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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung sowie den aktualisierten Zeitplan für die Errichtung von "Schuldörfern" für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule Wermelskirchen und für die Städtische Realschule Wermelskirchen zur Kenntnis.Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.02.2013 die Errichtung von „Schuldörfern“ für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule sowie für die Städtische Realschule Wermelskirchen beschlossen. Der Beschlussvorlage RAT/2490/2013 war ein Zeitplan beigefügt, der von der folgenden Fertigstellung der Maßnahmen ausging:
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule 03.09.2013 Städtische Realschule 02.01.2014 Abriss der Turnhalle14.06.2013.
Dieser erste Zeitplan lässt sich jedoch aus folgenden Gründen nicht einhalten:
1. Schuldörfer Grundlage für die erste Zeitplanung war die Absicht der Verwaltung, die Ausschreibung in einem offenen Verfahren vorzunehmen, bei welchem sich alle interessierten Bieter ohne Einschränkung am Wettbewerb hätten beteiligen können. Nunmehr ist jedoch vorgesehen, das Ausschreibungsverfahren in zwei Teilen über einen Teilnahmewettbewerb und ein Verhandlungsverfahren vorzunehmen.
Grund hierfür ist die an die Ausschreibung geknüpfte Bindung, dass alle Bieter als Kalkulationsgrundlage eine umfassende Beplanung der Maßnahme erstellen müssen. Hierbei sind zum Erhalt einer fundierten Kalkulationsgrundlage auch alle erforderlichen Fachplanungen durch die Anbieter zu erstellen. Die Bieter tragen also das Kostenrisiko, die erforderlichen Planungsleistungen umsonst zu verausgaben, wenn ihrem Angebot der Zuschlag nicht erteilt wird. Da den Bietern nicht bekannt ist, wie viele Bieter sich im Gesamten um den Zuschlag bewerben, besteht die Gefahr, dass das aus der Beplanung sich ergebende Kostenrisiko den potentiellen Bietern zu groß ist, sodass eventuell keine Angebote eingehen. Darüber hinaus zeigt sich dem Auftraggeber erst zum Zeitpunkt der Submission, d.h. nach mindestens 45 Kalendertagen, ob sich überhaupt Bieter an der Ausschreibung beteiligt haben. Sollte kein Angebot eingehen oder sollte es sich ergeben, dass keinem Angebot der Zuschlag erteilt werden kann, wäre das gesamte Ausschreibungsverfahren vergeblich durchgeführt worden. Darüber hinaus hat sich bei der Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen in Verbindung mit der Feststellung der tatsächlichen Anforderungen an die mobilen Baukörper ergeben, dass die von den Bietern für die Erstellung eines Angebots zu erbringenden Planungsleistungen in einer für die Kalkulation ausreichenden Tiefe nicht innerhalb der bisher avisierten 45 Kalendertage erbracht werden können. Es ist stattdessen von einer erforderlichen Planungszeit von mindestens 14 Wochen (70 Werktage) auszugehen. Damit würde sich der Submissionstermin auch in einem „Offenen Verfahren“ um mindestens 8 Wochen verschieben.
Durch die 2-Stufigkeit des Ausschreibungsverfahrens werden die genannten Risiken gemindert. Zum einen wie viele und ob überhaupt Bieter an der Ausschreibung teilnehmen, zum anderen, da den Bietern, die sich um die Teilnahme bewerben, bekannt ist, dass sich lediglich zwei weitere Bieter auf den Zuschlag bewerben und sich hierdurch die Chance der Zuschlagserteilung erheblich erhöht.
Teilnahmewettbewerb: Ausschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme. Bieter können sich für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Mindestens 3 Bewerber werden nach Prüfung ihrer Eignung mit der Ausarbeitung der Angebote beauftragt.
Verhandlungsverfahren: Mit der Ausarbeitung von Angeboten beauftragte Bieter erstellen ihre Angebote auf der Grundlage der von den Bietern zu beplanenden Leistungsinhalte. Nach Vorlage der Angebote besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, die Angebote mit den Anbietern zu verhandeln und nachbessern zu lassen.
Darüber hinaus weist dieses Beschaffungsverfahren viele rechtliche Besonderheiten und Fallstricke auf, da es sich um ÖPP-Projekt (Öffentlich-Private-Partnerschaft) handelt. Daher nimmt die juristische Beratung und Prüfung durch die beauftragte Anwaltskanzlei deutlich mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich erwartet.
Aus diesem nunmehr gewählten Ausschreibungsverfahren und der erforderlichen juristischen Prüfung ergibt sich der als Anlage beigefügte, überarbeitete Zeitplan. Dieser sieht nunmehr spätere Fertigstellungstermine (bzw. Bezugstermine) für die Schuldörfer vor, und zwar:
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule 18.10.2013 Städtische Realschule 31.07.2014
Zwischen den Schulleitungen der Städtischen Hauptschule und der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sowie der Verwaltung ist abgestimmt, dass die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost zum Beginn des Schuljahres 2013/14 wie geplant den sog. „D-Bau“ der Städtischen Hauptschule bezieht. In diesem Gebäude werden der Hauptschule jedoch 4 Unterrichtsräume zur weiteren Nutzung bis zur Fertigstellung des Schuldorfes überlassen. In diesem Zeitraum von voraussichtlich 6 Wochen verbleibt der Bereich der Offenen Ganztagsschule der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost im bisherigen Gebäude der Grundschule.
2. Abriss Turnhalle Parallel zur Beschaffung der Schuldörfer muss die Turnhalle des Gymnasiums abgerissen werden. Da sich der Bau des Schuldorfs Realschule verschiebt, hat sich der Zeitraum, in welchem die Turnhalle abgerissen werden kann, verlängert. Um den laufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu stören, erfolgt die Entfernung der belasteten Materialien während der Sommerferien. Der Abriss der dann unbelasteten Halle ist für die Herbstferien vorgesehen.
Im Übrigen wird es vor Beginn der Abrissarbeiten eine Informationsveranstaltung für die Nachbarn geben, in der ihnen das weitere Vorgehen erläutert wird.
Anlage:
Zeitplan für die Umsetzung der Schuldörfer
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