Vorlage - RAT/2664/2013  

 
 
Betreff: 1. Wermelskirchener Kinderschutzfachtag am 25.06.2014
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Mühring, Vanessa
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
12.11.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
flyer_asd_wermelskirchen_4_lay5  

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Konzept zum 1. Wermelskirchener Kinderschutzfachtag.


Sachverhalt:

 

Das Amt für Jugend, Bildung und Soziales der Stadt Wermelskirchen plant für den 25.06.2014 einen Fachtag zum Thema Kinderschutz.

Die Veranstaltung dient der Zielsetzung, ein möglichst breites Spektrum von Fachkräften, die mit Kindern zusammenarbeiten oder mit Jugendhilfe befasst sind, zusammenzuführen zu einem „Netzwerk Wermelskirchener Kinderschutz“.

Ausgangsfrage ist: „Wie können die Beteiligten im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenarbeiten, um den Kinderschutz in Wermelskirchen zu optimieren?“.

 

Die Initiierung eines solchen Netzwerkes fordert nicht zuletzt das Bundeskinderschutzgesetz (§ 3 Abs.1-3 KKG, § 81 SGB VIII).

Auch auf dem Bereich der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe (§§ 79 Abs. 2 Nr. 2, 79 a SGB VIII und 74 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII) wird in der Zusammenarbeit mit den zu der Veranstaltung einzuladenden Trägern und Einrichtungen künftig ein Hauptaugenmerk liegen.

 

Zielsetzung:

 

Vor dem Hintergrund der o.g. neuen Gesetzeslage und der Einbettung des Jugendamtes als fester Bestandteil des sozialen Lebens in Wermelskirchen soll im Rahmen dieses Projektes ein Netzwerk für die am Kinderschutz beteiligten Wermelskirchener Institutionen und Träger aufgebaut werden.

Angesprochen sind somit alle Vereine, Kirchen, Schulen und Kindergärten, Freien Träger, Verbände, Ärzte, Gesundheitsdienste und Gericht.

 

Ziel der Veranstaltung ist, alle in Wermelskirchen mit Kindern befassten haupt- und ehrenamtlich Tätigen miteinander ins Gespräch zu bringen.

 

Es soll darüber aufgeklärt werden, was sich hinter dem Begriff des „Kindeswohls“ verbirgt, woran man eine Kindeswohlgefährdung erkennt und wie im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung am besten reagiert werden sollte.

 

Durch die Auftaktveranstaltung soll der Grundstein für die künftige Zusammenarbeit eines gelungenen Kinderschutzes in Wermelskirchen gelegt werden und eine „Verantwortungsgemeinschaft“ entstehen, die den Schutz der in Wermelskirchen ansässigen Kinder und Jugendlichen gemeinsam im Blick hat.

Geplant ist mit dieser Veranstaltung der Beginn einer Veranstaltungsreihe, um im jährlichen Rhythmus zu tagen und das Netzwerk für den Kinderschutz in Wermelskirchen weiter auszubauen.

 

Als Teilnehmer werden die Vertreter folgender Einrichtungen, Organisationen und Institutionen eingeladen:

 

-          Jugendhilfeausschuss

-          Schulen

-          Kindergärten

-          OGS

-          Schulsozialarbeiter

-          Polizei

-          Gericht

-          Ärzte/Therapeuten

-          Hebammen

-          Kinder- und Jugendpsychiatrie

-          Kinderschutzambulanz

-          Tagesklinik

-          Sozialpsychiatrisches Zentrum

-          Sozialpädiatrisches Zentrum

-          Schulpsychologischer Dienst

-          Jobcenter

-          Schuldnerberatung

-          Wermelskirchener Vereine (die mit Jugendabteilung befasst sind)

-          Kinderschutzbund

-          Schwangerschaftsberatungsstellen

-          Drogenberatungsstelle

-          Jugendberatungsbüro

-          Bewährungshilfe

-          Kattwinkelsche Fabrik

-          Jugendhilfeträger

-          Kirchen

-          Presse

 


Anlage/n:

 

Flyer zum Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Wermelskirchen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 flyer_asd_wermelskirchen_4_lay5 (1457 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift