Vorlage - RAT/2686/2013  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
05.12.2013 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2014  
Anlage 2 - Anlagennachweis 2014  

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2014 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert bleiben.

 

Der Betriebsausschuss beschließt, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 139.559 zu entnehmen.

 


Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2014r den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigungr Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

1. Gebührenkalkulation

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser sinkt gegenüber dem Vorjahr leicht um 46.770 € (-1,4 %) auf 3.372.710 € (2013: 3.419.480 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.340.000 qm und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 93.018 bleibt die Gebühr von 1,40 € je qm unverändert.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt leicht gegenüber dem Vorjahr um 84.680 € (+ 1,7 %) auf 5.155.530 € (2013: 5.070.850 €). Im Gegensatz zum Vorjahr, als  keine Überdeckung aus Vorjahren in Abzug gebracht werden konnte, wurde hierfür in 2014 ein entsprechender Betrag eingestellt (46.541 €). Die Schmutzwassergebühr bleibt damit ebenfalls stabil (3,25  pro m³).

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Auch diese Gebühr bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die kalkulierte Frischwassermenge 2014 beläuft sich beim Schmutzwasser auf 1.600.000 . Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch (Vorjahr 1.585.000 m³). Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 78.000 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2013

Gebühren ab 01.01.2014

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

3,25

3,25

unverändert

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,40

1,40

unverändert

Durchleitungsgebühr

2,06

2,06 €

unverändert

 

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamt

Schmutz-wasser

Niederschlags-wasser

Ergebnis 2010

Ausgleich spätestens in 2013

53.371 €

- 110.040 €

163.411 €

Verrechnung mit Ergebnissen

107.151 €

110.040 €

- 2.889 €

verbleiben aus 2010

160.522 €

0 €

160.522 €

 

 

 

 

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

139.559 €

46.541 €

93.018 €

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2011

139.559 €

46.541 €

93.018 €

 

 

 

 

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

 

Das endgültige Ergebnis 2012 liegt noch nicht vor

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

0 €

0 €

verbleiben aus 2012

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

Zwischensumme

300.081 €

46.541 €

253.540 €

 

 

 

 

Vortrag in Kalkulation 2013

160.522

0

160.522

Vortrag in Kalkulation 2014

139.559

46.541

93.018

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

0 €

0 €

0  €

 

Die Unterdeckung 2010 beim Schmutzwasser konnte durch den Überschuss des Jahres 2009 gedeckt werden. Beim Regenwasser wurde die verbliebene Überdeckung des Jahres 2010 (160.522) in der Kalkulation 2013 berücksichtigt.

Die Überdeckungen des Jahres 2011 sind in der vorliegenden Kalkulation 2014 eingestellt worden.

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2012 konnte noch nicht endgültig fertiggestellt werden. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen des Jahres 2012 werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in der Kalkulation 2016 berücksichtigt.

 

3. Entwicklung der Ansätze

Alle Kosten und Erse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebühren-kalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 8.528.240 und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 37.910 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Position Kanalsanierungen muss insbesondere aufgrund der festgestellten Schäden im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen Süd (Fremdwassersanierung) erneut erhöht werden (2014: 482.500 €; + 95.500  gegenüber 2013). Die vorzunehmenden Sanierungen werden dabei über mehrere Jahre verteilt, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Kosten zu gewährleisten. Hierbei handelt es sich um punktuelle Sanierungsmaßnahmen im Rahmen offener oder geschlossener Bauweise (siehe hierzu auch den Vortrag der technischen Betriebsleitung in der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011).
  • Bei der Sanierung der Sonderbauwerke reduzieren sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 70.000 €.
  • Um eine dauerhafte Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation und -erhebung sicher zu stellen, wurde für die Überprüfung der getrennten Niederschlagswassergebühr in der Kalkulation 2014 ein Betrag von 15.000 € berücksichtigt. Nach den Erfahrungen im Rahmen der erstmaligen Einführung der getrennten Gebühr werden in 2015 und 2016 voraussichtlich weitere Beträgellig. Aufgrund der Weiterentwicklung der Technik ist nicht auszuschließen, dass anschließend weitere Flächen gebührenwirksam veranlagt werden können. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Kostenverteilungsmaßstäbe für die Gebührenkalkulation und -abrechnung nach fast vollständigem Erstanschluss an die Kanalisation überprüft und ggf. angepasst werden.
  • Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen steigt leicht gegenüber dem Vorjahr um rund 17.000 (+ 1,8 %). Sofern sich im Laufe des Jahres 2014 Änderungen im Rahmen der Organisationsüberprüfung ergeben, werden diese entsprechend in der (Betriebs)Abrechnung des Jahres 2014 berücksichtigt.
  • Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr kein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (2014: 46.541), für das Regenwasser in Höhe von 160.522 (2014: 93.018) zur Verfügung.

Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 (Anlage 1)
  • Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Kalkulation 2014 (15 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 - Anlagennachweis 2014 (14 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift