Vorlage - RAT/2574/2013  

 
 
Betreff: Umbaumaßnahmen in der Städtischen Hauptschule für die vorübergehende Unterbringung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost;
Mittelbereitstellung
Status:öffentlich  
Verfasser:Jürgen Scholz
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Hochbauamt
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
13.05.2013 
26. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von rd. 180.000,00 € bei dem Produktsachkonto 001 012 001 01000 5211176 „Umbau Hauptschule für Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost“ zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind im Zuge der Beratungen zum Haushaltsplan 2013 in diesen aufzunehmen

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 25.02.2013 die Errichtung von „Schuldörfern“ für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost/ Städtische Hauptschule und die Städtische Realschule  beschlossen (s. Beschlussvorlage RAT/2490/2013). Bestandteil dieses Beschlusses war die vorübergehende Überlassung des jüngsten Erweiterungsbaus der Städtischen Hauptschule (sog. D-Bau) an die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost. Hierbei handelt es sich um 16 Räume. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch keine Planungen für die erforderlichen baulichen Änderungen und Instandsetzungsmaßnahmen im Bauteil D vor. Kosten für diese Änderungsmaßnahmen konnten von daher nicht in der Kostenermittlung berücksichtigt werden.

 

Mit der Detailplanung der Überlassung dieses Gebäudeteils an die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost wurde nunmehr ermittelt, welche Kosten für die Herrichtung des Gebäudes für Zwecke der Nutzung durch die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost entstehen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Kosten für die Errichtung von Trennwänden (Teilung von Räumen), Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, Brandschutz, Zaunanlagen usw. Hierbei entstehen Kosten in Höhe von rd. 180.000,00 €. Dem steht die Nutzung von 16 Räumen gegenüber. Allein die Anmietung eines entsprechenden Raumvolumens für nur ein Schuljahr würde diesen Betrag deutlich übersteigen. Bei Anmietung von 16 Räumen mit einer Größe von jeweils ca. 60 m²  = 960 m² zuzüglich 25% Verkehrsfläche = 240 m², wird eine Bruttofläche von insgesamt = 1.200 m² benötigt. Bei einer dreijährigen Nutzungszeit entstehen Mietkosten in Höhe von schätzungsweise 20,00 € brutto pro m² Bruttogeschossfläche pro Monat. Bei einer Anmietung eines dem D-Bau entsprechenden „Schuldorfes“ für drei Schuljahre würden somit folgende Kosten entstehen:

 


 

 

1.200 m² x 20,00 € x 36 Monate =                                           864.000,00 €.

 

Allein die Anmietung eines entsprechenden

Schuldorfes für nur ein Schuljahr würde

Kosten verursachen in Höhe von mindestens[1]              288.000,00 €.

 

Die Umbaukosten an der Städtischen Hauptschule für Zwecke der Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost in Höhe von rd. 180.000,00 € sind daher höchst wirtschaftlich im Vergleich zu einer Anmietung von Schulräumen.

 

In der Beschlussvorlage RAT/2490/2013 waren seitens der Verwaltung Kosten ermittelt worden für die Inneneinrichtung der Schuldörfer/ Ausweichräume Städtische Realschule in Höhe von 1.140.000,00 € und Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost in Höhe von 250.000,00 €. Diese Schätzungen gingen zunächst davon aus, dass sämtliche Möbel für Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost und Städtische Realschule neu zu beschaffen sind. Die zwischenzeitlich durch den PCB-Fachberater der Stadt Wermelskirchen vorgenommenen PCB-Möbelmessungen kommen jedoch zu dem erfreulichen Ergebnis, dass ein großer Teil der vorhandenen Möbel bedenkenlos weiter genutzt werden kann. Die Kosten für die Inneneinrichtung der Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost reduzieren sich demnach von zunächst geschätzt 250.000,00 € auf nunmehr erwartete rd. 85.000,00 € um insgesamt rd. 165.000,00 €. Die Einsparungen bei der Städtischen Realschule sind noch nicht abschließend ermittelt, werden jedoch noch deutlich höher ausfallen. Somit können auch in diesen Positionen die Mehrkosten für den Umbau der Städtischen Hauptschule für Zwecke der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost mehr als kompensiert werden.

 


[1] Der für die Anmietung des Schuldorfes ermittelte Preis bezieht sich auf drei Jahre Mietzeit. Bei einer Mietzeit von nur einem Jahr würden diese Kosten deutlich höher sein als ein Drittel der dreijährigen Miete, weil die Fixkosten für Anlieferung, Aufbau und Abbau des Schuldorfes ja auch in diesem Fall in voller Höhe anfallen.


 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

Entsprechend des Beschlussvorschlages im Zuge der Beratungen des Haushaltsplanes 2013.

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

180.000,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

Es sind geeignete Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2013 und zum Haushaltssicherungskonzept 2013 – 2022 zu beschließen.

 

 

 

Datum, Unterschrift