) ? Mitwirkung bei Gebäudesanierungen (Beispiel Fassade und Haustechnik Rathaus) in Bezug auf Energieoptimierung und –controlling. ? Schulung und Unterstützung der Nutzer und der Gebäudeverantwortlichen beim Umgang mit Energie ? Laufende Fortbildung im Bereich Energiemanagement ? Aufbau eines Energiemanagementsystems mit einer entsprechenden Software
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