Vorlage - RAT/2702/2013  

 
 
Betreff: 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hemmerich, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2013 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
16.12.2013 
30. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auf der Grundlage des von der Firma Forplan GmbH vorgelegten Gutachtens.


Sachverhalt:

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG NW) vom 10. Februar 1998 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen u. ä. Vorkommnisse verursacht werden. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

§ 22 FSHG NW verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

Am 03.11.2003 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen diesen durch das FSHG geforderten Brandschutzbedarfsplan für das Stadtgebiet Wermelskirchen auf der Grundlage eines von der Firma Loepp & Lobermann GBR erarbeiteten Vorschlages erstmalig beschlossen.

Die Verwaltung hat am 25.03.2011 die Firma Forplan GmbH aus Bonn als Nachfolgeunternehmen mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beauftragt.

Die Inhalte zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sollen im Wesentlichen erfassen:

-          Erhebung und Bewertung des Gefahrenpotentials (statistische und infrastrukturelle Daten)

-          Aufnahme des IST-Zustands (Aufgaben der Feuerwehr, Löschwasserversorgung, Einsatzgeschehen, Personal, Fahrzeuge, Gebäude)

-          Überprüfung der Schutzzieldefinition

-          SOLL-Konzept basierend auf der Schutzzieldefinition (Aufgaben der Feuerwehr, Löschwasserversorgung, Einsatzgeschehen, Personal, Fahrzeuge, Gebäude)

-          Konzeption (Vergleich SOLL-Konzept mit dem IST-Zustand)

-          Notwendige Maßnahmen (Handlungsbedarf oder Sparpotential)

 

Die Erhebung des IST-Zustandes der Freiwilligen Feuerwehr Wermelskirchen war im Oktober 2011 abgeschlossen. Anhand einer Zusammenfassung wurden die Ergebnisse dem Arbeitskreis Brandschutz in seiner Sitzung am 15.11.2011 vorgestellt.

Die Erarbeitung des SOLL-Konzeptes konnte im April 2013 fertiggestellt werden. In der Sitzung des Arbeitskreises Brandschutz am 17.07.2013 wurde der Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durch einen mündlichen Sachstandbericht vorgestellt. Im Vorfeld dieser Sitzung wurde allen Fraktionen dieser Entwurf zur Verfügung gestellt. Eine weitere Beratung dieses Entwurfes der 1. Fortschreibung, unter Beteiligung eines Vertreters der Gutachterfirma und des Kreisbrandmeisters, fand am 25.09.2013 im Arbeitskreis Brandschutz statt.

 

Nachfolgend sind einige wesentliche Punkte aus dem Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes aufgeführt:

 

Schutzzieldefinition (Seiten 86-88)

Die Schutzzieldefinition bedeutet die Festlegung eines gewissen Sicherheitsstandards, den die Feuerwehr einer Gemeinde/Stadt leisten soll.

Bei der Formulierung der Schutzziele sind die Anforderungen der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.03.2012 (Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln) zu beachten.

Das Schutzziel der Stadt Wermelskirchen für zeitkritische Einsätze wird wie folgt definiert:

 

Die erste Einheit soll mit einer Stärke von 9 Einsatzkräften innerhalb 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle am Einsatzort eintreffen.

Eine weitere Einheit mit einer Mindeststärke von 9 + 4 Einsatzkräften soll innerhalb der folgenden 5 Minuten, also 13 Minuten nach Alarmierung, am Einsatzort eintreffen.

Diese Ziele sollen in mindestens 80 % aller Fälle erreicht werden.

 

 

Neue räumliche Organisationsstruktur (Seiten 89-93)

Aufgrund der festgestellten Defizite in der Tagesverfügbarkeit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen, sowie der festgestellten Defizite in der räumlichen Abdeckung- und Risikostruktur der Stadt Wermelskirchen, ist eine Außenstelle der Feuer- und Rettungswache mit hauptamtlicher Besetzung am Standort Dabringhausen/Kreckersweg zu installieren.

Der Standort der Feuer- und Rettungswache/Löschzug 1 “Vorm Eickerberg“ bleibt für die weitere Abdeckung des Kernstadtgebietes im nördlichen Bereich erhalten.

Das neue Feuerwehrgeräthaus soll in dem Bereich Arnzhäuschen liegen, da nur so gewährleistet ist, dass die Aktiven aus den Ortsteilen weiterhin zeitnah diesen möglichen neuen Standort erreichen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Ausrückezeiten weiterhin konstant bleiben. Die Anfahrzeiten für die zu versorgenden Einsatzgebiete bleiben bei maximal 4 Minuten.

 

 

Gebäudestruktur (Seiten 121-124)

Bei der Ermittlung des IST-Zustandes wurden bei einigen Feuerwehrgerätehäusern, die durch die Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen betrieben werden, Mängel festgestellt.

Die Feuerwehrgerätehäuser sind in einen Zustand zu versetzen, der es den Aktiven erlaubt, ohne Eigengefährdung in den Einsatz gehen zu können. Generell sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Die einzelnen Maßnahmen sind sukzessiv anhand einer Prioritätenliste abzuarbeiten.

 

 

Personalausstattung (Seiten 97-109)

Ehrenamtliche Kräfte

Zuzüglich einer erforderlichen Personalreserve von mindestens 200 % ergibt sich im Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte eine SOLL-Personalausstattung von insgesamt mindestens 198 aktiven Mitgliedern. Gemäß der IST-Aufnahme hat die Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen jedoch insgesamt 154 aktive Einsatzkräfte.

Somit wird aufgrund des Erreichungsgrades zukünftig einer Erhöhung der Personalausstattung dringend empfohlen.

 

Hauptamtliche Kräfte

Derzeit werden 6 Funktionen (Staffel) Rund-um-die-Uhr im Einsatzdienst (Brandschutz) der Feuerwehr Wermelskirchen eingesetzt. Bei einem rechnerischen Personalausfallfaktor von 4,67 Mitarbeitern pro 48 Stunden Funktionsstelle errechnet sich eine ständige Besetzung der hauptamtlichen Wache mit 6 Funktionsstellen mit 28 Mitarbeitern im Einsatzdienst Brandschutz.

 

Aufgrund der derzeitigen Verfügbarkeit und der räumlichen Abdeckung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Stadtgebiet Wermelskirchen ist die Vorhaltung einer hauptamtlichen Gruppe (1:8 Funktionsstellen) am Standort Hauptfeuerwache „Vorm Eickerberg“ werktags tagsüber im Tagesdienst notwendig. Somit sind noch 3 Funktionsstellen im Tagesdienst zu besetzen. Bei einem rechnerischen Personalausfallfaktor von 1,3 Mitarbeitern pro Funktionsstelle im Tagesdienst sind noch 4 Mitarbeiter notwendig.

 

Bei der zukünftig notwendigen Realisierung des neuen Feuerwehrgerätehauses Dabringhausen/Kreckersweg müssen zusätzlich 6 Funktionsstellen zur Bildung einer weiteren Staffel im Tagesdienst eingesetzt werden. Bei einem rechnerischen Personalausfallfaktor von 1,3 Mitarbeitern pro Funktionsstelle im Tagesdienst sind noch 8 Mitarbeiter notwendig.

Die Besetzung dieser Funktionsstellen hängt von den Fortschritten und Ergebnissen der nächsten Jahre, insbesondere aber davon ab, wie sich die personelle Stärke und Verfügbarkeit des zuständigen Löschzuges entwickelt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auf der Grundlage des von der Firma Forplan GmbH vorgelegten Gutachtens zu beschließen. Die einzelnen Maßnahmen sind sukzessiv anhand einer Prioritätenliste abzuarbeiten und durch ein Controlling zu überwachen.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Bei Beschluss des vorliegenden Brandschutzbedarfsplans sind in der weiteren Umsetzung deutliche Mehrbelastungen in den nächsten Jahren zu erwarten. Dabei ist der personelle Bedarf an hauptamtlichen Kräften von verschiedenen Faktoren abhängig, die einem weitergehenden Controlling durch Feuerwehr und Kreisbrandmeister unterliegen.

 

Für das Jahr 2014 wurde im Bereich der Feuer- und Rettungswache „Vorm Eickerberg“ eine Tagesverstärkung von drei Funktionen berücksichtigt, wodurch die Einstellung von vier zusätzlichen Mitarbeitern (neben der Opt-Out-Problematik) in der Stellenplanung zu berücksichtigen war. Da die Feuer- und Rettungswache bereits jetzt aus allen Nähten platzt, sind auch Investitionen baulicher Art erforderlich, die sich zur Zeit noch nicht beziffern lassen.

 

Für die lt. Brandschutzbedarfsplan geforderte Errichtung einer zweiten Wache im Bereich Dabringhausen sind im Haushaltsplanentwurf 2014 bereits Planungskosten berücksichtigt. Das Ausmaß der Baumaßnahme und der damit einhergehende Investitionsrahmen stehen bis zum Vorliegen einer ersten Planung noch nicht fest, nach Erfahrungen in der Nachbarschaft ist aber von einem Volumen zwischen 1 und 2 Mio. auszugehen. Ferner ist nicht auszuschließen, dass mit Inbetriebnahme des Gebäudes die Einstellung von hauptamtlichen Kräften (bis zu 8 Personen in der Tagesverstärkung) erforderlich wird.

 

Die mittelfristige Einstellung von insgesamt bis zu 12 Personen in der Tagesverstärkung würde zu einem deutlichen Anstieg der Personalkosten führen. Dieser Entwicklung kann aus meiner Sicht nur durch eine Ausweitung bei der Freiwilligen Feuerwehr entgegengewirkt werden.

 

Darüber hinaus sind die laufenden Kosten einer zusätzlichen Wache (Abschreibung, Zinsaufwand, Bewirtschaftungskosten, etc.) ein weiterer Kostenfaktor. Deshalb muss sich das Ausmaß der Investition an einer zwingenden Erforderlichkeit orientieren.

 

Die finanziellen Mehrbelastungen, die sich aus den o. g. Maßnahmen ergeben, sind durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, um ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu können.

 


Anlage/n


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

Datum, Unterschrift