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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert bleiben.
Der Betriebsausschuss beschließt, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 139.559 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2014 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, · Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
1. Gebührenkalkulation Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr leicht um 46.770 € (-1,4 %) auf 3.372.710 € (2013: 3.419.480 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.340.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 93.018 € bleibt die Gebühr von 1,40 € je qm unverändert. Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt leicht gegenüber dem Vorjahr um 84.680 € (+ 1,7 %) auf 5.155.530 € (2013: 5.070.850 €). Im Gegensatz zum Vorjahr, als keine Überdeckung aus Vorjahren in Abzug gebracht werden konnte, wurde hierfür in 2014 ein entsprechender Betrag eingestellt (46.541 €). Die Schmutzwassergebühr bleibt damit ebenfalls stabil (3,25 € pro m³). Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Auch diese Gebühr bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die kalkulierte Frischwassermenge 2014 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.600.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch (Vorjahr 1.585.000 m³). Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 78.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Unterdeckung 2010 beim Schmutzwasser konnte durch den Überschuss des Jahres 2009 gedeckt werden. Beim Regenwasser wurde die verbliebene Überdeckung des Jahres 2010 (160.522 €) in der Kalkulation 2013 berücksichtigt. Die Überdeckungen des Jahres 2011 sind in der vorliegenden Kalkulation 2014 eingestellt worden. Die Betriebsabrechnung des Jahres 2012 konnte noch nicht endgültig fertiggestellt werden. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen des Jahres 2012 werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in der Kalkulation 2016 berücksichtigt.
3. Entwicklung der Ansätze Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebühren-kalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.528.240 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 37.910 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Anlage/n:
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