Vorlage - RAT/2694/2013  

 
 
Betreff: 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße"
- Aufstellungsbeschluss
- Offenlagebeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
02.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2013 
30. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag_der_Bautraeger_GmbH_Empersmann  
Abrenzung_fuer_Aenderung_B_Plan  
Plangebiet_der_2._vereifachten_Aenderung_des_B_Plan_50_Unterstraße  
B-plan_2_AENDERUNG  
BP_50_2._Aend_Entwurf_Begruendung_ASP  
BP50_2Aend_Textl Festsetzungen_Offenlage_191113 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB, in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.

Das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erfasst den Teilbereich, der als Wohnbaugebiet südwestlich der B 51 in „Unterstraße“ durch einen weiteren Bauträger realisiert wird. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und den gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB, in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 1-3 BauGB verkürzt öffentlich auszulegen.

 


Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Der Bebauungsplan Nr. 50 „Unterstraße“ ist seit dem 27.09.2007 rechtsverbindlich und Grundlage für die Realisierung eines Wohngebietes im südwestlichen Bereich des Stadtgebietes von Wermelskirchen.

 

Im Rahmen der 1. vereinfachten Änderung hatte die Firma-Runkel mit dem Ingenieurbüro für Erschließungsplanung, Wasserwirtschaft und Vermessung Schäfer die Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche, die Festsetzung von freistehenden Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern und die freie Wahl der Firstrichtungen beantragt. Die Grundzüge der Planung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 50 wurden durch diese Veränderungen nicht berührt.

 

Auf der Basis der rechtsverbindlichen 1. vereinfachten Änderung vom 03.02.2012 (Anlage 1) hat die Firma-Runkel das „rchenviertel“ bereits komplett vermarktet und die Wohnhäuser können nach den Wünschen der Einzelbauherren mit unterschiedlichen Architekten und Fertighausfirmen realisiert werden.

 

Die Empersmann Bauträger GmbH hat mit Schreiben vom 21.10.2013 (siehe Anlage 1.1) den Antrag auf eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gestellt. Dieses Schreiben wurde dem Arbeitskreis Stadtentwicklung am 23.10.2013 zur Kenntnis gegeben.

 

 

Inhalt der 2.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50:

 

Das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erfasst den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 50, der ebenfalls als Wohnbaugebiet für 10 freistehende Einfamilienhäuser, südwestlich der B 51 in Unterstraße durch einen weiteren Bauträger realisiert werden soll. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Der Grundstückseigentümer hat sich immer unabhängig von der Firma-Runkel für andere Bauträger seiner Wahl entschieden.

 

Eine Veränderung der Straßenverkehrsflächen ist in diesem Bereich nicht erforderlich. Die Ausbauplanung, ebenfalls erstellt durch das Büro Schäfer, basiert auf den festgesetzten Straßenbegrenzungslinien des Bebauungsplanes Nr. 50. Die bestehenden Baugrenzen können wie festgesetzt für freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhäuser genutzt werden.

 

Der Inhalt dieser 2. vereinfachten Änderung bezieht sich daher lediglich auf

-          die freie Wahl der Firstrichtung und

-          die Traufhöhe von max. 6,50 m je Baugrenze

und soll somit den gestalterischen Inhalten der 1. vereinfachten Änderung angepasst werden, um auch hier den zukünftigen Bauherren ebenbürtige Spielräume in der Bauausführung einzuräumen.

Die Grundge der Planung des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 50 werden hierdurch nicht berührt.

 

 

Veränderungen der Straßenausbauhöhen:

 

Die Eingangshöhen der Wohngebäude werden entsprechend der Straßenlage über NN je Baugrenze genau festgesetzt, um große individuelle Stützvorkehrungen zu vermeiden und um im Straßenbild möglichst eine gesamthafte städtebauliche Abwicklung zu erreichen.

Die Höhenangaben der Straßenachse wurden der aktuellen Ausbauplanung angepasst.

Die detaillierten textlichen- und gestalterischen Festsetzungen sind als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan und ökologische Ausgleichsmaßnahmen:

 

Da die Flächenausweisungen aller Festsetzungen unverändert bleiben und ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt wird, bleibt der ursprüngliche Landschaftspflegerische Begleitplan mit seiner Bilanzierung und dem ermittelten ökologischen Ausgleich in seiner Fassung zum rechtverbindlichen Bebauungsplan Nr. 50 bestehen.

 

Der ökologische Ausgleich erfolgt durch das Öko-Konto der Stadt Wermelskirchen. Im städtebaulichen Erschließungsvertrag (SBV) ssen die Rahmenbedingungen zwischen dem Bauträger und der Stadt weiter detailliert werden. Der SBV wird zum Satzungsbeschluss der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ dem Rat zur Beschlussfassung mit vorliegen.

 

 

Artenschutzprüfung und Umweltbericht:

 

Im Rahmen der aktuellen Abstimmungen mit dem Kreis zur Artenschutzprüfung wurde für die 2. vereinfachte Änderung die Artenschutzprüfung nachgeholt.

Der Fachgutachter hat im Protokoll seiner Vorprüfung/Stufe I folgende Frage mit nein beantwortet:

Ist es möglich, dass bei FFH-Anhang-IV-Arten oder europäischen Vogelarten die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Umsetzung des Planes bzw. Realisierung des Vorhabens ausgelöst werden?“

 

Somit entfällt die vertiefende Prüfung/Stufe II/III.

Die Artenschutzprüfung ist der Begründung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Umweltprüfung und der Umweltbericht des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ haben für die 2. vereinfachte Änderung Bestand und sind somit nicht neu zu bearbeiten.

 

 

Der Aufstellungsbeschluss:

 

Durch die o.g. Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann das 2. vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB, in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.

Das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erfasst den Teilbereich, der als Wohnbaugebiet südwestlich der B 51 in Unterstraße durch einen weiteren Bauträger realisiert wird. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

 

Der Offenlagebeschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Offenlage der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.

 

- Gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen.

- Gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB wird der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen einer verkürzten Offenlage (2 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben.

- Gemäß § 13 (2) Nr.3 BauGB wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor und mit der verkürzten Offenlage (3 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und den gestalterischen Festsetzungen wird hiermit zum Offenlagebeschluss dem StuV/Rat vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ einschließlich der Begründung mit Artenschutzprüfung und den gestalterischen Festsetzungen gemäß § 3 (2) BauGB, in Verbindung mit § 13 (2) Nr. 1-3 BauGB verkürzt öffentlich auszulegen.

 

 

Weiteres Verfahren:

 

Der Entwurf zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ wird mit der Begründung für die Dauer von 2 Wochen verkürzt öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden 1 Woche vor der Offenlage über die Offenlage unterrichtet und nach insgesamt 3 Wochen um fristgerechte Stellungnahme gebeten. In diesem Fall ist geplant, die Offenlage unmittelbar nach den Weihnachtsferien vorzubereiten und Ende Januar 2014 zu beginnen.

 

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung dem Rat der Stadt vorgelegt. Nach zu fassendem Satzungsbeschluss und der amtlichen Bekanntmachung tritt die 2. vereinfachte Änderung in Kraft.

Der für das Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung erforderliche städtebauliche Erschließungsvertrag wird zum Satzungsbeschluss ebenfalls mit zur Beschlussfassung vorgelegt.


 

Anlage/n:

1.1              Antrag der Bauträger GmbH Empersmann

1              Plangebiet der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“

2              Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des BP 50

3              Begründung mit Artenschutzprüfung

4              Gestalterische Festsetzungen

 

 

Hinweis: Die große Planzeichnung (Anlage 2) wird zur Beratung und Beschlussfassung ausgehängt, um die zeichnerischen vereinfachten Veränderungen zu erkennen. Im DIN A4-Format der Sitzungsvorlage erfolgt eine so starke Verkleinerung, die kaum lesbar ist.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_der_Bautraeger_GmbH_Empersmann (68 KB)      
Anlage 2 2 Abrenzung_fuer_Aenderung_B_Plan (68 KB)      
Anlage 3 3 Plangebiet_der_2._vereifachten_Aenderung_des_B_Plan_50_Unterstraße (4036 KB)      
Anlage 4 4 B-plan_2_AENDERUNG (5275 KB)      
Anlage 5 5 BP_50_2._Aend_Entwurf_Begruendung_ASP (2647 KB)      
Anlage 6 6 BP50_2Aend_Textl Festsetzungen_Offenlage_191113 (90 KB) PDF-Dokument (108 KB)    

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift