Vorlage - RAT/0275/2003  

 
 
Betreff: Erschließungsvertrag im Bereich Wermelskirchen - Altenberger Straße
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau RitterAktenzeichen:60
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Heider, W.
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
08.12.2003 
43. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, einen Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger, der Firma Christian Stark Bauträger GmbH, Großfeld 10, 42929 Wermelskirchen, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Erschließungsträger, die Firma Christian Stark Bauträger GmbH, Großfeld 10, 42929 Wermelskirchen, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Christian Stark, beabsichtigt, auf dem Grundstück im Bereich der Altenberger Straße in Wermelskirchen-Dabringhausen eine Wohnbebauung mit ein- bzw. zweigeschossigen Einzelwohnhäusern mit Satteldach zu errichten.

 

Die vorgesehene Bebauung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Bereich der südost Seite der Altenberger Straße befindlichen Bebauung. Das Vorhaben ist aufgrund dessen nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das vorliegende Konzept keine Bedenken. Die vertraglichen Inhalte sind mit dem Erschließungsträger abgestimmt.

 

Derjenige Grundstücksbereich, der für die Bebauung vorgesehen ist, liegt im Eigentum der evangelischen Kirchengemeinde Dabringhausen und soll im Erbbaurecht an die Erwerber vergeben werden. Der Bereich der öffentlichen Erschließungsanlage wird von der evangelischen Kirchengemeinde im Rahmen dieses Erschließungsvertrages an die Stadt übertragen. Hierzu hat sich die Kirchengemeinde bereit erklärt, die entsprechenden notariellen Verträge mit der Stadt abzuschließen, da dies eine notwendige Voraussetzung für den Abschluß des Erschließungsvertrages und die damit verbundene Übernahme einer öffentlichen Verkehrsfläche durch die Stadt darstellt.

 

Um eine geordnete Erschließung für den Bereich umzusetzen und die generellen städtebaulichen und baurechtlichen Ziele zu verwirklichen, empfiehlt die Verwaltung, den Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger abzuschließen.

Anlage/n:

Anlage/n:

Städtebaulicher Vertrag

Lageplan des Erschließungsgebietes

Auszug Deutsche Grundkarte

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift