Vorlage - RAT/2606/2013  

 
 
Betreff: Konzept zur Umsetzung der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Fushöller, Lothar
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.06.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Konzept zur Umsetzung der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Formularbeginn 

FormularendeFormularbeginn

 

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Sachverhalt:

 

1)      Konzept zur Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen

 

2)      Dem Jugendamt obliegt der gesetzliche Auftrag, einerseits Hilfen bereitzustellen, die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen und damit Leistungen nach dem SGB VIII zu vergeben, andererseits als Vertreter der staatlichen Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern zu wachen und Kinder „vor Gefahrenr ihr Wohl“ zu schützen.

3)      Die Rolle des Jugendamtes ist in Bezug auf die Wahrnehmung des Kinderschutzes spannungsreich, da sie Hilfe und Kontrolle in sich vereint.

 

Zum 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen verabschiedet worden und und beschreibt im Artikel 1 das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

 

4)      Gemäß § 1 (4) KKG ist die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung Ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft mittels Information, Beratung und Hilfe vorrangige Aufgabe.

5)      Das Amt für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen hat sich mit der Installation des Familienbüros für die strukturelle Trennung von Prävention und Intervention entschieden. Das bedeutet, dass die zentralen Aufgaben des ASD (Hilfe zur Erziehung, Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII) erkennbar von den „Frühen Hilfen“ getrennt gestaltet werden. Die Angebots- und Programmentwicklung im Kontext „Früher Hilfen“ soll als wesentliches Unterstützungselement für Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechtes dienen.

6)      Um diese Unterstützung noch niederschwelliger anbieten zu können, wird ab August 2013 in jeder Kindertagesstätte einmal monatlich eine Beratung durch das Familienbüro stattfinden.

 

7)      Gemäß § 2 (2) KKG Angebot des persönlichen Gespräches auf Wunsch in der eigenen Wohnung Elternbesuchsdienst zur Realisierung des Informationsanspruches bei Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr, wird durch das Familienbüro seit August 2011, auf dem Hintergrund des Bundeskinderschutzgesetzes, durch eine sozialpädagogische Fachkraft ausgeführt. Diese Form der frühen Kontaktaufnahme zu den Eltern bietet vielfältige Vorteile. Der niederschwellige Direktzugang zu den jungen Familien ermöglicht eine Hinwirkung auf Hilfen und Unterstützung bei erzieherischem Bedarf. Mit Hilfe von Öffentlichkeitsarbeit wird das Angebot des Familienbüros dargestellt und kommuniziert.

 

8)      Gemäß § 3 (1) KKG werden Verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz aufgebaut. Die Netzwerkentwicklung und die kontinuierliche Netzwerkarbeit sind als Verfahren zur Realisierung eines umfassenden Kinderschutzes im regionalen Kontext zu sehen. Gelingender Kinderschutz ist immer auch präventiv. Das bedeutet, dass frühe und multiprofessionell angelegte Hilfe dazu beitragen kann, die Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu verbessern und Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung zu vermeiden oder zumindest abzufedern. Wichtig ist es, „Frühe Hilfen“ passgenau und spezifisch für unterschiedliche Problemlagen auszuwählen bzw. zu entwickeln. Eine multiprofessionelle Ausrichtung „Früher Hilfen“ stellt besondere Anforderungen an Kooperation und Vernetzung zwischen Helfern und Hilfesystemen. Die Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe erfordert eine klare und verbindliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachkräften aus unterschiedlichen Disziplinen. Das Erarbeiten und die Einführung und Optimierung von gesicherten Kooperationsverfahren stellen wichtige Bestandteile des Kinderschutzes dar, die konstruktiv ausgehandelt und abgestimmt werden müssen, um im Einzelfall und ggf. in Krisen zu funktionieren.

 

9)      Gemäß § 3 (4) KKG Einsatz von Familienhebammen: Den (Familien-) Hebammen kommen auf Grund ihres Aufgabenprofiles im Bereich der „Frühen Hilfen“ eine Schlüsselqualifikation zu. Sie können zur Unterstützung und psychosozialen Begleitung von Familien im ersten Lebensjahr des Kindes und zur gleichzeitigen pflegerischen Betreuung des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe eingesetzt werden. Hebammen und ASD gehen eine verbindliche Kooperationsbeziehung ein (Kooperationsvereinbarung u.a. Arbeit im Schutzkontext etc.), die die Systemgrenze Gesundheitsdienste und Jugendhilfe überwindet und eine konstruktive Durchlässigkeit der Grenze möglich macht.

 

rderbereiche

10)  

11) Integriertes sozialraumorientiertes Angebot für Familien: FuN für Eltern mit Kindern aus Kitas

 

12)  

13) Angebot seit 2006

14)  

15) Gezielte Förderung von Eltern-Kind-Interaktion: FuN-Baby für junge Mütter mit Kindern bis zum Alter von 1,5 Jahren

 

16)  

17) Angebot seit 2008

18)  

19) FuNki-Café: offenes Angebot zum Austausch und zur Beratung von Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern untereinander und mit Fachkräften

 

20)  

21) Angebot seit 01.07.2010

22)  

23) Familienbüro als Anlaufstelle für Eltern und Kinder

 

 

24)  

25) Angebot seit 01.08.2011

26)  

27) Aufbau und Begleitung eines interdisziplinären Netzwerks „Frühe Hilfen/Kinderschutz“

 

28)  

Aufbau ab 01.07.2012  

29)  

30) Begrüßungsschreiben und Besuchs-dienst des Familienbüros zur Babybegrüßung

 

31)  

32) Angebot seit 01.08.2011

 

 

Einsatz von Familienhebammen im Bereich der „Frühen Hilfen“

 

33)  

Angebot seit 01.05.2012

 

34)  

35) Fort- und Weiterbildungsangebote im Kontext Netzwerkarbeit/Datenschutz - „Frühe Hilfen“/Kinderschutz

 

36)  

Fortlaufend in 2013

37)  

Niederschwelliges Beratungsangebot des Familienbüros in allen Kitas

 

 

Angebot ab 01.08.2013

38)  

Besuchsdienst des Familienbüros in Kooperation mit der Familienhebamme  bei Bedarf bei jungen Müttern unter 23 Jahren und ggf. weitere Begleitung

 

39)  

Angebot seit 01.06.2013

40)  

 

Babybegrüßungsdienst

Leistungsbeschreibung

Leistungsbereich

 

Frühe Hilfen

Leistung

Babybegrüßungsdienst bei jungen Müttern unter 23 Jahre bei Bedarf gemeinsam mit dem Familienbüro/ Fachstelle „Frühe Hilfen“

 

Ansprechpartnerinnen

Bergisches Hebammenteam

 

Beschreibung des Angebots

-          Aufsuchender Elternkontakt

-          Beratungsangebot

 

Auftragsgrundlage /

Gesetzliche Grundlage

-          Auftragsgrundlage: Vertrag mit dem Amt für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen vom 27.05.2013

-          Gesetzliche Grundlage: Bundeskinderschutzgesetz, Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) §§ 1-3 KKG

 

Zielgruppe

Wermelskirchener Eltern (Mütter unter 23 Jahre) mit neugeborenen Kindern

 

Allgemeine Zielbeschreibung

Im Rahmen der Frühen Hilfen erhalten alle Wermelskirchener Eltern von Neugeborenen ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters zur Geburt des Kindes. Mit diesem Schreiben wird das Angebot eines persönlichen Besuchs durch die Mitarbeiterin des Familienros/Fachstelle Frühe Hilfen und die Überreichung eines Begrüßungspakets verbunden. Das Begrüßungspaket enthält Informationen zum Leistungs- und Unterstützungsangebot in Wermelskirchen.

Bei jungen Müttern unter 23 Jahre wird das Familienbüro/FachstelleFrühe Hilfen“ bei Bedarf von der Familienhebamme begleitet.

Der Begrüßungsdienst dient auch der Repräsentation der familienfreundlichen Kommune Wermelskirchen. Die Mitarbeiterinnen des Dienstes werden als kompetenter Partner der Familie wahrgenommen, dier alle Belange der Kinder und der Familien ansprechbar sind.

 

Leistungen

 

Babybegrüßungsdienst im häuslichen Umfeld der Familien

Organisation und Abrechnung

Die Begrüßungsbesuche werden durch das Familienbüro/Fachstelle Frühe Hilfen koordiniert. Die Familienhebamme wird bei Bedarf die Mitarbeiterin des Familienbüros/Fachstelle „Frühe Hilfen“ bei den Begrüßungsdiensten bei jungen Müttern unter 23 Jahre begleiten. Jeder Besuchsdienst wird pauschal mit 30,- € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand jeweils zum Monatsende mit der Stadt Wermelskirchen.

 

 

 

Familienhebammen in Wermelskirchen

Leistungsbeschreibung

 

Leistungsbereich

 

Frühe Hilfen

Leistung

 

Familienhebamme

 

Ansprechpartnerin

 

 

 

Name:       Bergisches Hebammenteam

Anschrift:   Hoher Wald 3, 51519 Odenthal

Telefon:     02202-240896

www.bergisches-hebammenteam.de

 

 

Beschreibung des Angebots

Familienhebammen erbringen Leistungen, die über die allgemeinen Leistungen einer Hebamme in der Zeit von Schwangerschaft und Wochenbett hinausgehen und können sich auf das gesamte erste Lebensjahr des Kindes erstrecken. Für alle Leistungen gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe", damit Familiensysteme stabilisiert, Krisen und Probleme bewältigt und somit eine gedeihliche Entwicklung des Kindes unterstützt werden können. Die Leistungen der Familienhebammen dienen insbesondere der

-          Unterstützung von Eltern bei der Betreuung des Säuglings während des ersten Lebensjahres insbesondere durch

  • Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings
  • Hinwirken auf Teilnahme an Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind
  • Unterstützung bei der Entwicklung des Erziehungs- und Beziehungsverhaltens der Eltern
  • Unterstützung bei emotionaler Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling und Hilfe bei Überforderung
  • Hinwirken auf entwicklungsfördernde Umgebung für den Säugling (z.B. rauchfreie Wohnung, gewaltfreier Umgang, reduzierter Medienkonsum)
  • Erkennen von Gefährdungsrisiken für den Säugling und Abwehr der Gefährdung

      -       rderung der sozialen Stabilisierung und Integration der Familie insbesondere durch

  • Hilfe bei Tagesstrukturierung und Einhaltung von Alltagsdisziplin
  • Vermittlung von Mutter-Kind-Gruppen
  • Einbindung des Vaters und des sozialen Umfeldes
  • Vermittlung von weiterführenden Diensten und Einrichtungen

 

Auftragsgrundlage /

Gesetzliche Grundlage

 

 

 

 

-          Auftragsgrundlage ist der Vertrag vom 27.05.2013 mit der Stadt Wermelskirchen

 

-          Gesetzliche Grundlage: Bundeskinderschutzgesetz, Artikel 1:

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) §§ 1-3 KKG

 

 

 

Zielgruppe

Werdende Wermelskirchener Eltern und Wermelskirchener Eltern mit Neugeborenen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr, die einen Hilfebedarf insbesondere  durch folgende Belastungslagen aufweisen:

-          deutliche Zeichen der Überforderung bzw. ausgeprägte Unsicherheit dem Kind gegenüber

-          allein erziehend

-          minderjährig

-          geistige oder körperliche Behinderung; psychische Erkrankung

-          Alkohol- und/oder Suchterkrankung

-          ausländische Herkunft ohne soziale Einbindung

-          Gewalterfahrung körperlicher und/oder seelischer Art

-          chronisch kranke Kinder

-          zu früh geborene Kinder

-          Mehrlingsgeburten

-          regelwidrige Schwangerschaften

-          erhebliche soziale Benachteiligung

 

 

Allgemeine Zielbeschreibung

Familienhebammen werden in Wermelskirchen eingesetzt, um (werdende) Eltern in ihrer (Erziehungs)Verantwortung zu unterstützen. Mit dem Angebot sollen vor allem folgende Betreuungs- und Versorgungskompetenzen hergestellt bzw. gefördert werden:

-          Grundversorgung des Säuglings (Gesundheitsvorsorge, Ernährung, Hygiene, Aufsicht)

-          Erziehungs- und Beziehungskompetenzen (Beziehungskontinuität zum Kind, familiäre Beziehungen, Erziehungshaltung, positive Haltung dem Kind gegenüber, Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung)

-          Entwicklungsförderung des Kindes (körperliche, geistige, seelische, soziale Entwicklung)

-          Soziale Integration der Familie

-          Aktivierung der Ressourcen und Potentiale in der Familien und ggf. Inanspruchnahme weiterführender Dienste

 

 

Strukturen und Prozessorganisation

Die Leistungen der Familienhebamme werden durch das Familienbüro - Fachstelle "Frühe Hilfen" koordiniert.

-          Die Bedarfsmeldungen für Leistungen der Familienhebammen gehen bei der Fachstelle "Frühe Hilfen" ein. Meldungen können erfolgen über

  • junge Eltern selbst
  • Schwangerenberatungsstellen
  • Entbindungskliniken
  • Hebammen
  • Gynäkologen
  • Kinderärzte
  • Hausärzte
  • Jugendamt

-          Innerhalb einer Woche wird im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Teamgespräche zeitnah über die eingegangenen Meldungen gesprochen und "Hilfeplangespräche" terminiert.

 

 

-          Die Entscheidung zur Gewährung der Leistung fällt in einem "Hilfeplangespräch" unter Beteiligung des Familienbüros/ Fachstelle "Frühe Hilfen", der/den Hilfesuchenden und der Familienhebamme. Hier wird über die Notwendigkeit und die Geeignetheit der Leistung beraten und über den Beginn und den Umfang der Leistung entschieden. Leistungen anderer Sozialleistungsträger, die geeignet sind, eine bedarfsgerechte Unterstützung zu leisten, müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.

-          Soweit Familienhebammenleistungen gewährt werden, wird hierfür zwischen dem Familienbüro und den Hilfesuchenden analog dem Verfahren mit den Hebammen des Kreises eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Die Zielvereinbarung enthält u.a. auch die vereinbarte Mitwirkungspflicht der Hilfesuchenden und der Hinweis zum Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung.

-          Familienhebammenleistungen können in einem ersten Schritt maximal für 6 Monate und einem Umfang von insgesamt maximal 30 Stunden gewährt werden. Über eine Verlängerung, Intensivierung oder frühzeitige Beendigung der Hilfe kann mit entsprechender Begründung im Teamgespräch entschieden werden.

-          Leistungen der Familienhebammen können maximal bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes gewährt werden.

-          Alle Schritte der Leistungserbringung werden dokumentiert.

-          Familienhebammen erbringen keine Hilfen zur Erziehung. Sofern solche erforderlich sind, ist die Familie entsprechend zu informieren und zu motivieren, einen Antrag beim Amt für  Jugend, Bildung und Sport zu stellen. Sind die Eltern nicht bereit oder in der Lage, dies zu tun und droht deshalb eine Kindeswohlgefährdung, ist das Amt für Jugend, Bildung und Sport unverzüglich einzubeziehen.

 

Leistungen:

Quantität

 

 

Das Bergische Hebammenteam wird zu einem vereinbarten Fachleistungsstundensatz von 50,00 € in den Familien tätig sein. Diese werden zu 100% als Dienst in der Familie erbracht, zusätzliche berufs- und fallspezifische sonstige Leistungen einschl. Geh-/Fahrzeiten sowie Dokumentation sind hiermit abgegolten.

Anfallende Kilometer werden mit 30 Cent pro Kilometer vergütet.

 

Leistungen:

Qualität

-          berufserfahrene examinierte Hebammen (mind. 3 Jahre) mit Zusatzqualifikation Familienhebamme

-          aufsuchende Tätigkeit im familiären Umfeld der zu Betreuenden

-          Hilfeplanung und Dokumentation

 

 

Qualitätssicherung

-          multiprofessionelle kollegiale Beratung im Rahmen des Familienbüros/Fachstelle "Frühe Hilfen"

-          Teilnahme an Netzwerktagungen, Fachtagungen und Fortbildungen

-          bedarfsgerechte Anpassung des Konzeptes und der Leistungsbeschreibung

-          Austausch mit Vertreterinnen anderer Institutionen auf lokaler und regionaler Ebene

 

 

 

 

 

 

 


 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift