Vorlage - RAT/0278/2003  

 
 
Betreff: Stadtwacht; Abschlußbericht
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:32-122-35
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Alsdorf-Biehler, Marion
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
17.11.2003 
Öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Abschlußbericht der Verwaltung über den Einsatz der Stadtwacht im Jahre 2003 zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für die Zeit von  Mai. bis September  2003  war ein Sicherheitsdienst (City-Streife) als Stadtwacht im Bereich Wermelskirchen eingesetzt.

Die Einsatzzeiten wurden wechselweise, hauptsächlich an Werktagen von vormittags bis abends, im Bedarfsfall auch an Sonntagen, z.B. zu Zeiten von Veranstaltungen, sowie in Ausnahmefällen auch nachts bei besonderen Anlässen, festgelegt.

 

Ebenso wurden die Überwachungsbereiche in Form einer Prioritätenliste festgelegt und kamen wechselweise zum Einsatz. Zu den Haupteinsatzbereichen zählte der Kernbereich der Innenstadt, die Parkanlage Dhünner Strasse, die Umfelder der Schulen und Kinderspielplätze.

Die City-Streife trug während dieser Zeit eine erkennbare Dienstkleidung und war mobil einsetzbar.

 

Ziel des Stadtwacht-Einsatzes  war 

-                      im Rahmen der Möglichkeiten über Sicherheit und Ordnung zu wachen

-                      durch  Präsenz  das Sicherheitsgefühl der Bürger zu erhöhen

-                      das Erscheinungsbild der Stadt zu verbessern und Ansprechpartner für alle Bürger zu sein

-                      festgestellte Mängel und Ordnungswidrigkeiten zu dokumentieren und an die Verwaltung weiterzuleiten.

 

Die Stadtwacht hat pro Monat rd.  110 Stunden Einsatzdienst geleistet.

Nach den vorliegenden Tagesberichten sind überwiegend mündliche Hinweise an Passanten und Bürger ausgesprochen worden (z. B. Hundehalter auf die Anleinpflicht hingewiesen; Passanten auf Fehlverhalten i.S.  Sauberkeit ermahnt u.ä.).

 

In mehreren Fällen wurden Gefahrenstellen benannt, welche an die zuständigen Dienststellen zwecks Beseitigung weitergeleitet wurden.

Außerdem wurden häufig Mißstände an Schulen und Parkanlagen dokumentiert und fotografisch festgehalten.

Es wurden weiterhin  Anzeigen über unsachgemäße Müllentsorgung erstattet.

 

Für den Einsatz der Stadtwacht standen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung. Bisher konnten noch nicht alle Einsatzmonate abgerechnet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Gesamtausgaben unter dem Haushaltsansatz bleiben.

 

Nach Angaben der Einsatzkräfte konnte das Verhalten von einigen  Bürgern bereits dadurch positiv beeinflußt werden, dass die Stadtwacht präsent war.

Sobald die Stadtwacht in Sichtweite war, konnte beobachtet werden, dass z.B. im Bereich von Schulen  vermeintliche Verursacher sofort weggeworfenen Müll/Zigarettenschachteln u.ä. einsammelten und entsprechend ordnungsgemäß entsorgten.

Insoweit hat der Einsatz der Stadtwacht erzieherische Wirkung gezeigt.

Ob dieses Verhalten auch nach Beendigung des Einsatzdienstes an hält, bleibt abzuwarten.

 

Die von der Stadtwacht gefertigten Einsatzberichte wurden im Ordnungsamt gesammelt, entsprechend ausgewertet und zum Teil an andere Stellen zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.

Festgestellte Müllablagerungen wurden aufgenommen und auf mögliche Täterhinweise untersucht. Einige Ordnungswidrigkeitenverfahren konnten eingeleitet werden.

 

Obwohl der Aufgabenkatalog der Stadtwacht die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zunächst nicht vorsah, ist die Ordnungsbehörde auf das Angebot des Sicherheitsdienstes eingegangen, auch schwerwiegende Parkverstöße als Fremdanzeigen im Zuge der allgemeinen Kontrollgänge mit aufnehmen zu lassen.

 

Es war nicht vorhersehbar, dass sich die Stadtwacht hierdurch zunehmend  -  insbesondere nach einem Ersteinsatz in einem Ortsteil von Wermelskirchen -  “öffentlich unbeliebt” machte.

Ein übereifriger Einsatz im August d.J.  war sodann  Anlaß, den Mitarbeitern der Stadtwacht die Anzeige von Falschparkern ab sofort zu untersagen.

Zunehmend wurde die Arbeit der Stadtwacht durch mehrere negative Presseberichte und Leserbriefe erschwert.  Die Mitarbeiter der Stadtwacht wurden von der Bevölkerung immer weniger als “Ansprechpartner” gesehen, sondern mehr und mehr als Ordnungshüter ohne Befugnisse.

 

Die Stadtwacht  war  nicht befugt, Personalien von Beschuldigten zu verlangen, Verwarngelder zu erheben oder Platzverweise auszusprechen, da sie keine Vollzugskräfte der Ordnungsbehörde waren.

Diese Tatsache war der Verwaltung von Anfang an bewußt.

 

Nachteilig hat sich ausgewirkt, diese “Einschränkung”  bei der Einführung und Vorstellung der Stadtwacht zum Hauptthema zu machen und öffentlich herauszustellen.

Es entstand in der Bevölkerung der Eindruck: “Die Stadtwacht hat mir nichts zu sagen”

Hierdurch wurde die Arbeit der Stadtwacht  erschwert.

 

In zwei Fällen mußten die Mitarbeiter der Stadtwacht die Polizei zu Hilfe rufen:

Einmal, weil sie von angetrunkenen Bürgern in einer städt. Parkanlage tätlich angegriffen wurden, nur weil die Stadtwacht sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht hat;

zum anderen, weil Falschparker der Aufforderung der Stadtwacht, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen, nicht nachkommen wollten und die Mitarbeiter massiv bedrohten.

Strafanzeigen gegen die Verursacher sind von dem Sicherheitsunternehmen erstattet worden.

 

Die Mitarbeiter der Stadtwacht fühlten sich in der letzten Zeit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Wermelskirchen “allein gelassen”  und nicht mehr wohl. Der Grund hierfür war, dass die Mehrheit der  Bevölkerung zunehmend der City-Streife mit Mißtrauen begegnete und den Einsatz dieser Aufgabe für nicht sinnvoll erachtete. Hierdurch litt die Motivation der Einsatzkräfte.

 

Fazit: Der Einsatz der Stadtwacht hat in einigen Bereichen erzieherische Wirkung gezeigt. Insoweit war diese Maßnahme sinnvoll.

Der Einsatz bedarf jedoch der Unterstützung aller am Prozeß beteiligter Personen und Dienststellen. Da diese Unterstützung zuletzt nicht mehr vorhanden war, sollte die Maßnahme in der vorliegenden Form nicht weiter fortgeführt werden.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift