Vorlage - RAT/2601/2013  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl von Jugendschöffen für die Wahlperiode 2014 bis 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Fushöller, Lothar
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.06.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Jugendschöffenliste 2013  

Beschlussvorschlag:

                          Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vorschlagliste der Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und die Jugendkammer des Landgerichts Köln für die Wahlperiode 2014 2018.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und die Jugendkammer des Landgerichts Köln endet am 31.12.2013. Daher ist im laufenden Jahr eine Neuwahl für die am 01.01.2014 beginnende neue Wahlperiode vorzunehmen.

 

Der Präsident des Landgerichts Köln hat für seinen Zuständigkeitsbereich die Zahl der für die Jugendschöffengerichte Bergisch Gladbach und die Jugendkammern des Landgerichts Köln benötigten Jugendschöffen festgesetzt.

r das Jugendschöffengericht in Bergisch Gladbach werden 4 Jugendhauptschöffen (2 weibliche und 2 männliche), und für die Jugendkammer des Landgerichts Köln werden 2 Jugendhauptschöffen (1 männlich, 1 weiblich) benötigt.

 

Die Jugendschöffen werden vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden, die nach §§ 33 ff. GVG geeignet sind. Außerdem sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG).

 

Da in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen sind wie der Präsident des Landgerichts bestimmt hat, entfallen auf die Vorschlagsliste aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen mindestens 12 Personen. Bei der Auswahl der Personen wurden die Vorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen berücksichtigt.

 

Die Frist  für die Aufstellung der Vorschlagsliste endet am 30.06.2013.

 

 


Anlage/n:

Vorschlagliste Jugendschöffen/-innen 2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jugendschöffenliste 2013 (30 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

x

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift