Vorlage - RAT/2687/2013  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
05.12.2013 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation 2014  

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2014 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert bleiben.

 

Der Betriebsausschuss beschließt, im Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 3.368 € zu entnehmen.


Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2014r den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen,
  • Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,
  • Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),
  • Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 


Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Kleinklär-anlagen

Feste Gruben

 

 

 

 

Ergebnis 2010

Ausgleich spätestens in 2013

- 14.123

- 6.119

- 8.004

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

14.123

6.119

8.004

verbleiben aus 2010

0

0 €

0

 

 

 

 

Ergebnis 2011

Ausgleich spätestens in 2014

20.110

5.868

14.242

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

- 14.242

0

- 14.242

verbleiben aus 2011

5.868

5.868

0

 

 

 

 

Ergebnis 2012

Ausgleich spätestens in 2016

Das endgültige Ergebnis liegt noch nicht vor

Verrechnung mit Rücklage/Ergebnissen

0

0

0

verbleiben aus 2011

0

0

0

 

 

 

 

Zwischensumme

5.868

5.868

0

 

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2013

- 2.500

- 2.500

0

Vortrag in der Kalkulation 2014

- 3.368

- 3.368

0

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

0

0

0

 

Der Überschuss des Jahres 2011 resultiert aus Erstattungen der Verbandsumlage (zum Teil für die jeweiligen Vorjahre) seitens des Wupperverbandes.

 

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2012 konnte noch nicht endgültig fertiggestellt werden. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen des Jahres 2012 werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in der Kalkulation 2016 berücksichtigt.

 

Kleinkläranlagen

 

Die Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 5.868 € wurde in der Gebührenkalkulation 2013 (2.500 €) und 2014 (3.368 €) berücksichtigt.

 

Feste Gruben

 

Der Überschuss des Jahres 2011 (14.242 €) wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet.

 

Entwicklung der Ansätze

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2014 steigen leicht gegenüber der Kalkulation 2013 (+1.327 / + 1,2 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 ergeben sich folgende Änderungen:

 

  • Die Unternehmerkostenr die Fäkalienabfuhr steigen marginal gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.000
  • Der Vortrag anteiliger Unter-/Überdeckung aus Vorjahren berücksichtigt den restlichen Teil der Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 3.368 (Kleinkläranlagen).

 

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2014 bei gleich bleibenden Gebühren ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

 

2014

2013

Abweichung

Feste Gruben

12,35

12,35

unverändert

Kleinkläranlagen

62,99

62,99

unverändert

Kleineinleiter Abgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

 

 


Anlage/n:

  • Gebührenkalkulation für das Jahr 2014Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation 2014 (13 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift