Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Im Anschluss an den Ratsbeschluss vom 13.5.2013 zum Umbau des Gebäudes Markt 10 wurden im August erste Informationsgespräche mit einem Architekten geführt und der mögliche Ablauf der Baumaßnahme besprochen.
Bei einer Baumaßnahme dieser Größe ist es allerdings erforderlich, die notwendigen Planungsleistungen im Rahmen einer formellen Ausschreibung zu vergeben. Dies ist nunmehr erst seit Inkrafttreten der Haushaltssatzung am 3.9.2013 möglich.
Sachziel: Im Vorfeld der Ausschreibung müssen Gespräche mit den Mietern darüber geführt werden, an welcher Stelle die Planungs- und Bauleistungen der Stadt und die Leistungen, die von den Mietern selbst vorgenommen werden, abgegrenzt werden können. Dies beinhaltet auch Absprachen zum weiteren zeitlichen und planerischen Ablauf (z.B. Zeitbedarf Baumaßnahmen, Vereinbarkeit von Schließungszeiten mit Saisonzeiten der Gastronomie). Hierüber und über Regelungen zur Miete während des Umbaus sind entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen.
Zeitziel: Wenn eine einvernehmliche Einigung zwischen Stadt und Mietern zu den o.g. Fragen vorliegt, kann mit den weiteren Schritten (Ausschreibung der Planungsleistungen, anschließend Planung der Maßnahme, Ausschreibung der Bauleistungen, Umbau) begonnen werden. Aus heutiger Sicht werden von Ausschreibung der Planungsleistung bis zur Fertigstellung ca. XX Monate benötigt.
Kostenziel: Die bisher in der Beratung genannten voraussichtlichen Baukosten wurden anhand von pauschalen Erfahrungswerten ermittelt, da noch keine Planung vorliegt. Im Zuge der Planung wird eine Kostenschätzung erstellt, die im Stadium der Vorentwurfsplanung eine Genauigkeit von +/- 30 % bietet und mit jeder Planungsstufe weiter verfeinert wird.
Im Vorgriff auf die notwendigen neuen vertraglichen Regelungen hat die Verwaltung den jeweils mit sechsmonatiger Frist zum 31.3. kündbaren Mietvertrag vorsorglich gekündigt. Selbstverständlich sollte die Kündigung nur aus formalen Gründen erfolgen, da die Stadt an einer Weiterführung des Vertragsverhältnisses interessiert ist. Durch unvorhersehbare Verzögerungen bei der Zustellung von Seiten der Post ist die Kündigung verfristet eingegangen und somit unwirksam.
Die Mieter haben sich dennoch bereit erklärt, mit der Stadt über die o.g. Modalitäten zu verhandeln. Das erste Gespräch ist für die 46. KW anberaumt. Beide Seiten werden sich anwaltlicher Hilfe bedienen, um die komplexen mietrechtlichen Fragen adäquat zu lösen.
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