Vorlage - RAT/2678/2013  

 
 
Betreff: Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Hochbauamt
Beratungsfolge:
Beratendes Gremium Sekundarschule Vorberatung
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
21.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
25.11.2013 
29. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Realschule_Schulkonferenz_131009  
Hauptschule_Schulkonferenz_131029  
Anlassbezogene Schilentwicklungsplanung 2014 bis 2019 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die „Anlassbezogene Ergänzung der Schulentwicklungsplanung 2011/2012 bis 2026/2027 zur Errichtung einer Sekundarschule in Wermelskirchen ab dem Schuljahr 2014/2015“ in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)      die Sekundarschule Wermelskirchen als Ganztagsschule zu führen

b)      die Sekundarschule Wermelskirchen in teilintegrierter Form zu führen

c)      die Sekundarschule Wermelskirchen als vierzügige Schule zu führen

d)      die Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Realschule zur Kenntnis zu nehmen

e)      die Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Hauptschule zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Elternbefragung zur Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, fristgerecht einen Antrag auf Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen zum Beginn des Schuljahres 2014/15 unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse zu stellen.

 

(Fortsetzung des Beschlussvorschlages siehe Seite 2)

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost einen Schulstandort in einem zu errichtenden Neubau auf dem Gelände „Am Vogelsang“ zu erstellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Sekundarschule Wermelskirchen mit Beginn des Schuljahres 2014/15 im Bauteil B (sog. „Schusterbau“) der Städtischen Hauptschule beginnen zu lassen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, nach erfolgter Gründung der Sekundarschule Wermelskirchen an der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen und an der Städtischen Realschule Wermelskirchen keine Eingangsklassen mehr zu bilden und diese auslaufend aufzulösen.  


Sachverhalt:

 

  1. Umsetzung der bisherigen Beschlüsse

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Sekundarschule entsprechend des Ergebnisses der Variantenuntersuchung am Standort der jetzigen Hauptschule zu errichten (Ein-Standort-Lösung). Hierzu sind entsprechende Umbauten vorzunehmen sowie Erweiterungsbauten zu errichten, einschließlich des Neubaus einer Turnhalle als Ersatz für die entfallende, PCB-belastete derzeitige Turnhalle Ost.

 

Ebenso verbleibt die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost am Standort der jetzigen Hauptschule bzw. in einem zu errichtenden Erweiterungsbau. Die endgültige Unterbringung ist abhängig von der späteren konkreten Planung.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsplänen der Folgejahre 2014 ff. zu berücksichtigen. Der Planungsauftrag zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe baldmöglichst zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Sekundarschule möglichst am 01.08.2014 im Gebäudebestand der jetzigen Städtischen Hauptschule beginnen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle hierzu erforderlichen Vorarbeiten (Elterninformation, Elternbefragung, Antrag an die Bezirksregierung Köln) rechtzeitig zu veranlassen.

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Katt sowie der Ausschuss für Umwelt und Bau sind jeweils über den aktuellen Stand der Aktivitäten zu informieren.“
 


1.1 Unterbringung der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Katt und der Ausschuss für Umwelt und Bau wurden in einer gemeinsamen Sitzung am 17.10.2013 darüber informiert, dass im Zuge der weiteren Planungen und Überlegungen zur Unterbringung der Sekundarschule Wermelskirchen, der Städtischen Hauptschule und der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost vorgeschlagen wird, für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost einen Schulstandort in einem zu errichtenden Neubau auf dem Gelände „Am Vogelsang“ zu erstellen (s. Beschlussvorlage RAT/2655/2013). Aus dieser Variante ergeben sich organisatorische Vorteile für die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ost sowie für die zu errichtende Sekundarschule Wermelskirchen.

 

Weiterhin ist diese Variante um 950.000 € wirtschaftlicher als ein Verbleib der Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost am derzeitigen Standort mit der sich daraus ergebenden Notwendigkeit einer vorübergehenden Auslagerung während der Bauphase. Dies zeigt die folgende Gegenüberstellung einer ersten Baukostenanalyse bei Annahme einer zu errichtenden Bruttogeschossfläche von 2.600 m²:

 

Neubaukosten Grundstück „Am Vogelsang“, Modulbauweise

 

Erschließungskosten              600.000 €

Baukosten              4.736.200 €

Nebenkosten              200.000 €

Abrisskosten Bestand              450.000 €

 

Gesamtkosten              5.986.200 €

 

 

Neubaukosten Grundstück Hauptschule, Modulbauweise

 

Baukosten              4.736.200 €

Nebenkosten              200.000 €

Zulage für erschwerte Gründung              200.000 €

Kosten für Auslagerung (Schuldorf 3 Jahre zur Miete)              1.800.000 €

 

Gesamtkosten              6.936.200 €

 

Minderkosten „Am Vogelsang“              950.000 €

 

In dieser Baukostenanalyse sind Baukosten zur Errichtung einer Turnhalle/ eines Gymnastikraumes nicht enthalten.

 

Es wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich bei dieser Kostenanalyse lediglich um eine grobe Baukostenerwartung handelt. Zur Zeit liegen weder ein abschließend abgestimmtes Raumprogramm noch kostenbegründende Planungsgrundlagen vor. Eine erste verbindliche Kostenermittlung der Baumaßnahme erfolgt mit Vorlage der Vorplanung.

 

                            1.2 Standort für die Sekundarschule Wermelskirchen

             
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Katt und der Ausschuss für Umwelt und Bau wurden in einer gemeinsamen Sitzung am 17.10.2013 darüber informiert, dass im Zuge der weiteren Planungen und Überlegungen zum Standort der Sekundarschule Wermelskirchen vorgeschlagen wird, den ersten Jahrgang der Sekundarschule Wermelskirchen im Bauteil B (sog. „Schusterbau“) der Städtischen Hauptschule beginnen zu lassen (s. Beschlussvorlage RAT/2655/2013). Auf die Ausführungen in der zitierten Beschlussvorlage wird verwiesen.                                                                                    
 

  1. Weitere Erforderliche Beschlussfassungen

 

Ergänzend zu den bisher vom Rat der Stadt gefassten Beschlüssen sind gem. Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln weitere Beschlüsse des Rates der Stadt erforderlich, um einen Antrag auf Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen an die Bezirksregierung Köln stellen zu können. Dieser Antrag muss der Bezirksregierung Köln bis zum 30.11.2013 vorliegen.

 

 

2.1                                 Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Städtischen Realschule und der Städtischen Hauptschule zur Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen                                         
Mit Gründung der Sekundarschule Wermelskirchen zum Beginn des Schuljahres 2014/15 ergibt sich, dass sowohl die Städtische Hauptschule als auch die Städtische Realschule ab diesem Schuljahr keine Eingangsklassen mehr bilden werden. Aus diesem Grunde sind die Stellungnahmen der Schulkonferenzen beider Schulen eingeholt und der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.              
 

2.1.1        Städtische Realschule              

Die Schulkonferenz der Städtischen Realschule Wermelskirchen lehnt „aus pädagogischen Gründen und aus Sorge um die Bildungsqualität das derzeitige Konzept der Sekundarschule für die Stadt Wermelskirchen ab“.  Welches die „pädagogischen Gründe“ für die Ablehnung sind, wird nicht weiter ausgeführt und kann daher seitens der Verwaltung nicht kommentiert werden. Die „Sorge um die Bildungsqualität“ ist ebenfalls nicht näher begründet. Aus Sicht der Verwaltung ist zu der Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Realschule folgendes anzumerken:             

Es handelt sich bei der in Wermelskirchen angestrebten Schulform einer Sekundarschule um eine von der Landesregierung Nordrhein Westfalen anerkannte Schulform. Die Bezirksregierung Köln hat – vorbehaltlich des Ergebnisses der Elternbefragung – das Bedürfnis der Stadt Wermelskirchen zur Errichtung dieser Schulform anerkannt. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Realschule Wermelskirchen nicht nachvollziehbar. Sie ist darüber hinaus so wenig spezifiziert, dass eine fachliche Auseinandersetzung hiermit nicht möglich ist. Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Realschule zur Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen zur Kenntnis zu nehmen.
 

2.1.2        Städtische Hauptschule             

Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Hauptschule stimmt in umfassender und zutreffender Art und Weise mit der Intention der Stadt Wermelskirchen als Schulträger überein, eine Sekundarschule in Wermelskirchen zu errichten. Diese Aussagen können seitens der Verwaltung vollinhaltlich unterstützt werden. Die anschließend formulierten Forderungen der Schulkonferenz der Städtischen Hauptschule werden seitens der Verwaltung wie folgt kommentiert:                           

Auslaufen der Städtischen Hauptschule am jetzigen Standort: Entspricht dem Vorschlag der Verwaltung und der Beschlusslage der zuständigen Gremien.                           

Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und gleichbleibend qualitativ guten Schulbetriebs während der Auslaufphase: Entspricht vollinhaltlich der Intention der Verwaltung und kann insofern zugesagt werden. Das beinhaltet auch die zugehörigen Punkte mit Ausnahme der ausreichenden Lehrerversorgung, da dies nicht in der Zuständigkeit der Stadt Wermelskirchen liegt. Dem Rat der Stadt wird empfohlen, die Stellungnahme der Schulkonferenz der Städtischen Hauptschule ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen, da diese der Intention der Stadt Wermelskirchen als Schulträger entspricht.              


2.2         Führung der Sekundarschule Wermelskirchen als Ganztagsschule             

Das vom Rat der Stadt beschlossene Konzept beinhaltet eine Führung der Sekundarschule Wermelskirchen als Ganztagsschule. Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bedarf dies jedoch einer ergänzenden, ausdrücklichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.             
 

2.3         Führung der Sekundarschule Wermelskirchen in teilintegrierter Form              

Ebenso beinhaltet das vom Rat der Stadt beschlossene Konzept eine Führung der Sekundarschule Wermelskirchen in teilintegrierter Form (Unterrichtung im Klassenverbund und Differenzierung in leistungsbezogenen Kursen). Nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bedarf auch dies einer ergänzenden, ausdrücklichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt.                           
 

2.4         Ergebnis der Elternbefragung             

In der Zeit vom 04.11. – 14.11.2013 findet die Befragung der Eltern und Erziehungsberechtigten der Dritt- und Viertklässler aller Grundschulen in Wermelskirchen statt. Das Ergebnis liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht vor und wird nach Vorliegen umgehend nachgeliefert. Das Ergebnis der Elternbefragung ist ebenfalls Grundlage für die Beschlussfassung des Rates der Stadt zur Errichtung der Sekundarschule Wermelskirchen (vorbehaltlich eines Votums von mindestens 75 positiven Erklärungen der Eltern der Viertklässler aller Grundschulen in Wermelskirchen) Ein solches Votum vorausgesetzt erfolgt obenstehend der entsprechende Beschlussvorschlag.             
 

2.5         Zügigkeit der Sekundarschule Wermelskirchen             

Nach den Prognoseberechnungen der Stadt Wermelskirchen ist von einem Bedarf einer vier- bis fünfzügigen Sekundarschule auszugehen.               
 

2.6         Bildung von Eingangsklassen an der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen sowie an der Städtischen Realschule Wermelskirchen              

Aus der Bildung der Sekundarschule Wermelskirchen zum Beginn des Schuljahres 2014/15 folgt zwingend die Konsequenz, dass sowohl an der Städtischen Hauptschule Wermelskirchen als auch an der Städtischen Realschule Wermelskirchen ab dem Schuljahr 2014/15 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden.

 


Anlagen:

 

  • Anlassbezogene Ergänzung der Schulentwicklungsplanung 2011/2012 bis 2026/2027 zur Errichtung einer Sekundarschule in Wermelskirchen ab dem Schuljahr 2014/2015             
     
  • Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Städtischen Hauptschule und der Städtischen Realschule
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Realschule_Schulkonferenz_131009 (356 KB)      
Anlage 2 2 Hauptschule_Schulkonferenz_131029 (79 KB)      
Anlage 3 3 Anlassbezogene Schilentwicklungsplanung 2014 bis 2019 (32 KB) PDF-Dokument (45 KB)