Vorlage - RAT/2600/2013  

 
 
Betreff: Zustimmung der Stadt Wermelskirchen zur Änderung des Landschaftsplanes Nr. 3 "Große Dhünntalsperre" in Teilen im Bereich Dhünn, Hauptstraße 99.
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
17.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Hauptstraße_Lagerfläche  
Historie Genehmigung Vermerk überarbeitet  
Antrag Änderung Landschaftsschutz  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Antrag zur Änderung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“r den Teilbereich Gemarkung: Dhünn, Flur: 4, Flurstück: 149 in der der Sitzungsvorlage beigefügten Form zu.

 


Sachverhalt:

 

r das Grundstück Gemarkung: Dhünn, Flur: 4, Flurstück: 149 wurde am 23.05.2006 die Genehmigung für den Neubau einer Lagerfläche für Schüttgüter und einer Anschüttung erteilt.

bersichtsplan s. Anlage 1)

Die Genehmigung wurde auf der Basis nach § 35 (2) BauGB (Bauen im Außenbereich) erteilt. Sie erfolgte mit Zustimmung nachfolgender Fachbehörden, Staatliches Umweltamt, Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Untere Wasserbehörde, Untere Landschaftsbehörde und Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Ein Bauleitplanverfahren wurde nicht eingeleitet, da das Vorhaben in der Schutzzone III der Großen Dhünntalsperre liegt und hier gemäß Schutzzonenverordnung die Darstellung weiterer Bauflächen (in Flächennutzungsplänen) verboten ist.

 

Wie aus dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Vermerk (s. Anlage 2) zu entnehmen ist, wurden verschiedene Rechtsstreitigkeiten zu der erteilten Genehmigung geführt.

 

Daneben wurde dieses Areal im Rahmen der allgemeinen Gewerbeflächenentwicklung für Wermelskirchen  2008 in die Bewertung als mögliche GE-Potentialfläche einbezogen.

Im Ergebnis wurde seinerzeit festgestellt, dass es sich hier:

- um eine mindergenutzte vorhandene Gewerbefläche handelt.

- eine Entwicklung nur über entsprechende Bauleitplanverfahren erfolgen kann

- dem aber große Restriktionen entgegenstehen

- die Realisierungsaussichten als mittelfristig bewertet wurden

 

Die Untersuchung zeigte, dass hier durchaus ein Ansatz für die Entwicklung zu einer GE-Fläche vorhanden ist, dabei aber die Belange von „Natur + Landschaft“ sowie „Wasserschutz“ besonders zu beachten sind.

 

Die angesprochene Fläche wurde letztlich nicht als besonders prioritäre Gewerbefläche identifiziert und somit zunächst auch nicht im weiteren Planungsprozess, zur allgemeinen Gewerbeflächenentwicklung in Wermelskirchen, verfolgt.

 

 

 

 

 

Wie der beigefügte Vermerk deutlich macht, ist für den Bereich aber in einem Einzelgenehmigungsverfahren  für die Fläche eine Genehmigung für eine bestimmte Nutzung erteilt worden, nachdem von der ULB eine Befreiung vom Landschaftsplan in Aussicht gestellt worden war. Die Befreiung wurde allerdings nach Maßgabe der Bez. Reg. Köln nicht erteilt.

 

Um die erteilte Genehmigung und die damit verbundene Nutzung zu sichern, sowie auch größeren Schaden durch mögliche Schadensersatzansprüche zu vermeiden, ist es erforderlich eine Änderung des Landschaftsplanes an dieser Stelle vorzunehmen.

Das entsprechende Verfahren dazu wird vom Rheinisch-Bergischen Kreis durchgeführt.

 

Von daher sollte vom Fachausschuss, auch in Hinblick auf eine mögliche städtebauliche Weiterentwicklung an dieser Stelle, die Zustimmung für den Antrag auf Änderung des Landschaftsplanes erfolgen.

 


Anlage/n:

 

Übersichtsplan Entwicklungsbereich

 

Vermerk Amt 60

 

Entwurf Änderungsantrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptstraße_Lagerfläche (4415 KB)      
Anlage 2 2 Historie Genehmigung Vermerk überarbeitet (83 KB)      
Anlage 3 3 Antrag Änderung Landschaftsschutz (150 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift