Vorlage - RAT/2692/2013  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.12.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 _ Kalkulation Wochenmarkt  
Anlage 2 _ Kalkulation Jahrmärkte  
Anlage 3 _ Anlagenachweis Jahrmärkte  

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“r das Jahr 2014 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich „Jahrmärkte“ einen Betrag in Höhe von 3.386 € zu entnehmen.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2014 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 002.002.002) und "Jahrmärkte" (Produkt 002.002.003) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunal­abgaben­gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

  •         Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  •         Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

 

Gesamt

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

- 3.212

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2010

- 3.212

 

 

Ergebnis 2011 (Ausgleich spätestens in 2014)

- 2.912

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2011

- 2.912

 

 

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens in 2016)

- 3.550

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2012

- 3.550

 

 

Zwischensumme

9.674

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2013

3.212

Vortrag in der Kalkulation 2014

3.612

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

- 2.850 €

 

 

 

 

 

Die Unterdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 3.212 wurde in der Gebührenkalkulation 2013 berücksichtigt. Das Defizit des Jahres 2011 in Höhe von 2.912 € soll durch den Vortrag in der Kalkulation 2014 in Höhe von 3.612 € ausgeglichen werden. Es verbleibt die Unterdeckung des Jahres 2012 (3.550 €), deren Restbetrag (2.850 €) spätestens in  2016 auszugleichen ist.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber dem Vorjahr bleiben die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.

 

 

Jahrmärkte

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren erreicht werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

 

Gesamt

Ergebnis 2010 (Ausgleich spätestens in 2013)

- 1.881

Verrechnung mit Ergebnissen

1.881 €

verbleiben aus 2010

0

 

 

Ergebnis 2011 (Ausgleich spätestens in 2014)

3.386

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2011

3.386

 

 

Ergebnis 2012 (Ausgleich spätestens in 2016)

1.065

Verrechnung mit Ergebnissen

0 €

verbleiben aus 2012

1.065

 

 

Zwischensumme

4.451

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2013

0

Vortrag in der Kalkulation 2014

-3.386

 

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung

1.065

             

 

Die Unterdeckung aus 2010 konnte mit den Vorjahresergebnissen ausgeglichen werden. Das Ergebnis 2011 schloss mit einer Überdeckung von 3.386 €, diese ist bis 2014 auszugleichen und wurde in die Kalkulation 2014 vorgetragen. Die verbleibende Überdeckung aus dem Jahr 2012 ist gem. §6 II KAG bis spätestens 2016 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Die Gebührensätze ändern sich nicht, da sich der Gebührenbedarf gegenüber dem Vorjahr nur marginal verändert hat, während die Veranlagungsmeter gegenüber der Kalkulation 2013 gleich blieben sind.

 


Anlage/n:

  •    Gebührenkalkulation für das Jahr 2014Wochenmärkte“ (Anlage 1)
  •    Gebührenkalkulation für das Jahr 2014Jahrmärkte“ (Anlage 2)
  •    Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 _ Kalkulation Wochenmarkt (10 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 _ Kalkulation Jahrmärkte (10 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 _ Anlagenachweis Jahrmärkte (5 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift