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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebühren-haushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis. Danach können die ab dem 01.01.2013 festgesetzten Gebührensätze beibehalten werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 36.000 € zu entnehmen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 011.002.001) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2014 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann unter Beibehaltung der Gebühren erreicht werden.
Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage
Nach der Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) Ende 2011 sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Die Betriebsabrechnung 2011 ergab eine Überdeckung in Höhe von 36.277 €, diese wurde nahezu komplett in die Kalkulation 2014 eingestellt. Es verbleibt ein Defizit aus der Abrechnung 2012, welches spätestens in der Kalkulation 2016 zu berücksichtigen ist.
Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 17.10.2013 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2014 vorgestellt. Diese wurden in der Kalkulation 2014 berücksichtigt.
Diese Gebührensätze des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes sind - wie in den Vorjahren - das Ergebnis einer Gebührenkalkulation nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.
Die Gebühren des BAV für die Entsorgung und Verwertung der gesammelten Abfälle steigen gegenüber dem Vorjahr insbesondere aufgrund abnehmender Mengen und zurückgehender Bevölkerungszahlen im gesamten Verbandsgebiet.
Darüber hinaus wurden, wie angekündigt, die Gebührenüberdeckungen des BAV aus den Vorjahren, entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes weiter abgebaut, sodass die Kostenentlastung hierdurch geringer ausfällt und die Gebühren entsprechend ansteigen. Der Abbau dieser Gebührenüberdeckungen mit der Folge von BAV-Gebührensteigerungen wird auch noch das Jahr 2015 betreffen.
Kostenentwicklung 2014 in Wermelskirchen
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2014 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2013 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Aufgrund der Berücksichtigung der Überdeckung aus 2011 sinkt der Gebührenbedarf 2014 gegenüber dem Vorjahr marginal (12.600 €).
Gebührensätze 2013
Die Biotonne wird über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2014 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 65.000 € berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
In dem genannten Betrag sind u.a. die Kosten einer zentralen Sammelstelle für Grünabfälle auf dem Gelände des Entsorgungsunternehmers enthalten. Die Möglichkeit des Abladens von Grünabfällen steht allen Bürgern zur Verfügung und kann somit nicht ausschließlich den Nutzern einer Biotonne angelastet werden. Die Bevölkerung nimmt diese zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit sehr gut an.
Die Gebührensätze bleiben gegenüber den Gebühren 2013 unverändert:
Anlage/n:
● Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)
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