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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren unverändert bleiben.
Der Betriebsausschuss beschließt, im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 3.368 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2014 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Der Überschuss des Jahres 2011 resultiert aus Erstattungen der Verbandsumlage (zum Teil für die jeweiligen Vorjahre) seitens des Wupperverbandes.
Die Betriebsabrechnung des Jahres 2012 konnte noch nicht endgültig fertiggestellt werden. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen des Jahres 2012 werden aufgrund der erläuterten Änderung des KAG spätestens in der Kalkulation 2016 berücksichtigt.
Kleinkläranlagen
Die Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 5.868 € wurde in der Gebührenkalkulation 2013 (2.500 €) und 2014 (3.368 €) berücksichtigt.
Feste Gruben
Der Überschuss des Jahres 2011 (14.242 €) wurde mit der Unterdeckung des Jahres 2009 verrechnet.
Entwicklung der Ansätze
Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2014 steigen leicht gegenüber der Kalkulation 2013 (+1.327 € / + 1,2 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2013 ergeben sich folgende Änderungen:
Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2014 bei gleich bleibenden Gebühren ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Anlage/n:
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