Beschlussvorschlag: Der Ortsausschuss Dhünn nimmt zur
Kenntnis, dass der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.07.2002 den
Grundsatzbeschluss gefasst hat, das Objekt Hauptstr. 33 zu verkaufen. Er beauftragt die Verwaltung, den
Verkauf des Objektes auszuschreiben mit der Maßgabe, dass der Erwerber das
Grundstück entsprechend seiner exponierten Lage ortsprägend und -belebend
nutzt. Dies kann entweder unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz oder
durch komplette Neugestaltung/Bebauung des Grundstücks erfolgen. Das Objekt
muss eine geschäftliche und/oder gastronomische Nutzung enthalten. Eine reine
Wohnnutzung ist auszuschließen. Das Ergebnis der Verkaufsausschreibung
ist dem Ortsausschuss zu gegebener Zeit zur Beratung vorzulegen. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat am 15.07.2002
die von der Verwaltung vorgelegte Liste über den Verkauf von städtischen Wohn-
und Geschäftsgrundstücken beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die hierin
markierten Objekte Zug um Zug zu veräußern. In dieser Liste als veräußerbar
enthalten ist auch die ehemalige Verwaltungsnebenstelle Dhünn, Hauptstr. 33. Nachdem seit geraumer Zeit das Bürgerbüro in Räumlichkeiten
der ehemaligen Apotheke, Hauptstr. 18 a, untergebracht ist, soll nunmehr der
Verkauf der Hauptstr 33 durchgeführt werden. Die Erdgeschossräume sind zur Zeit
nicht belegt; die Wohnung im Obergeschoss ist vermietet. In Frage für den Verkauf kommt aus dem
Gesamtgrundstück eine Teilfläche von ca. 1.600 m² einschl. aufstehendem
Gebäude, und zwar wie im beigefügten Lageplan dargestellt. Die Lage des Grundstückes ist für das
Erscheinungsbild des “Kernbereichs Dhünn” ortsprägend, so dass die
zukünftige Nutzung durch einen Käufer/Investor auf diesen Umstand Rücksicht zu
nehmen hat. Dies kann sowohl unter (teilweiser) Einbeziehung der vorhandenen
Bausubstanz, aber auch durch eine völlige Neugestaltung bzw. Neubebauung des
Grundstückes erfolgen. Insofern sollte die Verkaufsausschreibung des Objektes
mit der Maßgabe erfolgen, dass der Erwerber das Grundstück entsprechend seiner
exponierten Lage einer ortsprägenden und -bele-benden Nutzung zuzuführen hat,
und zwar entweder unter Einbeziehung der vorhandenen Bausubstanz oder durch
komplette Neubebauung der Fläche. Zur Belebung des Ortskerns muss das neue
Objekt eine geschäftliche und/oder gastronomische Nutzung enthalten. Eine reine
Wohnbebauung ist wegen der guten Ortslage des Grundstücks nicht wünschenswert. Die Verwaltung schlägt vor, unter
Berücksichtigung dieser Vorgaben eine Verkaufs-ausschreibung des Objektes
durchzuführen. Der erwartete Kaufpreis beträgt 265.000 €. Über die
eingegangenen Angebote und Bebauungsvorschläge ist nach Vorberatung im
Ortsausschuss Dhünn und Haupt- und Finanzausschuss durch den Rat der Stadt zu
entscheiden. Anlage/n: 1 Lageplan
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