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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Informationen über die Verfügungen der Bezirksregung Köln und der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises hinsichtlich der verbesserten zeitlichen Rahmenbedingungen zur Kenntnis. Sachverhalt: Nach Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 06.03.2013 sollten die Haushalte der Kommunen, die nicht bis zum 31.12.2013 die Jahresabschlüsse 2012 und der Vorjahre anzeigen, ab dem Jahre 2014 nicht mehr genehmigt werden.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat nunmehr mit Erlass vom 27.06.2013 für die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen die Frist für die Anzeige der Jahresabschlüsse unter nachfolgenden Voraussetzungen auf den 01.10.2014 ausgedehnt:
Die Gemeinde hat einen vom Rat beschlossenen Plan vorzulegen, wie sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen will. Aus diesem Plan muss sich ergeben, dass und wie die Gemeinde bis spätestens 01.10.2014 ggf. unter Ausnutzung der Erleichterungsregelung den Jahresabschluss 2011 gemeinsam mit evtl. noch offenen Jahresabschlüssen der Vorjahre, sowie den Jahresabschluss 2012 festgestellt haben wird. Ebenfalls ist bis spätestens zu diesem Datum der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2013 vorzulegen. Aus dem Ratsbeschluss muss weiter hervorgehen, welchen Stand die Aufstellungsverfahren bisher haben, welche Hinderungsgründe einer gesetzeskonformen Aufstellung der Jahresabschlüsse bisher entgegenstanden und wie diese Hinderungsgründe jetzt ausgeräumt werden. Es muss ein nachvollziehbarer Zeitplan beigefügt sein.
Um eine Gleichbehandlung der nicht am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen zu gewährleisten, stellt die Bezirksregierung unter Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 06.03.2013 den unteren Kommunalaufsichten anheim, Planungen der kreisangehörigen Kommunen im Wege der Duldung zuzulassen, die darauf abzielen, die Feststellung ausstehender Jahresabschlüsse einschließlich des Jahresabschlusses 2012 bis zum 01.10.2014 vorzunehmen.
Insoweit erklärt der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 17.07.2013 seine Bereitschaft, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Unter den o.g. Voraussetzungen wird abweichend von der Rundverfügung der Bezirksregierung vom 06.03.2013 die Vorlage der ausstehenden Jahresabschlüsse bis 01.10.2014 unter den o.g. Voraussetzungen für Stärkungspakt-Kommunen geduldet.
Es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen realistisch umsetzbaren Zeitplan aufzustellen, der die Abarbeitung der ausstehenden Jahresabschlüsse unter den verbesserten personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ermöglicht. Dieser Zeitplan wird noch weitergehend von der Kämmerei mit/und der Rechnungsprüfung und/mit der für die Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgestimmt, um eine reibungslose Prüfung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 zu ermöglichen.
Die mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmte Zeitplanung wird dem Rat in seiner Sitzung am 16.12.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n:
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