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Beschlussvorschlag: I
Der Ausschuss beschließt für die temporäre Fassadensicherung die Variante B weiter bearbeiten zu lassen. Die Beratung zur Frage einer möglichen farblichen Gestaltung soll mit Vorlage der Entwurfsplanung erfolgen.
Beschlussvorschlag: II
Der Ausschuss beschließt die Gebäudeplanung für eine dauerhafte Sanierung der Fassade gemäß der vorliegenden Variante B erstellen zu lassen. Hierfür ist auch die Wärmedämmung nach dem Stand der EnEV zu erneuern. Sachverhalt:
Temporäre Sicherung der Fassaden
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Bau am 17.12.2013 3 Varianten zur temporären Fassadensicherung sowie die zugehörigen Kostenschätzungen zu den Gesamtbaukosten vorgestellt. Hierbei ist vorgesehen, vor die vorhandenen Marmorplatten eine vorgehängte geschlossene Alu-Fassade unter Berücksichtigung der vorhandenen Fassadenanker als Sicherung zu hängen. Die heute nicht mehr ausreichende Wärmedämmung verbleibt wie vorhanden.
Variante A
Geschlossene Alu-Fassadenpaneele, Stärke 1,0 mm, sichtbar genietet ohne Abdeckung der Fensterbänke. Wiederverwendbarkeit der Paneele bei einer späteren Erneuerung der Wärmedämmung rd. 40%. Gesamtbaukosten 1.460.000 €
Variante B
Geschlossene Alu-Steckpaneele aus gekanteten einteiligen Aluprofilen, Stärke 1,0 mm, einschließlich der Abdeckung der Fensterbänke. Wiederverwendbarkeit der Paneele bei einer späteren Erneuerung der Wärmedämmung rd. 60%. Gesamtbaukosten 1.543.000 €
Variante C
Geschlossene Aluminiumprofile – Glattblech, Stärke 3,0 mm, einbrennlackiert einschließlich der Abdeckung der Fensterbänke. Wiederverwendbarkeit der Paneele bei einer späteren Erneuerung der Wärmedämmung rd. 80%. Gesamtbaukosten 2.957.000 €
Den Fraktionen wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Daten zu den 3 Varianten zur weiteren Beratung zugestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass nunmehr eine Beschlussfassung erfolgen kann, für welche Variante die Entwurfsplanung durch die Architekten zu erfolgen hat.
Ausführung zum Beschlussvorschlag II
Fassadensicherung im Kontext mit der Sanierung der Heizungsanlage
Die beauftragte Beplanung der Fassadensicherung stellt eine temporäre Sicherung dar. Im Zuge der Planungen zur Erneuerung der Heizungsanlage hat sich ergeben, dass sich die Investitionskosten für die Erneuerung der Heizungsanlage erheblich reduzieren lassen, wenn eine Anpassung der äußeren Wärmedämmung auf den Fassaden gemäß den Vorschriften der EnEV erfolgt und eine dauerhafte Sanierung der Fassade angestrebt wird. Die Erneuerung der Wärmedämmung wurde bisher im Zuge der Fassadensicherung nicht untersucht, da gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 18.07.2013 lediglich eine temporäre Fassadensicherung zu beplanen ist.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung für die Sanierung der Heizungsanlage wurde durch einen Fachplaner eine Kostenanalyse erstellt, welche die Einsparungen bei den Investitionskosten der Heizung ausweist. Bei dieser Kostenanalyse handelt es sich um grobe Kostenannahmen, die auf der Grundlage von fachspezifischen Kennzahlen ermittelt worden sind. Für die gegenüberzustellenden Mehrkosten der dauerhafte Sanierung der Fassade wurde durch den Architekten eine Kostenschätzung erstellt.
Einsparungen bei der Erneuerung der Heizungsanlage
Auch wenn zur Sanierung der Heizungsanlage bisher keine abschließenden Grundlagenplanungen vorliegen kann nach Feststellungen durch die Fachplanung die folgende Kostengegenüberstellung formuliert werden:
Eine Erneuerung der Heizkörper ist nicht erforderlich 250.000 €
Eine Änderung der Rohranschlüsse ist nicht erforderlich, wenn die vorhandenen Heizkörper verbleiben 45.000 €
Die gesamte Heizungsanlage kann deutlich niedriger dimensioniert werden (z.B. Kessel, Brenner, Pumpen, Lüftung) 100.000 €
Einsparungen bei der Heizungsanlage gesamt 395.000 €
Diesen Einsparungen sind Mehrkosten bei den Fassadenarbeiten gegenüberzustellen.
Mehrkosten einer abschließenden Fassadensanierung
Abbruch und Entsorgung der Marmorplatten 204.000 € Ausbau der vorhandenen Dämmung 50.000 € Entsorgung der Dämmung 8.000 € Ausbau der vorh. Befestigungsanker 9.000 € Einbau einer neuen Wärmedämmung 116.000 € Neubau der Unterkonstruktion 163.000 € Zusätzlich anfallende Baunebenkosten 31.000 €
Mehrkosten bei Durchführung einer Fassadensanierung 581.000 €
Vorläufiges Ergebnis:
Mehrkosten bei Durchführung der Fassadensanierung 581.000 € Einsparung bei der Erneuerung der Heizungsanlage ./. 395.000 € Mehrkosten bei Durchführung einer dauerhaften energetischen Fassadensanierung 186.000 €
Aus den beschriebenen Maßnahmen für eine dauerhafte energetische Fassadensanierung folgen demnach Mehrkosten in Höhe von 186.000 €. Hierbei preislich nicht berücksichtigt ist die aus einer Sanierung sich zwangsläufig ergebende Minderung der Folgekosten (Betriebskosten, Energiekosten). Des Weiteren ergibt sich aus dem Verbleib der vorhandenen Heizkörper eine erhebliche Minimierung der logistischen Abläufe.
Die Verwaltung hält das Ergebnis dieser Kostengegenüberstellung für so interessant, dass die Thematik in die Beratungen einfließen sollte.
Stellungnahme der Kämmerei:
Der Beschlussvorschlag II stellt unter den im Sachverhalt vom Fachamt dargestellten Annahmen und der darüber hinausgehenden Darlegungen (Energieeinsparung von mind. 25 Prozent) gegenüber der Variante I eine wirtschaftliche Lösung dar. Eine Amortisation ist danach innerhalb eines angemessenen Zeitraums von etwa 10 Jahren zu erwarten.
Sollten gegenüber den bisherigen Annahmen der Variante II über den zusätzlich erforderlichen Betrag von 186 T€ hinaus weitere Mittel erforderlich werden (z. B. Mehrkosten EnEV oder Fenster), wäre eine Wirtschaftlichkeit auch nicht mehr ansatzweise gegeben. In diesem Fall ist ggf. auch eine bloße Sicherung der Fassade aus Sicht der Kämmerei nochmals in die Betrachtung einzubeziehen.
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