Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 455 - 460 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
1. Einbringung Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen sowie der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 – 2022 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2012 eingebracht und gemäß Ratsbeschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
2. Auslegung Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wermelskirchen mit Haushaltsplan und Stellenplan liegt derzeit nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aus. Einwendungen wurden nicht erhoben.
3. Beratungen und Beschlussfassung Die Beratungen in den Fachausschüssen erfolg(t)en in der Zeit vom 17.06. bis 04.07.2013. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2013 über die in seine Zuständigkeit fallenden Produkte beraten.
Eine Übersicht über die Änderungsvorschläge der Verwaltung, die die Fachausschüsse betreffen, wird nachgereicht. Ebenso wird eine komplette Liste mit dem aktuellen Stand der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nachgesandt.
In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau sowie des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 15.07.2013 wird dem Rat der Stadt die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Sekundarschule empfohlen. Die Verwaltung wird spätestens zu dieser Sitzung die Auswirkungen möglicher Alternativen darstellen. Es ist vorgesehen, dass der Rat der Stadt am 18.07.2013 die Haushaltssatzung 2013 mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschließt. Anlage/n:
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