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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, einen Erschließungsvertrag mit dem
Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, Großfeld 10,
42929 Wermelskirchen, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung
abzuschließen. Sachverhalt: Der Erschließungsträger, die Firma Christian Stark Bauträger GmbH, Großfeld 10, 42929 Wermelskirchen, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Christian Stark, beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich der Altenberger Straße in Wermelskirchen-Dabringhausen eine Wohnbebauung mit ein- bzw. zweigeschossigen Einzelwohnhäusern mit Satteldach zu errichten. Die
vorgesehene Bebauung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Bereich der
südost Seite der Altenberger Straße befindlichen Bebauung. Das Vorhaben ist
aufgrund dessen nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen das vorliegende Konzept keine Bedenken. Die
vertraglichen Inhalte sind mit dem Erschließungsträger abgestimmt. Derjenige
Grundstücksbereich, der für die Bebauung vorgesehen ist, liegt im Eigentum der
evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen und soll im Erbbaurecht an die
Erwerber vergeben werden. Der Bereich der öffentlichen Erschließungsanlage wird
von der evangelischen Kirchengemeinde im Rahmen dieses Erschließungsvertrages
an die Stadt übertragen. Hierzu hat sich die Kirchengemeinde bereit erklärt,
die entsprechenden notariellen Verträge mit der Stadt abzuschließen, da dies
eine notwendige Voraussetzung für den Abschluß des Erschließungsvertrages und
die damit verbundene Übernahme einer öffentlichen Verkehrsfläche durch die
Stadt darstellt. Um eine
geordnete Erschließung für den Bereich umzusetzen und die generellen
städtebaulichen und baurechtlichen Ziele zu verwirklichen, empfiehlt die
Verwaltung, den Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.
Anlage/n: Städtebaulicher Vertrag Lageplan des Erschließungsgebietes Auszug Deutsche Grundkarte
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