Vorlage - RAT/2573/2013  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2014
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
18.07.2013 
Sitzung des Wahlausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Einteilung Gemeindewahlbezirke  
Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2014  

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes auch für die Kommunalwahl 2014 die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entsprechend der Darstellung im Sachverhalt der vorgelegten Beschlussvorlage unverändert zu belassen.

 

Eine Ausfertigung der aktuellen Wahlbezirkseinteilung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) teilt der Wahlausschuss spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter nach § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Nach § 3 Abs. 2 a KWahlG sind für die Stadt Wermelskirchen aufgrund der Bevölkerungszahl von 35.068 Einwohnern insgesamt 44 Ratsmitglieder, davon 22 direkt in Wahlbezirken, zu wählen.

 

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG können die Gemeinden und Kreise bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 4 verringert, davon 2 in Wahlbezirken. Diese Satzung ist seit der Kommunalwahl 2009 in Kraft  und hat weiterhin auch für die Kommunalwahl 2014 Bestand.

 

Bei der Einteilung des Wahlgebietes sind folgende Kriterien nach § 4 Abs 2 KWahlG zu berücksichtigen:

-          Zulässige Abweichung je Wahlbezirk um 25 v. H. nach oben und unten (§ 4 Abs. 2 KWahlG)

-          Wahrung der räumlichen Zusammenhänge

-          die Bezirkseinteilung nach § 39 GO (§ 4 Abs. 2 KWahlG)

 

Für die Kommunalwahlen 2014 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30.06.2012 maßgeblich. Hierfür wurden die Einwohnerzahlen der Fortschreibung der Stadt Wermelskirchen  zugrunde gelegt.

 

Die bestehende Wahlbezirkseinteilung wurde dahin gehend überprüft. Es haben sich keine unzulässigen Über- bzw. Unterschreitungen der durchschnittlichen Einwohnerzahlen pro Wahlbezirk ergeben, so dass die bereits im Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2009 am 11.04.2008 beschlossene Wahlbezirkseinteilung weiterhin auch für die Kommunalwahl 2014 bestehen bleibt.

 

Die Einteilung ist vom Wahlleiter unverzüglich, spätestens vier Wochen nach Beschluss des Wahlausschusses, öffentlich bekannt zu geben. ( § 6 KWahlG)

 

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses beginnt die Frist zur Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber für die Wahlbezirke. (§ 17 Abs. 4 KWahlG)

 

 

Es sei erwähnt, dass der Wahlausschuss des Rheinisch-Bergischen Kreises am 29.04.2013

beschlossen hat, die Stadt Wermelskirchen  wieder wie bisher in 3,5 Wahlbezirke aufzuteilen. (19, 25, 26 und 27)

Die Wahlbezirke 16, 17, 18.1 und 18.2 der Stadt Wermelskirchen werden mit den Wahlbezirken 13 -16 und 3 aus der Gemeinde Odenthal zum Kreiswahlbezirk 19 zusammengelegt.

 

 

Der Wahlausschuss nimmt zur Kenntnis, dass aus Gründen der Barrierefreiheit einige Wahllokale verändert worden sind:

 

-          Stimmbezirk 1.1. wird in dem Wahllokal Werkstatt Lebenshilfe Rhein-Wupper, Altenhöhe 11 (früher in Autohaus Messink),

-          Stimmbezirk 4.0 wird in dem Wahllokal Ev. Gemeindehaus Heisterbusch, Heisterbusch 12 zusammen mit Stimmbezirk 3.0 (früher in Haus Hochstein),

-          Stimmbezirk 8.0 wird in dem Sitzungsraum der Bürgerhäuser Eich 6/8  (früher Gaststätte Höller) und

-          Stimmbezirk 14.0 wird in dem Ev. Gemeindehaus Hünger, Hünger 71 (früher GS Hünger)

 

ausgezählt.

 

i


Anlage/n:

 

Einteilung Gemeindewahlbezirke

Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einteilung Gemeindewahlbezirke (5 KB)      
Anlage 2 2 Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2014 (103 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift