Vorlage - RAT/0280/2003  

 
 
Betreff: Spielfläche Robert-Stolz-Strasse - SPD-Antrag vom 01.10.2003 - WNK-Anfrage vom 29.09.03
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Voß
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.11.2003 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gem. Antrag der SPD-Fraktion vom 01.10.2003 wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob der Spielplatz Robert-Stolz-Straße als Kinderspielfläche auf Dauer verzichtbar ist und die Fläche zukünftig als Bolzplatz genutzt werden kann. In gleicher Angelegenheit wird von der WNK-Fraktion mit Schreiben vom 29.09.2003 angefragt, ob und mit welchen Mitteln der Bolzplatz Robert-Stolz-Straße wieder in Betrieb genommen werden kann.

 

Zum Antrag der SPD-Fraktion und zur Anfrage der WNK-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei der Spielfläche Robert-Stolz-Straße handelt es sich lt. Spielplatzrahmenplanung um ein rd. 2.200 qm großes Spielflächengelände im Bezirk Ost, welches den Kindern und Jugendlichen der Altersgruppen 1 – 7 Jahre, 8 – 13 Jahre und 14 – 17 Jahre zur Verfügung steht. Derzeit leben im Ostviertel rd. 120 1 – 7 jährige, 168 8 – 13-jährige und 139 14- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche.

 

Bis zum Jahr 1995 befand sich auf diesem Gelände neben den verschiedenen Spielbereichen für die unterschiedlichen Altersgruppen ein Bolzplatz, der im Jahr 1996 aufgrund von Anwohnerbeschwerden und wegen dem Vorhandensein von ausreichenden Alternativen (Bolzplatz carpe diem und Bolzplatz an der Pestalozzischule) demontiert worden ist.

 

Der Jugendhilfefausschuß hat sich mit dieser Thematik in seiner Sitzung am 30.01.1996 (TOP 4 – Spielplatzrahmenplanung – Erste Fortschreibung 1995/1996 bis 1998/1999) beschäftigt und in diesem Zusammenhang folgenden Beschluß gefasst:

 

“Auf Anfrage berichtet die Verwaltung über die Situation hinsichtlich des Bolzplatzes an der Robert-Stolz-Straße. Gespräche mit Anwohnern, die sich über die Lärmbelästigung beschwert hätten, seien erfolgt. Ein Zielkonflikt sei jedoch nicht zu vermeiden, wenn die Spielfläche beibehalten wird. Um die Lärmbelästigung zu verringern sei geplant, eine Rasenfläche herzustellen und Spielgeräte in 1996 zu installieren, so dass eine Nutzung der Spielfläche als Bolzplatz nicht mehr möglich sein wird. Dies geschieht nur unter der Voraussetzung, dass ein Bolzplatz in diesem Bereich erhalten bleibt.”

 

“Der Jugendhilfeausschuß beschließt einstimmig den Spielplatzrahmenplan – Erste Fortschreibung 1995/1996 mit Prognose bis zu den Jahren 1998/1999 – in der vorgelegten Fassung einschl. der Änderungen der Seiten 38, 48, 49 und 51 und beauftragt die Verwaltung, die vorgegebenen Planungsschritte unter Berücksichtigung der vorgenannten Anregungen umzusetzen.”

 

Nachdem im Jahr 2002 die Bolzplatzfläche carpe diem im Bereich Ost weggefallen ist, hat die Verwaltung verschiedene Alternativmaßnahmen (z. B. Mozartstraße, Gelände Fa. Steinco) geprüft, die sich allerdings als nicht umsetzbar erwiesen haben. Zur Verfügung steht derzeit noch der Bolzplatz am Kreiskinderheim.

 

 

Die Verwaltung wird nach Beschlußfassung mit den unmittelbaren Anwohnern die Reaktivierung des Bolzplatzes besprechen, um Anwohnerbeschwerden vorzugreifen und eine im gegenseitigen Einvernehmen erarbeitete Lösung zu erzielen.

Bei einer Reaktivierung der Bolzplatzfläche kann die Spielfläche Robert-Stolz-Straße auch in Zukunft als Spielfläche für alle Altersgruppen erhalten bleiben. Eine reine Bolzplatznutzung ist wegen der Gesamtgröße und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass bereits bis zum Jahr 1996 Spielbereiche für alle Alltersgruppen (incl. Bolzplatz) nebeneinander vorhanden waren, nicht erforderlich.


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift