Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er beschließt die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“. Sachverhalt:
Der Betrieb der städtischen Sporthallen verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca. 800.000 € (ohne kalkulatorische Kosten). Diese setzen sich unter anderem zusammen aus Kosten für Strom, Wasser, Gas, Unterhaltung, Personal usw. Genutzt werden die Hallen überwiegend durch die Schulen, ab dem späten Nachmittag und an Wochenenden nutzen sie die Vereine, Kirchen etc. Die Vereine, die dem Stadtsportverband angehören, machen dabei den weit überwiegenden Anteil der außerschulischen Nutzer aus.
Das Haushaltssicherungskonzept, das am 23.04.2012 vom Rat beschlossen worden ist, sieht vor, dass Hallennutzungsentgelte als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eingeführt werden (Maßnahme O38).
Das Konzept zur Entgelterhebung wurde Vertretern der Vereine Mitte 2012 vorgestellt. Die weitere Abstimmung fand in engen und vertrauensvollen Gesprächen zwischen Vertretern des Stadtsportverbandes und der Verwaltung statt. Im Ergebnis werden mit der vorgeschlagenen Entgelthöhe jährliche Einnahmen von ca. 32.000 € erzielt. Durch gleichzeitig wegfallende Zuschüsse leisten die Vereine damit einen jährlichen Beitrag von 64.000 € zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes.
Die Satzung sieht zwei Entgeltsätze vor:
Für die derzeit 14 Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes, die die städtischen Hallen nutzen, fällt ein pauschales Entgeltin Höhe von 30.000 € an. Die Erhebung einer Pauschale begründet sich damit, dass die genaue Erfassung und Abrechnung jeder einzelnen Nutzungsstunde der Vereine einen sehr hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Es müssten ständig sämtliche Belegungen und unterjährigen Belegungsänderungen sowie die wechselnden Wochenendbelegungen erfasst, nachgehalten und verarbeitet werden. Durch die Schlüsselgewalt vieler Vereine erfolgt dies bislang nicht und wäre zusätzlicher Aufwand auf Seiten der Stadt und auf Seiten der Vereine.
Das Nutzungsentgelt für die übrigen Vereine, die nicht dem Stadtsportverband angehören, beläuft sich auf 2,50 € je Stunde und Nutzungseinheit. In Ermangelung einer pauschalen Erhebungsmöglichkeit und weil hier jede Woche nur ca. 15 Nutzungsstunden anfallen, wird das Nutzungsentgelt spitz abgerechnet. Die normalen Hallen entsprechen einer Nutzungseinheit und die großen Hallen (Schwanenhalle, Schuberthalle, Turnhalle Gymnasium, MZH Dabringhausen) entsprechen zwei Nutzungseinheiten.
Beispiel: WTV-Halle: 1 Stunde x 1 Nutzungseinheit x 2,50 € = 2,50 € Schwanenhalle: 1 Stunde x 2 Nutzungseinheiten x 2,50 € = 5,00 €
In der vorliegenden Benutzungs- und Entgelteordnung werden die „Benutzungsordnung für die Sporthallen der Stadt Wermelskirchen“ und die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen“ für den Bereich der Sporthallen zusammengefasst. Hierdurch liegt der Nutzung der Hallen ein einheitliches Regelwerk zugrunde, was für die Nutzer zu mehr Transparenz führt.
Die Benutzungs- und Entgelteordnung basiert auf der bisherigen Benutzungsordnung. Die Ergänzungen sind informatorisch kenntlichgemacht, was nicht Bestandteil der Ordnung wird.
Anlage/n:
Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen
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