Vorlage - RAT/2612/2013  

 
 
Betreff: Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
27.06.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.07.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.07.2013 
27. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
130614-Benutzungs- und Entgelteordnung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, Nutzungsgebühren für städtische Sporthallen zu erheben. Er beschließt die „Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen“.


Sachverhalt:

 

Der Betrieb der städtischen Sporthallen verursacht jährliche Kosten in Höhe von ca. 800.000 € (ohne kalkulatorische Kosten). Diese setzen sich unter anderem zusammen aus Kosten für Strom, Wasser, Gas, Unterhaltung, Personal usw. Genutzt werden die Hallen überwiegend durch die Schulen, ab dem späten Nachmittag und an Wochenenden nutzen sie die Vereine, Kirchen etc. Die Vereine, die dem Stadtsportverband angehören, machen dabei den weit überwiegenden Anteil der außerschulischen Nutzer aus.

 

Das Haushaltssicherungskonzept, das am 23.04.2012 vom Rat beschlossen worden ist, sieht vor, dass Hallennutzungsentgelte als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eingeführt werden (Maßnahme O38).

 

Das Konzept zur Entgelterhebung wurde Vertretern der Vereine Mitte 2012 vorgestellt. Die weitere Abstimmung fand in engen und vertrauensvollen Gesprächen zwischen Vertretern des Stadtsportverbandes und der Verwaltung statt. Im Ergebnis werden mit der vorgeschlagenen Entgelthöhe jährliche Einnahmen von ca. 32.000 € erzielt. Durch gleichzeitig wegfallende Zuschüsse leisten die Vereine damit einen jährlichen Beitrag von 64.000 € zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes.

 

Die Satzung sieht zwei Entgeltsätze vor:

 

Für die derzeit 14 Mitgliedsvereine des Stadtsportverbandes, die die städtischen Hallen nutzen, fällt ein pauschales Entgeltin Höhe von 30.000 € an. Die Erhebung einer Pauschale begründet sich damit, dass die genaue Erfassung und Abrechnung jeder einzelnen Nutzungsstunde der Vereine einen sehr hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Es müssten ständig sämtliche Belegungen und unterjährigen Belegungsänderungen sowie die wechselnden Wochenendbelegungen erfasst, nachgehalten und verarbeitet werden. Durch die Schlüsselgewalt vieler Vereine erfolgt dies bislang nicht und wäre zusätzlicher Aufwand auf Seiten der Stadt und auf Seiten der Vereine.

 

Das Nutzungsentgelt für die übrigen Vereine, die nicht dem Stadtsportverband angehören, beläuft sich auf 2,50 € je Stunde und Nutzungseinheit. In Ermangelung einer pauschalen Erhebungsmöglichkeit und weil hier jede Woche nur ca. 15 Nutzungsstunden anfallen, wird das Nutzungsentgelt spitz abgerechnet.

Die normalen Hallen entsprechen einer Nutzungseinheit und die großen Hallen (Schwanenhalle, Schuberthalle, Turnhalle Gymnasium, MZH Dabringhausen) entsprechen zwei Nutzungseinheiten.

 

Beispiel:              WTV-Halle:              1 Stunde x 1 Nutzungseinheit              x 2,50 €  =  2,50 €

              Schwanenhalle:              1 Stunde x 2 Nutzungseinheiten              x 2,50 €  =  5,00 €

 

In der vorliegenden Benutzungs- und Entgelteordnung werden die „Benutzungsordnung für die Sporthallen der Stadt Wermelskirchen“ und die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen“ für den Bereich der Sporthallen zusammengefasst. Hierdurch liegt der Nutzung der Hallen ein einheitliches Regelwerk zugrunde, was für die Nutzer zu mehr Transparenz führt.

 

Die Benutzungs- und Entgelteordnung basiert auf der bisherigen Benutzungsordnung. Die Ergänzungen sind informatorisch kenntlichgemacht, was nicht Bestandteil der Ordnung wird.

 

 


Anlage/n:

 

Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 130614-Benutzungs- und Entgelteordnung (150 KB) PDF-Dokument (245 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift