Vorlage - RAT/2695/2013  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 "Am Vogelsang" -
Sachstandsbericht zum Plangebiet "Waldschule Ost"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
02.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_01_Luftbild  
Anlage_02_FNP  
Anlage_03_Bebauungsplan  
Anlage_03a_Legende Bebauungsplan  
Anlage_04_Erhalt_Bäume_und_Abriss_Gebäude  
Anlage_05_Betrachtungsraum_und_Erschließung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zum Plangebiet „Waldschule Ost“ auf dem Grundstück „Am Vogelsang“ zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

 

INHALT

1. Anlass, Ziel und Zweck der Bauleitplanung

2. Situation im Plangebiet Bestand/Planung

3. Verfahren

4. Zeitplan

 

 

1. Anlass, Ziel und Zweck der Bauleitplanung

 

Anlass

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 18.07.2013 (Beschlussvorlage RAT/2622/2013) beschlossen, als neue Schulform eine Sekundarschule einzurichten.

Eine Variantenuntersuchung hat aufgezeigt, dass es sinnvoll ist, diese baulich in den Gebäuden der Hauptschule vorzusehen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen hierfür umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen am Gebäudekomplex vorgenommen werden.

 

Zurzeit wird der Bauteil D der Hauptschule von der Grundschule Ost (GS-Ost) genutzt. Im Zuge der Umbauarbeiten an diesem Bauteil ist die GS-Ost mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 vom Campus der Hauptschule auszulagern, d. h. für diese Schule sind Ersatzflächen zu schaffen und zur Vergung zu stellen.

 

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, den Neubau für die GS-Ost dauerhaft auf dem Grundstück „Am Vogelsang“ herzustellen. Der Schulausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Bauen haben den Vorschlag der Verwaltung (Beschlussvorlage RAT/2655/2013) in einer gemeinsamen Sitzung am 17.10.2013 zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung zu dieser Vorgehensweise soll erfolgen, sobald die hierfür erforderlichen - sich aus den Vorplanungen ergebenden - Rahmendaten vorliegen.

 

 

Ziel und Zweck der Planung

Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 36 „Am Vogelsang“ ist rechtskräftig seit dem 15.07.1987, die 1. Änderung seit dem 01.05.1990.

Das jetzt in Rede stehende Vorhaben „Neubau einer Grundschule“ ist planungsrechtlich zu prüfen und zu bewerten. Im Ergebnis ist der Bebauungsplan im Wege einer 2. Änderung auf die beabsichtigte Nutzung „Waldschule Ost“ abzustellen, um Baurecht zu schaffen.

 

 

2. Situation im Plangebiet Bestand / Planung

 

BESTAND

 

Bisherige Nutzung von Gelände und Gebäudebestand

Bis zum Ende des Jahres 2003 nutzte das Kreiskinderheim das parkähnliche Gelände am Vogelsang mit seinen locker angeordneten, aufstehenden Gebäuden aus den 1960er Jahren.

Die Pestalozzischule war hier - während der Bauphase ihres neuen Schulgebäudes an der Robert-Stolz-Straße - von Anfang 2004 bis Oktober 2009 untergebracht.

Seither findet keine Nutzung auf dem Gelände statt und die Gebäude stehen leer.

(Anlage 1: Luftbild 2010, Betrachtungsraum).

 

IMG_2270

 

Plangebiet „Waldschule Ost“:

Blick in Richtung Norden auf das ehemalige Verwaltungsgebäude

 

Darstellungen des Flächennutzungsplans

Der seit 1992 rechtswirksame FNP der Stadt stellt im Plangebiet folgende Nutzungen dar

(Anlage 2: Auszug aus dem FNP der Stadt Wermelskirchen):

        Fläche für Gemeinbedarf“, mit „A“=Altenheim Altenzentrum Am Vogelsang“

        Fläche für Gemeinbedarf“, mit „J“=Jugendheim Gebäude Caritas+Fläche Kinderheim

        Grünfläche“, mit Symbol „Tennisplatz“ dlicher Bolzplatz bis L 409 + Tennisplätze

 

Bebauungsplan Nr. 36 „Am Vogelsang“

Der B`Plan beinhaltet u. a. folgende Festsetzungen (Anlage 3+3a): Planzeichnung + Legende):

Art der baulichen Nutzung

        Gemeinbedarfsfläche“:

alle bebaubaren Bereiche von Altenzentrum bis ehemaliges Kinderheim

        Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“:

östlicher Teil des B´Planes/Bereich ehem. Kreiskinderheim

        Sozialen Zwecken dienende Gebäude u. Einrichtungen“ mit Zusatz „A“r Altenpflegeheim:

westlicher Teil des B´Planes/Bereich „Altenzentrum Haus Vogelsang“

        Fläche zur Bindung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“:

Geländestreifen zwischen dem Baufeld der Kinderheimgebäude und des östlich angrenzenden Wirtschaftsweges (Anlage 5)

        Einzelfestsetzung/Symbol „ume zu erhalten“, „Sträucher zu erhalten“:

siehe o. g. Geländestreifen sowie innerhalb des Baufeldes in den Freiräumen zwischen den bestehenden Gebäuden

Maß der baulichen Nutzung im östlichen Bereich

        Die Baugrenze zeichnet ein großgiges Baufeld um die Bestandsgebäude.

        Festgesetzt ist die offene Bauweise, zulässig sind max. zwei Vollgeschosse sowie Sattel- und Pultdächer mit einer Dachneigung von > 30°.

        In Bezug auf die zussige Ausnutzung der überbaubaren Grundstücksfläche (findet  sich zwar keine Angabe zur zulässigen Grundflächen-/Geschossflächenzahl, GRZ/GFZ, jedoch) sind die laut B´Plan festgesetzten zu erhaltenden Bäume als begrenzender Faktor zu berücksichtigen.

 

 

PLANUNG

Bauvorhaben Schule

Die Stadt Wermelskirchen strebt die Umnutzung des o. g. östlichen Teils des Plangebiets in die künftige „Waldschule Ost“ an.

Infolgedessen sollen die aufstehenden Bestandsgebäude abgebrochen (Anlage 4: „Geplanter Gebäudeabbruch") und für die künftige Grundschule neue Gebäude errichtet werden.

Vorgesehen sind neben dem Schulgebäude ein auch als Aula nutzbarer Sportraum, die Befestigung von Pausenhof- und Spielflächen sowie die Herstellung von Erschließungsanlagen (Zufahrten, Parkflächen, Wendebereiche, Versickerungsanlagen etc.).

 

Bauleitplanung

Aus dem oben dargestellten Planvorhaben und den gegenwärtig verfügbaren Informationen resultiert mit Blick auf die Bauleitplanung folgender Handlungsbedarf:

umlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der angestrebten 2. Änderung ist noch offen. Vorab wird geprüft, inwieweit der östlich angrenzende Wirtschaftsweg sowie Flächen im Einzugsbereich der L 409/Eifgen oder im Dreieck der Straßen Am Vogelsang, Ost- und Friedhofsstraße aufzunehmen sind.

Sobald Erkenntnisse zur Machbarkeit der verkehrlichen Erschließungsvarianten vorliegen, kann der räumliche Geltungsbereich festgelegt und der förmliche Aufstellungsbeschluss gefasst werden (Anlage 5: „Betrachtungsraum Hochbaumaßnahmen, Erschliungsvarianten“).

Nutzungen

Die bisherige gemäßPlan festgesetzte „Gemeinbedarfsfläche, sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ soll in „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung/dem Symbol „Schule“ geändert werden.

Dies bedingt die planungsrechtliche Prüfung, inwieweit die unterschiedlichen Nutzungen im Plangebiet verträglich sind.

Immissionen

Es ist u. a. zu ermitteln, welche Auswirkungen der heranrückende „Schulbetrieb einschließlich Verkehrslärm“ auf die (Wohn-) Nutzung des „Evangelischen Altenzentrums Haus Vogelsang“ hat und in welchem Maße die Tennisplätze als emittierende Sportstätte mit aktiven Nutzungszeiten geeignet sind, den Schulbetrieb zu stören. Hierzu sind Untersuchungen durchzuführen, die Immissionen darzustellen und etwaige Konflikte im Rahmen des Planverfahrens zu lösen.

Verkehrserschließung, Entwässerung

Wie oben zum räumlichen Geltungsbereich erläutert, werden momentan Erschließungsvarianten untersucht. Ein vom Tiefbauamt beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet die Erfordernisse der im Plangebiet angeschlossenen Nutzungen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Darstellung der verkehrstechnisch genutzten Flächen (äere und innere Erschließung) im Bebauungsplan.

Des Weiteren sind ein geohydrologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Bodens sowie ein Entwässerungskonzept zum Umgang mit dem Regenwasser zur neuen Vorhabensplanung zu erstellen.

Vorprüfung Artenschutz

Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Bauleitplanung siehe unten bei „3. Verfahren“.

 

 

3. Verfahren

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung

Es ist beabsichtigt, die 2. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Nach der aktuellen Sachlage scheinen die Voraussetzungen hierfür erfüllt, was dem extrem engen Zeitplan für die Realisierung des Gesamtvorhabens „Schule“ entgegen kommt.

Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens im Plangebiet „Am Vogelsang“

        Gebiet mit Bebauungsplan innerhalb eines Siedlungsbereichs B`Plan Nr. 36 

        Im beschleunigten Verfahren soll einem Bedarf an Investitionen zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in besonderer Weise Rechnung getragen werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB) Neubau einer Schule                                                                      

        Die beabsichtigte B´Planänderung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen.                                                                                   

        Die Größe der Grundfläche (überbaubare Fläche) beträgt weniger als 20.000m² 

        Keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (u.a. europäische Vogelschutzgebiete, FFH).                                                       

Anwendung des Verfahrens

      Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kann verzichtet werden, jedoch muss der  Öffentlichkeit auf andere Weise Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung gegeben werden (Bekanntmachung, wo die Informationen verfügbar sind: „Ersatzbeteiligung“).

      Auch beim B`Plan der Innenentwicklung sind alle Belange, - auch die von Natur und Landschaft -, in die Abwägung einzustellen (lediglich Verzicht auf förmlichen Umweltbericht).

      Sofern artenschutzfachliche Belange oder nach anderen gesetzlichen Grundlagen geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft betroffen sind, gelten die „Vergünstigungen“ des § 13a BauGB nicht mehr.

      Infolgedessen ist eine fachliche Vorprüfung zum Artenschutz und zur Wertigkeit/Relevanz der laut B´Plan festgesetzten Bäume im Plangebiet zu beauftragen.

      Nach Abschluss des B`Planverfahrens ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB, kein Ratsbeschluss erforderlich).

Artenschutzrechtliche Anforderungen

      Auch bei Bebauungsplänen zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB sind die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten und Verstöße auszuschließen (ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und Risikomanagements).

    Ergäbe die Vorprüfung, dass der Bebauungsplan erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hätte wozu auch Verstöße gegen § 42 Abs. 1 BNatSchGhlen -, wäre das beschleunigte Verfahren nicht möglich und die artenschutzrechtlichen Anforderungen (im normalen Verfahren) in der Umweltprüfung und im Umweltbericht zu behandeln.

      Insofern sind artenschutzrechtliche Belange frühzeitig im Rahmen der Bauleitplanung zu klären (keine Verlagerung in nachfolgende Baugenehmigungsverfahren).

      Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass die Untere Landschaftsbehörde bei Vorhaben auf Baugrundstücken im Innenbereich nach § 34 BauGB zu beteiligen ist, wenn sich auf dem Baugrundstück ein leer stehendes Gebäude befindet und dieses geändert, umgenutzt oder abgerissen werden soll.

 

4. glicher Zeitplan

 

Entwurf zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens zur B´Planänderung:

Nov.´13 Prüfung der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB

  Ersteinschätzung/Untersuchung Artenschutz

Erarbeitung der Erschließungsvarianten

Dez.´13 Vorlage: Sachstandsbericht Plangebiet „Waldschule Ost“r StuV + RAT

Erschließungsergebnisse liegen vor

Erarbeitung Vorentwurf Bebauungsplan, Beauftragung Gutachten

Jan.´14 Ersatzbeteiligung“ der Öffentlichkeit (Bekanntm. z. B. Bürgerversammlung)                                          Erarbeitung B´Planentwurf einschl. Begründung und zugehöriger Gutachten

  Erstellung Beschlussvorlage

Feb./März´14 Vorlage: Beschlussfassung zu Aufstellung und Offenlage in StuV + RAT

  Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss + beschleunigtes Verf. ohne UP

April/Mai´14 Beteiligung von Öffentlichkeit u. Behörden gemäß § 3 (2) u. § 4 (2) BauGB

Auslegung 1 Monat

Mai´14  Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung der vorgebrachten Anregungen

  Erarbeitung der Beschlussvorlage

Juni´14 Vorlage: Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen in StuV + RAT

  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Juli´14  Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Berichtigung des FNP gemäß § 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB

 

 

Zusammenfassung

 

      Der Neubau der GS-Ost soll auf dem Grundstück „Am Vogelsang“ errichtet werden.

      Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 36 ist auf die Nutzung „Waldschule Ost“ abzustellen.

      Der räumliche Geltungsbereich der erforderlichen 2. Änderung des B´Planes ist noch offen.

      Es sind zunächst die Ergebnisse der verkehrlichen Erschließungsvarianten abzuwarten.

      Angestrebt wird, die B´Planänd. im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) durchzuführen.

      Es entfällt der Umweltbericht oder ein landschaftpflegerischer Fachbeitrag, -jedoch:

      Artenschutzrechtliche Bestimmungen gelten auch für B´Pläne der Innenentwicklung.

      Arten- u. Naturschutz ergibt sich aus den Abwägungsbelangen des § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB.

      Die laut rechtskräftigem B´Plan zu erhaltenden Bäume sind abwägungsrelevant.

      Das Ergebnis der artenschutzfachlichen Vorprüfung bleibt abzuwarten.

      Der Zeitplan setzt ungehindertes Abarbeiten aller Verfahrensschritte voraus.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zum Plangebiet „Waldschule Ost“ auf dem Grundstück „Am Vogelsang“ zur Kenntnis.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1:  Luftbild 2010, Betrachtungsraum

Anlage 2:  Auszug aus dem FNP der Stadt Wermelskirchen

Anlagen 3+3a: Planzeichnung + Legende

Anlage 4:   Geplanter Gebäudeabbruch

Anlage 5:  Betrachtungsraum Hochbaumaßnahmen, Erschließungsvarianten                                                       

   (Die Anlagen sind im Amtsinformationssystem Allris-net“ in Farbe abrufbar.)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Luftbild (208 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_FNP (397 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03_Bebauungsplan (638 KB)      
Anlage 6 4 Anlage_03a_Legende Bebauungsplan (816 KB)      
Anlage 4 5 Anlage_04_Erhalt_Bäume_und_Abriss_Gebäude (370 KB)      
Anlage 5 6 Anlage_05_Betrachtungsraum_und_Erschließung (296 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift