Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Sachverhalt: In der Sitzung des Arbeitskreises Saubere Stadt der Stadt Wermelskirchen am 27.11.2012 berichtete ein ortsansässiges Security-Unternehmen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen einem Sicherheitsdienst und Mitarbeitern der Verwaltung.
Für die Mitarbeiter der Verwaltung soll eine Begleitung durch einen privaten Sicherheitsdienst als Schutzfunktion, Zeugenfunktion und für mehr Präsenz dienen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises haben der Verwaltung empfohlen, eine Versuchsphase von 1 bis 3 Monaten durchzuführen und in einer der nächsten Ausschusssitzungen die Versuchsphase durch eine politische Mehrheit beschließen zu lassen.
Derzeit gehen die Verkehrsüberwachungskräfte des Ordnungsamtes aus Sicherheitsgründen Doppelstreife. Bei der Zusammenarbeit mit einem privaten Sicherheitsdienst würde diese Doppelstreife entfallen. Die Mitarbeiter des Unternehmens würden die Überwachungskräfte begleiten, hätten jedoch keine ordnungsbehördlichen Rechte.
Je nach Einsatzzeit der Sicherheitskräfte schätzt die Verwaltung die monatlichen Kosten für den Sicherheitsdienst auf ca. 2.500,00 €. Diesen Kosten steht eine mögliche Erhöhung der Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten (Straßenverkehrsordnung und Ordnungswidrigkeiten etc.) gegenüber. Es darf jedoch nicht mit einer linearen Steigerung der Einnahmen gerechnet werden.
Bei der Annahme einer Erhöhung der Fallzahlen (Bußgeldverfahren) im Außendienst ist eine erhöhte Bearbeitungszeit im Innendienst erforderlich. Dies kann auf Dauer mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden.
Anlage/n:
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