Vorlage - RAT/2691/2013  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2013 
30. Sitzung des Rates der Stadt zurückgezogen   
31.03.2014 
31. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 _ Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2014  
Anlage 2 _ Satzungsänderung 2014  
Anlage 3_Anlagenachweis Rettungsdienst  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2014 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            165,00 €              (bisher 158,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            410,00 €              (bisher 361,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        231,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 002.009.001) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land NordrheinWestfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land NordrheinWestfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

              Krankentransport,

              Notfallrettung und Notfalltransport,

              notärztliche Versorgung.

 

Der Ausgleich kann nur durch eine Steigerung der Gebühr beim Rettungstransportwagen (RTW), und beim Krankentransportwagen (KTW) erreicht werden. Die ab dem 01.01.2008 festgesetzte Gebühr für den Notarzt und die ab dem 01.01.2013 festgesetzte Gebühr das NEF wird beibehalten.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2014 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2014 wie folgt festzulegen:

 

 

KTW

165,00 €

RTW

410,00 €

NEF

231,00 €

Arzt

106,54 €

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2010, Ausgleich bis 2013

- 243.242

Verrechnung mit Ergebnissen

243.242

Verbleibt

0 €

Ergebnis 2011, Ausgleich bis 2014

- 339.031

Verrechnung mit Ergebnissen

122.076

Verbleibt

-216.955

Ergebnis 2012, Ausgleich bis 2016

- 115.867

Verrechnung mit Ergebnissen

0,00

Verbleibt

- 115.867

Verbleibende Ausgleichssumme

- 332.822

davon in Kalkulation 2013

72.300

davon in Kalkulation 2014

144.655

Verbleibende Ausgleichssumme ges.

- 115.867

 

Das Defizit aus 2010 wurde mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet. Ebenso nach der Verrechnung mit Überschüssen aus Vorjahren verbleibt aus der Abrechnung 2011 eine Unterdeckung in Höhe von 216.955 €, welche mit einem Betrag in Höhe von 72.300 € in der Kalkulation 2013 berücksichtigt wurde. In der Kalkulation 2014 erfolgt ein Defizitvortrag in Höhe von 144.655 €. Es verbleibt ein auszugleichendes Defizit von 115.867 € aus 2012 (Ausgleich bis 2016).

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 78.374 €. Grund hierfür ist unter anderem, wie bereits dargestellt, die Berücksichtigung eines Teils der Unterdeckung des Jahres 2011. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Positionen:

 

                            Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 12.000 €, insbesondere resultiert dies aus der Ersatzbeschaffung des RTW I und des KTW I. Diese wurden zwar bereits in 2013 (September bez. Dezember) beschafft, die Abschreibung wirkt sich jedoch erst in 2014 in voller Höher aus.

 

 

 

              Die Verwaltungskostenerstattung sinkt gegenüber dem Vorjahr um 27.600 €. Gemäß einer Vereinbarung mit den Krankenkassen errechnet sich die VKE aus 11% der Personalkosten.

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2014 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2003

1.387

1.714

1.171

801

2004

1.632

1.758

1.290

1.276

2005

1.807

1.784

1.418

1.389

2006

1.462

1.803

1.344

1.300

2007

2.059

1.984

1.582

1.550

2008

2.197

1.902

1.651

1.604

2009

1.900

1.900

1.400

1.400

2010

1.905

1.934

1.628

1.596

2011

1.554

2.513

1.603

1.587

2012

1.875

2.629

1.623

1.607

2013 (hochgerechnet)

1.742

2.742

1.696

1.697

Plan 2014

1.950

2.845

1.720

1.720

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassen­verbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2014 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfälle für Fehleinsätze aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.500 €).

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt. Allerdings finden auch unterjährige Abstimmungen zu bestimmten Themen (z.B. zweiter NEF etc.) statt.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

              Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 (Anlage 1)

              12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen 28.01.1992 (Anlage 2)

              Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1 _ Gebührenkalkulation Rettungsdienst 2014 (24 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 _ Satzungsänderung 2014 (6 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3_Anlagenachweis Rettungsdienst (17 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift