Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Betreuungsquote für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (u3 Quote) auf 45% festzulegen. Sachverhalt:
Die Versorgungsquote bei den Plätzen für unter dreijährige Kinder (u3 Plätze) in den Kindertagesstätten liegt in Wermelskirchen mit derzeit 39% rd. 6% über der Bedarfserwartung von Bund und Land. Die Quote für die Plätze für über dreijährige Kinder (ü3 Plätze) in den Kindertagesstätten beträgt in Wermelskirchen rd. 91%.
Um die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz gewährleisten und die bisher bekannten Bedarfsquoten kontrollieren zu können, sind die aktuellen Wartelisten aller Kindertageseinrichtungen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens 2013/2014 ab Mitte Mai 2013 gesichtet und bereinigt worden (Abzug von Mehrfachanmeldungen und Kindern, die bereits einen Kita-Platz haben). Die Eltern der Kinder, die auf den bereinigten Wartelisten verblieben sind (Rechtsanspruchkinder ohne Platzzusage), wurden schriftlich nach dem jeweiligen Platzbedarf im Kindergartenjahr 2013/2014 (01.08.2013 - 31.07.2014) mittels Rückantwortbogen befragt. Insbesondere wurde abgefragt, ab welchem Datum ein Platz benötigt wird und ob die Bereitschaft besteht, einen Kindergartenplatz innerhalb des Stadtgebietes anzunehmen oder ob auf einen Platz in einem Wunschkindergarten „gewartet“ wird. Auf die Problematik, dass nur konzentriert an bestimmten Standorten innerhalb des Stadtgebietes und nicht in jedem Wunschkindergarten neue Plätze geschaffen werden können, ist gesondert hingewiesen worden. Im Rahmen der Befragung wurde den Eltern mitgeteilt, dass keine Rückmeldung erforderlich ist, wenn kein Platz im Kindergartenjahr 2013/2014 benötigt wird. Es bleibt folgendes Ergebnis festzuhalten (incl. der bis zum 06.08.2013 erfolgten Nachmeldungen):
Demnach kann aktuell 37 Kindern mit Rechtsanspruch (davon 12 Kinder unter 3 Jahre - Stand: 08.2013) kein Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt werden, obwohl die betreffenden Eltern einen Platz benötigen.
Um diesen Fehlbedarf regulieren zu können, wird die Kita Jahnstraße derzeit um eine u3 Gruppe mit 6 u3 Plätzen und 14 ü3 Plätzen erweitert. Die Maßnahme wird aus Landes-/Bundesmitteln bezuschusst. Zur weiteren Regulierung ist vorgesehen, im Bereich des Ortsteils Dabringhausen eine weitere u3 Gruppe einzurichten (s. hierzu auch Sitzungsvorlage RAT/2663/2013 i. V. m. der Dringlichkeitsentscheidung vom 11.09.2013).
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, besteht für die Stadt Wermelskirchen auch in diesem Fall die Möglichkeit, eine Bezuschussung aus Mitteln des Landes/des Bundes für die Schaffung von Plätzen für unter dreijährige Kinder zu bekommen, die aus Rückflüssen auslaufender Förderprogramme finanziert werden. Plätze für über dreijährige Kinder werden nicht gefördert.
Voraussetzung für eine Mittelbewilligung ist u. a. die kommunalpolitische Feststellung des aktuellen Soll-Bedarfs im Bereich der Plätze für unter dreijährige Kinder (u3 Plätze) durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses.
Auf der Grundlage der Nachhaltigkeitsberechnung gem. der Sitzungsvorlage RAT/2663/2013 i. V. m. der Dringlichkeitsentscheidung vom 11.09.2013 ergibt sich folgende aktuelle Bedarfsquote im Bereich dieser u3 Plätze:
Kindergartenjahr 2013/14 (Ist: Plätze für unter dreijährige Kinder)
* lt. Meldung per 15.03.2013 an den Landschaftsverband
Kindergartenjahr 2013/14 (Soll: Plätze für unter dreijährige Kinder)
Die aktuelle Bedarfsquote im Bereich der u3 Plätze beträgt demnach 43%. Mit Blick auf die derzeit schwer einschätzbare Entwicklung der Nachfrage ist allerdings mittelfristig von einer Maximalquote in Höhe von 45% auszugehen.
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