Vorlage - RAT/2669/2013  

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Leichlingen und Burscheid an der Pestalozzischule Wermelskirchen - Neuabschluss der Vereinbarung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
21.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.11.2013 
29. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung PS 06.2012  
Pestalozzischule Beispiel Abrechnung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Leichlingen und Burscheid an der Pestalozzischule Wermelskirchen in der vorgelegten Form mit den Städten Leichlingen und Burscheid abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Die ursprünglich abgeschlossene Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Leichlingen und Burscheid im Rahmen der Beschulung von sonderschulbedürftigen lernbehinderten Schülerinnen und Schülern an der Pestalozzischule in Wermelskirchen aus dem Jahr 1994 ist von den Städten Burscheid und Leichlingen zum Ende des Schuljahres 2010/2011 gekündigt worden.

 

Lt. Ausführungen der Partnergemeinden sollte die Kündigung der Vereinbarung der äere Anlass sein, Gespräche über eine Neufassung der Vereinbarung zu beginnen, die in die gesetzlichen Rahmenbedingungen der heutigen Zeit passen. Insbesondere wurde ein Änderungsbedarf in der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements seit 2009 gesehen.

 

Eine neue Vereinbarung soll nur mit den Städten Burscheid und Leichlingen abgeschlossen werden, da auch nur diese Partner die ursprüngliche Vereinbarung gekündigt haben. Auf Wunsch des Rheinisch-Bergischen Kreises soll die alte Vereinbarung für den Kreis weiterhin gültig bleiben und nicht gekündigt werden. Der RBK hat erklärt, dass eine gegenseitige schriftliche Erklärung mit Blick auf die anstehenden Aktualisierungen über diesen Sachverhalt ausreicht, ohne die ursprüngliche Vereinbarung zu kündigen.

 

In diesem Zusammenhang haben Abstimmungsgespräche stattgefunden, an dem Vertreter der Städte Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen sowie des Rheinisch-Bergischen Kreises teilgenommen haben.

 

Im Ergebnis hat man sich auf eine Grundstruktur für die zukünftige Abrechnung einigen können. Lediglich die ursprünglich von der Stadt Wermelskirchen angedachte Einrechnung von Abschreibungen für die Neubaumaßnahme hat zu einem weiteren Beratungsbedarf für die Stadt Wermelskirchen geführt.

 

In weiteren Gesprächen konnte ich in diesem Zusammenhang geklärt werden, dass die Absprachen, die zum Teil noch zu Zeiten des ehemaligen Schulverwaltungsamtes zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Partnern getroffen worden sind, festgelegt haben, dass eine solche Beteiligung im Rahmen von Abschreibungen immer ausgeschlossen worden ist. Die Partner zahlen jährlich die Zinsen für die Baukosten und bekommen dafür eine Mitnutzung des Gebäudes. Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Partner war nie vorgesehen.

 

Daher werden Abschreibungen für das Gebäude in den zukünftigen Berechnungen / der neuen Vereinbarung nicht berücksichtigt. Abschreibungen für sogenannte „kleine Investitionen“ sind hiervon absprachegemäß nicht betroffen.

 

Auf dieser Grundlage ist in Abstimmung mit der hiesigen Kämmerei und dem hiesigen Rechnungsprüfungsamt ein Entwurf für eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung formuliert worden, dem die politischen Gremien der Städte Burscheid und Leichlingen zwischenzeitlich zugestimmt haben.

 

Der Vereinbarungstext ist der Sitzungsvorlage als beigefügt.

 

Sobald auch der Rat der Stadt Wermelskirchen diesem Text zugestimmt hat, kann die neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Leichlingen und Burscheid an der Pestalozzischule Wermelskirchen gezeichnet und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.


Anlage:

 

Entwurf der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Städte Leichlingen und Burscheid an der Pestalozzischule Wermelskirchen - Neuabschluss der Vereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung PS 06.2012 (73 KB)      
Anlage 2 2 Pestalozzischule Beispiel Abrechnung (7 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift