Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis ist abzuwarten.
Sachverhalt: Der Bürgermeister als Wahlleiter hat mit Amtlicher Bekanntmachung vom 05.08.2013, korrigiert durch Amtliche Bekanntmachung vom 08.08.2013, zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates der Stadt (Gemeindevertretung) aufgefordert. Die Einreichungsfrist endet am 07. April 2014, 18:00 Uhr. (Ausschlussfrist)
Die fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge werden gemäß § 18 des Kommunalwahlgesetzes vom Wahlausschuss geprüft, der anschließend über deren Zulassung entscheidet.
Es liegen zum Zeitpunkt der Einladung 4 Vorschläge für die Wahl des Rates der Stadt vor. Der Bürgermeister als Wahlleiter wird in der Sitzung über das Ergebnis der Vorprüfung berichten.
Über die Sitzung ist eine förmliche Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung zu fertigen, die von allen Mitgliedern des Wahlausschusses zu unterzeichnen ist.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass gem. § 2 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein darf. Demzufolge können die Beisitzer/innen und stv. Beisitzer/innen des Wahlausschusses der Stadt Wermelskirchen bei Kommunalwahlen nicht in die örtlichen Wahlvorstände berufen werden.
Der Wahlausschuss nimmt wegen der verbundenen Europa- und Kommunalwahl folgende Erläuterungen zur Kenntnis:
Die Kommunalwahlen 2014 (Rat und Kreistag) werden mit der Europawahl verbunden und gleichzeitig durchgeführt. Hierfür gelten die Bestimmungen der §§ 85 ff. KWahlO
Nach § 86 KWahlO stimmen in Wermelskirchen die Stimmbezirke für die Kommunalwahlen mit den Wahlbezirken für die Europawahl überein.
Es werden dieselben Wahlräume benutzt.
Es wird ein gemeinsamer Wahlvorstand gebildet. Da sich die rechtlichen Anforderungen an die Wahlvorstandsmitglieder nach dem höherrangigen Europawahlrecht richten, können Minderjährige nicht Mitglieder eines gemeinsamen Wahlvorstandes sein.
Für jede Wahl wird mit gesonderten Stimmzetteln gewählt, die sich farblich deutlich voneinander abheben: für die Wahl des Rates werden hellgrüne Stimmzettel, für die Wahl des Kreistages gelbe Stimmzettel und für die Europawahl weiße Stimmzettel benutzt.
Es werden in den Stimmbezirken dieselben Wahlurnen genutzt.
Die Briefwahl für die Kommunalwahlen wird in den 6 Briefwahlvorständen nur ausgezählt. Die Ermittlung des Ergebnisses erfolgt hier durch den Wahlvorstand des jeweiligen Stimmbezirks. Für die Europawahl ermittelt der Briefwahlvorstand auch das Ergebnis in seinem Briefwahlvorstand.
Nach § 92 (1) KWahlO ist das Ergebnis der Europawahl vor dem Ergebnis der Kommunalwahlen zu ermitteln.
Für jede Wahl (Europa-, Kreistags- Ratswahl) sind getrennte Niederschriften zu fertigen.
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