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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2012 bis 2017 in der vorgelegten und in der Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb erläuterten Form. Sachverhalt: Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 19.03.2012 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2012 bis 2017 in der vorgelegten und in der Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb vom 15.03.2012 erläuterten Form beschlossen (RAT/2301/2012).
Dieses Konzept wurde der Bezirksregierung Köln am 11.04.2012 zur Anzeige gebracht. Mit Schreiben vom 14.06.2012 forderte die Bezirksregierung Köln neben dem ABK noch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) als notwendigen integralen Bestandteil des ABK. Dieses NBK beinhaltet detaillierte technische Angaben zu den 91 im ABK aufgeführten bestehenden Regenwassereinleitungen und wurde nach Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden am 09.11.2012 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
In der sich anschließenden Prüffrist teilte die Bezirksregierung Köln der Stadt Wermelskirchen mit Schreiben vom 08.02.2013 mit, dass zu sechs Punkten noch weitergehender Erörterungs- bzw. Ergänzungsbedarf besteht.
Der von der Bezirksregierung Köln gewünschte Besprechungstermin fand am 04.04.2013 statt. Durch die vorgelegten ergänzenden Unterlagen und Erläuterungen konnten vier Beanstandungspunkte ausgeräumt werden.
In zwei Punkten ist das ABK anzupassen:
Das Regenwasser einer übergeordneten Straße wird in einen Quellbereich eingeleitet und führt dort zu Erosionsschäden. Hier ist durch die Genehmigungsbehörde ein Maßnahmenbedarf erkannt worden. Da sich diese Einleitung innerhalb einer Ortslage befindet und Flächen der Stadt mitentwässert werden, liegt die Abwasserbeseitigungspflicht nach Landeswassergesetz bei der Kommune. Die Einleitung ist in das ABK / NBK aufzunehmen.
Der Bezirksregierung Köln wurde die vorgesehene Kanalsanierungsstrategie vorgestellt. Diese erfüllt laut Genehmigungsbehörde die Vorgaben der Selbstüberwachung Kanal (SüwV-Kan). Auch die Sanierung ist in weiten Teilen durchgeführt. Die Schadensklasse 0 (unverzüglich) und 1 (kurzfristig) aus der Erstbefahrung wurden komplett saniert, die Schadensklasse 2 (mittelfristig) bisher zu 18%. Gemäß den gesetzlichen Sanierungsfristen müssen alle Schäden der Klassen 0, 1 und 2 bis Ende 2015 saniert sein. Hierzu verlangt die Bezirksregierung Köln ein nachvollziehbares Konzept. Bei einem weiteren Termin am 24.04.2013 legte die Betriebsleitung der Bezirksregierung ein überarbeitetes Konzept zur Kanalsanierung vor. Darin enthalten sind auch die gesetzlich geforderten Sanierungen der Schadensklasse 2. Die Sanierung der aktuell aus der Erst- und teilweise Zweitbefahrung bekannten Schäden der Klasse 2 verteilt sich auf die Jahre 2014 bis 2018. Das Konzept beinhaltet in diesem Zeitraum eine zusätzliche Investitionssumme von rund 2,5 Mio €. Zukünftig wird nach jeder, gemäß SüwV-Kan durchgeführten Kanaluntersuchung, eine Sanierung unter Berücksichtigung der gesamten Schadensklasse 2 erfolgen (Anlage 1). Die Priorisierung sowie die zeitliche Abwicklung des Konzeptes sind für die Bezirksregierung Köln nachvollziehbar und wurden von dieser akzeptiert.
Mit Schreiben vom 03.05.2013 teilte die Bezirksregierung mit, dass die Stadt Wermelskirchen unter Vorbehalt über ein gültiges ABK verfügt. Die Zustimmung zu dem vorgelegten ABK ergeht unter dem Vorbehalt, dass der RAT der Stadt Wermelskirchen das Kanalsanierungskonzept einschließlich der Maßnahmen der Schadensklasse 2 beschließt und die zusätzliche Regenwassereinleitung in das ABK aufgenommen wird.
In der Anlage 2 ist die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2012 bis 2017 in Form der neuen Anlage 7, Kanalbaumaßnahmen 2012 – 2017, dargestellt. Hierin sind die neue Regenwassereinleitung sowie die Kanalsanierung der Schadensklasse 2 berücksichtigt.
Anlage/n:
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