Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt die Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses zu einer
eigenständigen Altersversorgung für Wermelskirchener Pflegepersonen mit Ablauf
des Jahres 2003 außer Kraft zu setzen. Sachverhalt: Die Richtlinien zur Gewährung eines
Zuschusses zu einer eigenständigen Altersversorgung für Wermelskirchener
Pflegepersonen beruht auf dem Beschluss des Jugendhilfeausschuss vom 19.03.1991
sowie aufgrund der Euro-Umstellung mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
20.11.2001. Für ein in Vollzeitpflege untergebrachtes
Kind besteht im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe kein Anspruch auf Übernahme
der Alterssicherungskosten der Pflegeeltern (Bundesverwaltungsgericht vom
26.03.1999 - 5B 1929/98). Im Rahmen der Haushaltskonsilidierung
wurden alle Leistungen, die keine gesetzlichen Grundlage haben überprüft und
zur Disposition gestellt. Derzeit erhalten fünf Pflegeeltern einen Zuschuss zur
Altersversorgung. Für diese fünf Pflegeeltern soll eine Besitzstandswahrung des
Alterszuschusses erfolgen. Die Richtlinien werden zum 31.12.2003
außer Kraft gesetzt.
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