Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung der Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Bisheriges Verfahren und Anlass der Satzungsänderung
Die bestehende Klarstellungssatzung für das nördliche und südliche Emminghausen besteht seit 1980. Die damals dicke Abgrenzungslinie lässt sich nur sehr ungenau in die heutige Plangrundlagen übertragen und entspricht nicht mehr der digitalen Plangenauigkeit. Darüber hinaus ist eine Anpassung an die aktuellen Verhältnisse, die vor Ort durch den Straßenausbau entstanden sind, erforderlich. Die Bebauung im bisherigen Außenbereich, Altenteiler, und die Einbeziehung von Grundstücken mit entsprechender Bestandsbebauung werden in den Innenbereich aufgenommen. Darüber hinaus sichert die Änderung der Satzung die Grundlage zur rechtssicheren Ermittlung von Erschließungsbeiträgen.
Inhalt der Klarstellungssatzung
Die Gemeinde legt durch eine Klarstellungssatzung fest, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel auszuschließen, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und seine bauliche Nutzung im Sinne des § 34 BauGB (Innenbereich) oder des § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen ist. Man spricht daher auch von der Abgrenzungssatzung.
Der Inhalt der Satzung ist einfach. Es ist ausreichend, die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit Lageplan festzulegen.
Außenbereichsgrundstücke oder –flächen darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ebenso wenig ist es ihr möglich, mit dieser Satzung die Definition der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu ändern. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erzeugen und Rechtsstreitigkeiten um die jeweilige Zuordnung von Grundstücken zu vermeiden. Sollten einzelne Außenbereichsgrundstücke später zur Klarstellungssatzung ergänzt werden, müsste das Gebiet der Klarstellungssatzung um eine Ergänzungssatzung erweitert werden.
Ein Aufstellungsbeschluss gemäß BauGB ist nicht erforderlich.
Externe Beteiligungen, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, sind gesetzlich nicht gefordert und im Baugesetzbuch (BauGB) nicht vorgesehen.
Der Satzungstext einschließlich der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches für die 1. Änderung der Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“ ist als Anlage I beigefügt.
Beschluss der 1. Änderung der Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“
Nachdem der Rat der Stadt den Inhalt der Klarstellungssatzung zur Kenntnis genommen hat, kann er die Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“ mit der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage I) beschließen.
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 1. Änderung der Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Weiteres Verfahren
Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) tritt die 1. Änderung der Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“ in Kraft.
Anlage/n:
Anlage I Satzungstext der 1. Änderung der Klarstellungssatzung „Südliches Emminghausen“ mit der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||