Vorlage - RAT/2542/2013  

 
 
Betreff: Entwicklung des ehemaligen Bahnhofsgeländes Hilgen.
Hier: Interkommunale Abstimmung und Prüfung der Verträglichkeit zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes
Status:öffentlich  
Verfasser:Wolfgang Schindler
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
29.04.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt den Sachstand zur Entwicklung des ehemaligen Bahnhofsgeländes Hilgen zur Kenntnis.

Er befürwortet die Erarbeitung eines Verträglichkeitsgutachtens zu den möglichen Auswirkungen auf die örtlichen Einzelhandelsstrukturen bei Errichtung eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftes.

 


Sachverhalt:

 

r das ehemalige Bahnhofsgelände in der Ortslage Hilgen besteht seit geraumer Zeit das Ziel, die Fläche insgesamt einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Dies betrifft einerseits die Interessen der Stadt Wermelskirchen, aber im Besonderen die Vorstellungen der Stadt Burscheid.

Bedingt durch die unmittelbare Nähe zum Burscheider Ortsteil „Hilgen“ besteht hier ein starkes Interesse, die Flächen zu entwickeln und eine Nutzung zu finden, die den Ortskern stärkt und insgesamt einen positiven Beitrag zur Ortsteilentwicklung schafft.

 

Die Stadt Burscheid beabsichtigt, in diesem Bereich einen Einzelhandelsschwerpunkt in Form eines grflächigen Lebensmittelmarktes sowie eines Getränke- und Drogeriemarktes zu realisieren und das erforderliche Planrecht dafür zu schaffen.

Dies hat sie auch in der Fortschreibung ihres Einzelhandelskonzeptes deutlich gemacht und entsprechende Ziele dazu formuliert.

 

Da die angesprochene Nutzung und die bislang vorliegenden Planungsansätze nicht alleine auf dem Burscheider Gemeindegebiet verwirklicht werden können, ist die Mitwirkungsbereitschaft der Stadt Wermelskirchen erforderlich, um die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herzustellen.

Nicht zuletzt ist eine der größten dabei beanspruchten Flächen noch im Besitz der Bahn AG. Diese, vertreten durch die Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG), ist aber auch an der Vermarktung interessiert, und möchte sich aktiv bei der Umsetzung möglicher Projekte beteiligen.

 

Erste Abstimmungsgespräche zwischen den Kommunen haben aber deutlich gemacht, dass bei der Burscheider Zielsetzung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Nachbarkommunen und deren Einzelhandelsstrukturen zu rechnen ist.

 

Von daher erscheint es allen Beteiligten am sinnvollsten, ein entsprechendes Gutachten zu beauftragen, das deutlich macht, inwieweit ein solches Vorhaben verträglich ist oder mit welchen negativen Auswirkungen auf das benachbarte Einzelhandelsgefüge zu rechnen ist.

 

 

 

 

Aus diesem Grunde hat die Stadt Wermelskirchen eine Angebotsabfrage bei entsprechenden Fachbüros durchgeführt. Die Angebote werden zur Zeit geprüft und der Auftrag soll kurzfristig an eines der Büros vergeben werden.

 

Da nun die Bahnentwicklungsgesellschaft besonders an der Vermarktung ihrer Flächenanteile interessiert ist, hat sie sich auch bereit erklärt, die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu übernehmen.

 

Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Stadt Wermelskirchen sinnvoll. Man gewinnt durch das Gutachten entsprechende Erkenntnisse und kann dadurch bei der interkommunalen Diskussion zu den Entwicklungszielen im Bereich Hilgen versachlicht, weil datengestützt, argumentieren.

 

Das Ergebnis des Gutachtens soll zunächst im AK Stadtentwicklung vorgestellt werden, um dort zu beraten, wie die Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung am ehemaligen Bahnhofsgelände Hilgen (mit der Burscheider Zielsetzung) aus Sicht der Stadt Wermelskirchen zu bewerten sind.

 

 


Anlage/n:

 

Übersichtsplan ehemaliges Bahnhofsgelände Hilgen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (152 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift