Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2014 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 165,00 € (bisher 158,00 €) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 410,00 € (bisher 361,00 €) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 231,00 € (unverändert) Notarzt je Einsatz 106,54 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: Krankentransport, Notfallrettung und Notfalltransport, notärztliche Versorgung.
Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt und die ab dem 01.01.2013 festgesetzte Gebühr das NEF wird beibehalten.
Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2014 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2014 wie folgt festzulegen:
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Das Defizit aus 2010 wurde mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet. Ebenso nach der Verrechnung mit Überschüssen aus Vorjahren verbleibt aus der Abrechnung 2011 eine Unterdeckung in Höhe von 216.955 €, welche mit einem Betrag in Höhe von 72.300 € in der Kalkulation 2013 berücksichtigt wurde. In der Kalkulation 2014 erfolgt ein Defizitvortrag in Höhe von 144.655 €. Es verbleibt ein auszugleichendes Defizit von 115.867 € aus 2012 (Ausgleich bis 2016).
Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 78.374 €. Grund hierfür ist unter anderem, wie bereits dargestellt, die Berücksichtigung eines Teils der Unterdeckung des Jahres 2011. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Positionen:
Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 12.000 €, insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des RTW I und des KTW I. Diese wurden zwar bereits in 2013 (September bez. Dezember) beschafft, die Abschreibung wirkt sich jedoch erst in 2014 in voller Höher aus.
Die Verwaltungskostenerstattung sinkt gegenüber dem Vorjahr um 27.600 €. Gemäß einer Vereinbarung mit den Krankenkassen errechnet sich die VKE aus 11% der Personalkosten.
Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2014 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2014 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.500 €).
Gespräch mit den Krankenkassenverbänden Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt. Allerdings finden auch unterjährige Abstimmungen zu bestimmten Themen (z.B. zweiter NEF etc.) statt.
Anlage/n:
● Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 (Anlage 1) ● 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)
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